Der Staat muss sich religionspolitisch neutral verhalten und darf die Religionsfreiheit nicht beeinflussen. Die Kirchen sollten selbst die Kosten erstatten, die dem Staat für seine Dienstleistung entstehen.
Auf unserem Landesparteitag haben wir deshalb den Beschluss gefasst, die Kirchenaustrittsgebühr abzuschaffen. Es heißt darin:
Bündnis 90/Die Grünen treten für die Abschaffung der von der CDU-FDP-Landesregierung im Jahr 2006 eingeführten Kirchenaustrittsgebühr ein. Wie bei den Kirchensteuererhebungen und bei den Kircheneintritten sind die Kosten, die dem Staat durch die Dienstleistung bei einem Kirchenaustritt entstehen, durch die Kirchen zu erstatten.
Schwarz-Gelbe Gebühr
Seit 2006 werden für den Kirchenaustritt in NRW 30 Euro fällig. Die Gebühr geht auf die schwarz-gelbe Regierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers zurück. Sie wurde als offen politische Maßnahme eingeführt, um Menschen vom Austritt aus Kirchen abzuhalten. Im Gegenzug ist der Beitritt zu einer Kirche aber weiterhin kostenlos – obwohl die staatliche Verwaltung auch in diesem Fall aktiv wird.
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