LDK-Beschluss

10-Punkte-Sofortprogramm Insekten- und Artenschutz

 

Das Insektensterben hatte 2017 durch die mediale Verbreitung der Ergebnisse der Studie des Entomologischen Vereins Krefeld eine große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit bekommen. Die Studie besagt, dass die Zahl der fliegenden Insekten in analysierten Naturschutzgebieten seit 1989 um bis zu 80 Prozent zurückgegangen ist. Martin Sorg vom Entomologischen Verein Krefeld macht dabei immer wieder deutlich, dass es bei dem Gesamtthema der Insektenrückgänge nicht nur um Biomassenrückgänge (die Gesamtheit der Fluginsekten) geht, sondern auch um Individuenrückgänge in den Populationen der diversen Insektengruppen/Arten und man mittlerweile auch deutliche Hinweise auf ein fortschreitendes regionales Artensterben hat. Und die Folgen dieses Insektensterbens sind gravierend, denn Bienen, Wildbienen und Schmetterlinge sind unverzichtbar für die Bestäubung von Pflanzen. Dazu regulieren Insekten auch Schädlinge und dienen zahlreichen anderen Arten als Futter. Weniger Insekten bedeuten deshalb weniger Fische, Frösche, Eidechsen, Vögel und Säugetiere. Und so werden gerade unsere gesamten Ökosysteme irreversibel geschädigt.
Rund ein Drittel aller Nahrungsmittel ist auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen und so sichern letztendlich Insekten die Welternährung. Sie zersetzen Aas, Kuhfladen und Mist und machen unseren Boden erst fruchtbar. Dazu sind Insekten auch wissenschaftlich äußerst wertvoll, da wir von deren Erforschung viel lernen können. Eine Bewertung all dieser Ökosystem-Dienstleistungen ist schwierig. Eine Gruppe Wissenschaftler*innen kam auf einen Wert von etwa 125 Billionen Dollar im Jahr. Das globale Bruttoinlandsprodukt beträgt jährlich 80 Billionen Dollar. Die Natur erwirtschaftet also mehr als alle Menschen zusammen (Quelle Faz. 25.3.2018). Neben diesen mehr oder weniger monetär fassbaren Auswirkungen sind auch die ideellen Folgen des endgültigen Verlustes von Arten massiv und nicht in Geld aufzuwiegen. Denn durch das Artensterben geht ein großer Teil der sich über zig Millionen Jahre entwickelten genetischen Festplatte der Erde unwiederbringlich verloren. Welche Folgen dieser Artenschwund für das ökologische Netz hat, das uns alle trägt, ist überhaupt noch nicht absehbar.
Aber nicht nur die Pestizide schädigen unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt, es ist vor allem das fehlende Wissen und mangelndes Verständnis für die Natur und die ökologischen Zusammenhänge. Wir verwandeln unsere Gärten in Steinwüsten und blütenreiche Wiesen düngen und mähen wir, bis sich keine Wildblume mehr aus dem Boden wagt. Daneben überziehen wir unser Land großflächig mit Straßen, Parkplätzen, Gewerbe- und Neubaugebieten.
Deshalb müssen wir gemeinsam als Gesellschaft und jeder Einzelne Maßnahmen gegen den Artenschwund ergreifen. Das sofortige Stoppen des Artensterbens ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss auch gesamtgesellschaftlich geleistet und finanziert werden. Wir brauchen eine insekten- und vogelfreundlichere Gestaltung und Bewirtschaftung bei allen Flächen und von allen Flächenbesitzern – bei den Privatgärten genauso wie bei den Flächen der Kirchen, von Vereinen, in den Gewerbegebieten oder in den Kommunen sowie in der Landwirtschaft.

