Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in Sachen Steinkohlekraftwerk Datteln IV erklären Mona Neubaur, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die GRÜNEN NRW und Wibke Brems, energie- und klimapolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:
Mona Neubaur: „Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist eine zentrale Wegmarke in den jahrzehntelang währenden juristischen Auseinandersetzungen um das Steinkohlekraftwerk Datteln IV. Nach zahlreichen Bauverzögerungen und dem permanenten zivilgesellschaftlichen Protest gegen das Projekt hat das OVG heute einen weiteren Schritt getan, um dem Steinkohlekraftwerk juristisch den Stecker zu ziehen. Der Urteilsspruch belegt einmal mehr die Rechtswidrigkeit des Kraftwerks, das als Schwarzbau hochgezogen wurde. Das ist ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit, aber eben auch der Klimabewegung. Historisch ist der Vorgang auch, weil er mit dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klimaklagen verknüpft wird. Mit Datteln IV wird erstmals ein konkretes Projekt mit dieser neuen Rechtsystematik begründet.
Das OVG hat mit seinem Urteil aber auch politische Verlierer produziert. CDU, FDP und SPD in Nordrhein-Westfalen haben das Projekt stets politisch unterstützt. Sie müssen jetzt erklären, warum man angesichts einer rechtlich mehr als unsicheren Lage nicht früher auf den Kraftwerksbetreiber eingewirkt hat. Die im Laufe der vergangenen rund 15 Jahre getätigten Investitionen in Milliardenhöhe sind auch deshalb geflossen, weil immer suggeriert wurde, dass das Projekt irgendwann legalisiert werden würde. Das ist das glatte Gegenteil vorausschauender Politik. Das Urteil ist aber insbesondere für Armin Laschet eine herbe Klatsche. Entgegen den Empfehlungen der Kohlekommission ist Datteln IV ans Netz gegangen. Dass es so kam, dafür hat auch er gesorgt. Die Fehlinvestitionen des Kraftwerkbetreibers aber auch mögliche Entschädigungszahlungen hat auch er zu verantworten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem historischen Urteil von Ende April klar gemacht, dass die Politik der Gegenwart Verantwortung für die Freiheit der Zukunft trägt. Die Inbetriebnahme von Datteln IV widerspricht diesem Gedanken. Heute wäre ein guter Tag für alle Beteiligten, Datteln IV zu beerdigen.“
Wibke Brems: „Die Liste der Pannen, Skandale und politischen Fehlentscheidungen rund um Datteln IV ist lang. Dieses Kraftwerk hätte nie gebaut und erst recht nicht in Betrieb gehen dürfen. Es ist gut, dass das Gericht dies nun auch festgestellt hat. Wir dürfen allerdings nicht vergessen, wer die Inbetriebnahme entgegen der klaren Empfehlung der Kohlekommission stets verteidigt und zu verantworten hat: Armin Laschet hat sich für die Inbetriebnahme eingesetzt und gleichzeitig die Klimabilanz des Kraftwerks schön gerechnet. So behauptete er sogar, Datteln IV sei gut fürs Klima. Dabei hatte die Kohlekommission empfohlen, für bereits gebaute aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke eine Verhandlungslösung zu suchen, in diesem Fall mit Uniper. Armin Laschet hat hier sein Wort gebrochen, denn er hatte eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission versprochen. So sieht leider die real existierende Klimaschutzpolitik – oder treffender: die Anti-Klimaschutzpolitik – des Armin Laschet aus.
Im Kampf gegen die Klimakrise bleibt aber nicht genug Zeit, um auf die Gerichte als Korrektiv zu vertrauen. Es braucht mutige Politikerinnen und Politiker, die echte Veränderungen und effektive Klimaschutzpolitik umsetzen. Dazu gehört auch ein Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030, anders sind die Klimaziele von Bundes- und Landesregierung nicht zu erreichen. Armin Laschet sollte dies einsehen, bevor seine Kohlepolitik erneut vor Gericht scheitert.“
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