LDK-Beschluss

#Ehefueralle 25 Jahre Debatte sind genug – es ist Zeit für eine Entscheidung

Seit weit über einem Jahrzehnt sagt eine Mehrheit in Deutschland Ja zum Eheschließungsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Im Bundestag und im Bundesrat unterstützt eine Mehrheit die Ehe für alle.

Merkel verschafft machtpolitisch mit der Union seit Jahren der diskriminierenden Minderheit ein faktisches Veto-Recht bei der Gleichstellung. Ins Feld führt sie dafür ein diffuses Unwohlsein: „Ich tue mich schwer mit der völligen Gleichstellung.“ Gründe nennt sie dafür keine, außer ihre eigene Unsicherheit.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte konstatiert:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Daher ist im demokratischen Rechtsstaat Gleichberechtigung eine Selbstverständlichkeit. Um nichts anderes geht es bei der Ehe für alle.

Vom Prinzip der Gleichbehandlung darf im Rechtsstaat nur abgewichen werden, wenn die Ungleichbehandlung einem legitimen Ziel dient, zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist und als Mittel für diesen Zweck angemessen ist. An diesem Maßstab gemessen gibt es keine Begründung für das Eheschließungsverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Und ein diffuses Unwohlsein trägt keines der drei Kriterien.

Das überwältigende Votum der Irinnen und Iren mit einer annähernden 2/3-Mehrheit hat der Welt vor Augen geführt, worum es geht: Die Ehe für alle nimmt den heterosexuellen Menschen nichts, gibt aber der ausgegrenzten Minderheit der Lesben und Schwulen gleiches Recht und gibt ihnen in der Gesellschaft als Gleiche ihren Platz. Die irische Jugend hat dies erkannt und mit beispielhaften Engagement für diese Perspektive gekämpft. Menschen kamen von weit her geflogen, um ihre Stimme für ein Irland der Gleichheit und des Respekts abzugeben.

In Deutschland wären die Mehrheiten bei einer Volksabstimmung wohl nicht wesentlich anders als in Irland. Dennoch verharrt Deutschland Dank der bisherigen Blockade der Union gesellschaftspolitisch im 20. Jahrhundert.

Diese Blockade muss überwunden werden!

Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW unterstützen jede Initiative in Bundestag und Bundesrat, die diese Blockade überwindet. Parteipolitik muss bei dieser Frage jetzt zurücktreten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat dazu mitgeteilt:

Nach dem Volksentscheid in Irland für die Einführung der Homo-Ehe hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, eine fraktionsübergreifende Initiative für die Öffnung der Ehe im deutschen Bundestag angemahnt. ”Das Recht auf Heirat für Lesben und Schwule ist ein Menschenrecht – das gehört nicht in die Parteipolitik. Ich fände es gut, wenn der Bundestag ohne Fraktionszwang darüber abstimmen würde”, sagte Lüders in Berlin.“

Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW unterstützen diesen Vorschlag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

In einem demokratischen Rechtsstaat darf die Mehrheit nicht grundrechtswidrig die Rechte einer gesellschaftlichen Minderheit einschränken. Wenn eine demokratische Minderheit eine Mehrheit daran hindert, eine gesellschaftliche Minderheit gleich zu berechtigen, befinden wir uns in einer konstitutionellen Krise.

Davon kann auch Heiko Maas mit seinem Gesetzentwurf „Ehe Ultralight“ nicht ablenken. In 150 Regelungen in 54 Gesetzen und Verordnungen werden Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt. Wenn jetzt davon nur ein Bruchteil geändert wird, setzt das SPD-geführte Justizministerium noch nicht einmal den Koalitionsvertrag um, der immerhin versprach: „Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.“ Die SPD, die im Wahlkampf vollmundig „100 % Gleichstellung – nur mit uns“ versprach, knickt als Koalitionspartnerin Merkels bei der Gleichstellung gänzlich ein.

Umso mehr ist es notwendig, die unterdrückenden Seiten des Rechts, die von Rechtskonservativen krampfhaft hochgehalten werden, zu beenden. Wir GRÜNE NRW werden deshalb weiter mit Nachdruck Bundestag und Bundesrat dazu auffordern, im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes die Ehe für alle Bürger*innen, unabhängig vom Geschlecht, zu öffnen.

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