Wir Grüne NRW fordern von der Landesregierung NRW sofortiges Handeln und ein landesweites Insekten- und Artenschutzprogramm, das folgende Punkte beinhaltet:

1.Mehr Aufklärung in der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit muss sofort verstärkt über das dramatische Insekten- und Artensterben, dessen Ursachen und über mögliche Handlungsoptionen aufgeklärt werden. Hierfür fordern wir die Landesregierung NRW auf, eine zielgerichtete Informationskampagne anzustoßen. Denn jeder Einzelne kann zum Stopp des Artensterbens einen Beitrag leisten, beispielsweise mit Wildblumen auf dem Balkon, einer Schmetterlingswiese im eigenen Garten oder auf einer Patenfläche seiner Kommune und natürlich auch über ein verändertes Konsumverhalten. Dazu braucht es in der Gesellschaft mehr Akzeptanz für eine wilde natürlichere und daher auch unaufgeräumtere Natur und eine ökologischere Grünpflege auf öffentlichen Flächen. Dem Trend zum Kies- und Steingarten sowie von nicht heimischen Pflanzungen ist mit massiver Aufklärung entgegenzuwirken.

2. Mehr Wissen über ökologische Zusammenhänge in die Schulen
Ökologische Zusammenhänge sowie naturkundliches Wissen ist die Grundlage für einen bewussten Umgang mit der Natur. Wir fordern daher eine deutliche Stärkung dieser Themen in unseren Schulen und im gesamten Bildungssystem und vor allem eine stärkere Integration in die landwirtschaftliche / gärtnerische Ausbildung.

3. Keine Pestizide in Hausgärten, auf öffentlichen Flächen und Naturschutzflächen.
Auf allen öffentlichen und allen privaten nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen in NRW (in Privatgärten, Stadtparks, auf Friedhofsflächen, in Gewerbegebieten, auf Vereinsflächen und Kirchengrundstücken usw.) ist der Einsatz von Pestiziden bis auf wenige Notfallenwendungen bspw. zur Verhinderung akuter Beeinträchtigung von Ökosystemen oder der Ausbreitung von Giftpflanzen zu untersagen. Zudem muss der Einsatz von Pestiziden in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten, Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie Nationalparken und Streuobstwiesen ausgeschlossen werden. Das Land NRW sollte sich hier für die entsprechenden Gesetze auf Bundes- und Europaebene einsetzen. Mittelfristig ist eine vollkommen ökologische Bewirtschaftung auf allen sich im öffentlichen Besitz befindenden Flächen umzusetzen.

4. Mehr Lebensräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt.
Wir brauchen in NRW dringend mehr und auch besser miteinander vernetzte von Stickstoff- und Pestizideinträgen geschützte Lebensräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Deshalb fordern wir mehr Anreize, Förderprogramme und Vorgaben für die Schaffung und den Erhalt von verschiedenen Lebensraumtypen wie Wildblumenwiesen, Streuobstwiesen, heimische Hecken, artenreichem Grünland, Feuchtbiotopen, Magerstandorten, Offenland, Säumen etc. in Kommunen, im Privatbereich und in der Landwirtschaft und dafür ein integriertes Lebensraumentwicklungsprogramm. Die in der öffentlichen Hand liegenden Randstreifen haben grundsätzlich das Potential ein hervorragendes Biotopverbundsystem für die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu bilden. Leider werden hier heutzutage durch das häufige Mulchen dieser Randstreifen die Insektenpopulationen und die Lebensräume immer wieder zerstört.
Kurzfristig brauchen wir eine möglichst naturnahe aber auch intelligente Pflege dieser Flächen, denn neben den Anforderungen der Artenvielfalt sind auch die Anforderungen der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Wir fordern die Landesregierung auf, ein Konzept und ein Förderprogramm für eine ökologische Entwicklung und Pflege der Randstreifen aufzusetzen. Neben Techniken der Teilmahd, zeitlich versetzter Mahd, der Mahdaufnahme, Mahdreduktion uvm. sind auch die Einsaaten für die Randstreifen im Hinblick auf Wuchs und Artenvielfalt zu überprüfen. Zusätzlich gibt es in vielen Gemeinden immer noch das Problem der Überackerung, d.h. im öffentlichen Eigentum stehende Flächen (Raine /Randstreifen) werden beackert. Diese Flächen müssen für die heimische Artenvielfalt zeitnah wieder zurückgewonnen werden.

5. Deutliche Reduktion von Pestiziden in der Landwirtschaft und ein wirksames Pestizidreduktionsprogramm
Wir fordern die Landesregierung auf, ein verbindliches und kurzfristig wirkendes Pestizidreduktionsprogramm zusammen mit der Landwirtschaft zu erarbeiten. Der Einsatz von Pestiziden in blühenden Beständen und vor der Ernte muss vollständig untersagt werden. Zeitnah sollten die für die Artenvielfalt besonders kritischen Pestizide (wie bspw. Glyphosat) nur noch in absoluten Ausnahmefällen für Notfallanwendungen erlaubt sein. Das durch die EU-Mitgliedsstaaten ausgesprochene Verbot für die drei Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aus der Stoffklasse der Neonikotinoide kann nur ein erster Schritt sein.
Als Steuerungsinstrument ist die Einführung einer Pestiziddatenbank in Anlehnung an die Antibiotikadatenbank zu prüfen, denn die Antibiotikadatenbank zeigte eine gute Wirkung. So konnte in kurzer Zeit der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast erheblich reduziert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Anwendungsreduktion ggf. Mehrkosten verursacht, die es entsprechend über Förder-/Ausgleichskonzepte (z.B. Förderprogramme für eine pestizidfreie Bewirtschaftung / pestizidfreie Lebensmittel / Pestizidreduktionsprämie / kostenlose ökologische Pflanzenschutzberatung o.ä.) zu kompensieren gilt. Denn die Reduktion von Pestiziden darf auf keinen Fall das Höfesterben weiter ankurbeln. Eine erfolgreiche Pestizidreduktion braucht auch eine starke unabhängige Pflanzenschutz-Beratung, auch im Hinblick auf den Einsatz von biologischen Pflanzenschutzmitteln.

6. Mehr Förderung / Anreizsysteme für eine insekten- und vogelfreundlichere Landwirtschaft
Klar ist, dass wir für die Artenvielfalt auch mehr stickstoffreduzierte Flächen in der Landwirtschaft brauchen. Wir fordern mehr Förderung für eine stickstoffreduzierte Bewirtschaftung und für insekten- und vogelfreundlichere Ackerbaumethoden. Sensible Gebiete wie bspw. Gewässer und Naturschutzgebiete brauchen Pufferzonen, die es entsprechend zu fördern gilt. Doch auch das Grünland muss wieder insektenfreundlicher werden. Dazu braucht es Förderprogramme, die einen späten ersten Schnitt nach der Blühte fördern. Unabhängig von der EU-Agrarreform muss NRW jetzt schon dringend alle verfügbaren Spielräume der aktuellen Fördermöglichkeiten zum Schutz der Artenvielfalt in der Landwirtschaft nutzen. Außerdem braucht es mit Blick auf die Artenvielfalt wieder mehr Tiere auf der Weide. Denn jeglicher Mist, der auf der Weide liegt, zieht Insekten an, die sich davon ernähren und ihn zersetzen. Zudem muss landesweit eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen eingeführt werden.

7. Wildpflanzen, Reststoffe und Landschaftspflegematerial für Biogas
Zeitnah muss der Einsatz von Mais für Biogasanlagen möglichst einkommensneutral durch den Einsatz von Wildpflanzen, Reststoffen und Landschaftspflegematerial ersetzt werden. Hierfür müssen die notwendigen Fördermaßnahmen aufgesetzt werden.

8. Begrenzung der Versiegelung
Auch der Flächenfraß ist mit Ursache des dramatischen Artensterbens. Der heutige Bestand an wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche und an Lebensräumen für die Artenvielfalt muss dringend bewahrt werden. Dazu brauchen wir mittelfristig einen Stopp bei der Netto-Versiegelung und auch bei der Zerschneidung von Landschaften. Die Sicherung von ausreichenden Flächen für eine nachhaltige Landbewirtschaftung, den Naturschutz und die Erholung ist die Schlüsselaufgabe in den nächsten Jahren. Wir fordern die Landesregierung NRW auf, das 5-ha-Ziel zeitnah in NRW umzusetzen und eine wirksame Versiegelungsbegrenzungsstrategie zu erarbeiten.

9. Stopp des Höfesterbens
Unbestritten ist die bäuerliche Landwirtschaft das Fundament unserer Kulturlandschaft und der heimischen Artenvielfalt. Kleine Betriebe beackern kleinere Äcker und kennen noch die im Umfeld lebenden heimischen Tiere. Aktuelle Studien unter der Leitung der Universität Göttingen (Q1) zeigen, dass die Feldgröße und nicht die Vielfalt der Feldfrüchte ausschlaggebend für die Bestäubung durch Wildbienen ist und sich so kleinere Feldblöcke positiv auf die Artenvielfalt auswirken. Alleine in der Amtszeit von Angela Merkel hat die Anzahl der statistisch erfassten landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland um rund 100.000 landwirtschaftliche Betriebe abgenommen (Q2). Die jetzige Agrarpolitik vernichtet den Bauernstand und die Natur, denn in der GAP werden landwirtschaftliche Betriebe je Hektar Fläche und nicht nach ihrer ökologischen oder kulturellen Leistung subventioniert. Damit sind die Megabetriebe die Gewinner und die kleinen Betriebe die Verlierer des Systems. 2 Prozent der Betriebe bekommen 33 Prozent der EU-Agrarsubventionen. 80 Prozent kriegen weniger als 5.000 Euro im Jahr (Q3). Wir fordern die Landesregierung auf, die heutige Konstruktion der GAP hinsichtlich der Flächenförderung nicht mehr zu unterstützen und eine Neuordnung in der GAP zu fordern. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen ist das Schlüsselwort der Neukonzeptionierung der GAP, in der sich die Landesregierung einbringen muss. Die Flächenförderung fördert nur das Dogma \“Wachse oder Weiche\“. Wer das Höfesterben stoppen will, muss auch eine radikale Reform der Direktzahlungen in Richtung Umwelt-/Artenschutz fordern.

10. Mehr Forschung und ein staatliches Biodiversitätsmonitoring
Die Ursachenerforschung des dramatischen Rückgangs der Masse und Anzahl an Insekten und Insektenarten ist deutlich auszubauen. Wir fordern die Gründung eines zentralen Instituts für Biodiversitätsforschung, welches sich um die Entwicklung der Biodiversität sowie um ein Biodiversitätsmonitoring kümmert. Dazu brauchen wir ein Forschungsprogramm zur Definition von zukünftigen Biodiversitätsgrenzen (analog Nitrat) und wirksamen Messkriterien. Wir brauchen dringend mehr Forschung auch in Bezug auf robuste bzw. resistente Sorten und auf effiziente und insekten- / vogelfreundliche Anbauverfahren mit dem Einsatz neuer Technologien (Robotik) und der Digitalisierung. Dabei ist sicherzustellen, dass kleine Betriebe nicht durch einen höheren geforderten Technikeinsatz benachteiligt werden. Der Breitbandausbau im ländlichen Raum ist dafür sicher zu stellen.
Wir Grüne NRW fordern den Ausbau der Forschung und zeitgleich sofortiges Handeln in allen Punkten. Das Artensterben ist Fakt, wir können es uns nicht leisten, erst lange auf Forschungsergebnisse zu warten.

Handeln müssen wir jetzt.

Quellen:
Q1: http://www.uni-goettingen.de/de/3240.html?cid=6079
Q2: Statistisches Bundesamt, https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/verden-ort47274/junge-landwirte-trecker-demonstration-berlin-9537692.html;
Q3: http://www.taz.de/!5475428/; https://static.onleihe.de/content/taz/20180118/TAZ_20180118/vTAZ_20180118.pdf

Beschlossen auf der LDK vom 15./16.06.18

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