LDK-Beschluss

NRW zum Tierschutzland Nr. 1 machen!

Beschluss der LDK am 14.-15.06.2019 in Neuss

 

Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Davon zeugt die Verankerung des Tierschutzes sowohl in unserem Grundgesetz, als auch in der Landesverfassung NRW sowie das große ehrenamtliche Engagement für den Tierschutz in unseren Kreisen und Kommunen.

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. In § 2 TierSchG ist festgelegt, „wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

Die aktuellen gesellschaftlichen Debatten über die Haltung unserer sogenannten Nutztiere, über Sinn und Zweck der Jagd oder auch über Fragen wie den Katzenabschuss, das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln, den Kastenstand, das Schreddern männlicher Küken und die zur Schaustellung exotischer und wilder Tiere z.B. in Zirkussen werden intensiv geführt. Sie zeigen, wie sehr der Tierschutz uns alle bewegt und dass das Tierschutzgesetz noch lange nicht überall so eingehalten wird, wie es notwendig und möglich ist.

Fakt ist, dass der Tierschutz in den letzten Jahren gerade auf Bundesebene viel zu wenig vorangetrieben worden ist. Es gibt eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Gesellschaft an eine artgerechte Tierhaltung und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.Vor allem die das TierSchG konkretisierende Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) des Bundes genügt in vielen Punkten den gesetzlichen Vorgaben im Tierschutz nicht. So wurden die Anforderungen an die Nutztierhaltung überwiegend nach wirtschaftlichen Kriterien aufgestellt.

Diese Lücke zu schließen und eine endlich tierschutzgesetzkonforme TierSchNutztV auf Bundesebene zu fordern ist Aufgabe von uns Grünen in Nordrhein-Westfalen, der wir uns in den nächsten Jahren stellen wollen! Denn kaum ein anderes Bundesland ist so in der politischen Verantwortung, dem Tierschutz den ihm gebührenden Stellenwert einzuräumen. Fast 7 Mio Schweine werden in NRW gehalten und  zwei der größten Schlachtunternehmen Europas sind hier beheimatet – Nordrhein-Westfalen ist ein Zentrum der Intensivtierhaltung mit all ihren tierschutzrechtlichen Implikationen.

Unter den derzeitigen Bedingungen in der Intensivtierhaltung ist es den Tieren nicht möglich, ihre Grundbedürfnisse – wie zum Beispiel das Scharren bei Hühnern oder das Wühlen bei Schweinen – auszuleben. Die Haltungsbedingungen sind aber an den Bedürfnissen der Tiere anzupassen und nicht etwa umgekehrt! Entscheidende Verbesserungen in der Nutztierhaltung werden auch deshalb in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht, weil eine ambitionierte Haltungsstrategie zwar seit langem angekündigt, aber nicht in Kraft gesetzt wird. Wir Grüne wollen, dass Tiere in menschlicher Obhut artgerecht gehalten werden. Denn Tiere müssen in der Lage sein, ein für ihre Art typisches Verhalten auszuleben. Dieses, auch jetzt schon gesetzlich verankerte Recht der Tiere gilt es durchzusetzen und zu untermauern.

Vor diesem Hintergrund war es auch konsequent, dass Nordrhein-Westfalen unter einem grünen Umweltminister Johannes Remmel 2013 als erstes Flächenland ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine eingeführt hat. Hierdurch wurde es möglich, dass nicht nur Tierhalter ein „Zuviel“ an Tierschutz vor Gericht beklagen können, sondern Tierschutzvereine als Anwälte der Tiere auch ein „Zuwenig“ an Tierschutz gerichtlich überprüfen konnten. Auch das Ökologische Jagdgesetz war ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz, weil etliche tierschutzwidrige Praktiken aus der Jagd herausgenommen wurden. Auf Initiative der rot-grünen Landesregierung hat sich der Bundesrat für ein gesetzliches Verbot der massenhaften Tötung von männlichen Eintagsküken ausgesprochen.

Mit der Regierungsübernahme durch Schwarz-Gelb begann der Roll-Back im Tierschutz. Schritt für Schritt wurden wichtige tierschutzpolitische Errungenschaften wieder abgebaut und tierschutzwidrige Praktiken aus Nordrhein-Westfalen heraus unterstützt. Hier ist insbesondere die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration zu nennen, an der das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium maßgeblich beteiligt war. Zudem wurde das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände von der CDU/FDP-Koalition beendet, der Tierschutz bei der Jagd wurde zurückgedreht.  Beim Amputieren von Ferkelschwänzen sowie beim Schreddern männlicher Eintagsküken schaut die Landesregierung weg, anstatt mit eigenen Initiativen dagegen aktiv zu werden.

Und schließlich schaffte die Regierung von Armin Laschet sogar die Stabstelle Umweltkriminalität im Umweltministerium ab, die auch mit Tierschutzvergehen befasst gewesen ist. Tierschutzpolitisch hat die schwarz-gelbe Landesregierung Nordrhein-Westfalen damit wieder zu einem absoluten Nachzügler gemacht.  Wir Grüne begreifen das als Handlungsauftrag und wollen den Tierschutz in den nächsten Jahren in unserem Bundesland ambitioniert ausbauen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen dafür sorgen, dass NRW zum Tierschutzland Nr. 1 in Deutschland und in Europa wird!

Deshalb wollen wir in folgenden Handlungsfeldern endlich Veränderungen zugunsten der Tiere erreichen:

1. Verbandsklagerecht wieder einführen

Das von der schwarz-gelben Landesregierung abgeschaffte Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände werden wir so schnell wie möglich wieder einführen und ausbauen, indem wir eine Feststellungs- und Anfechtungsklage mit der Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung für alle tierschutzrelevanten Bereiche einführen.

2. Landesstrategie Nutztierhaltung erarbeiten

Die Tierhaltung in der Landwirtschaft wollen wir mit einer ambitionierten Landesstrategie Nutztierhaltung deutlich verbessern und für tiergerechte Haltungsbedingungen in nordrhein-westfälischen Ställen sorgen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die EU-Schweinehaltungsrichtlinie in Deutschland vollständig umgesetzt und die Haltung auf Vollspaltenböden verboten wird und immer ausreichend Beschäftigungsmaterial angeboten wird. In der Schweinehaltung wollen wir freies Abferkeln umsetzen und das Schwänzekupieren sowie die betäubungslose Kastration von Ferkeln müssen endgültig beendet werden. Wir Grüne NRW fordern die Bundesregierung auf, verstärkt über Alternativen zur chirurgischen Kastration aufzuklären, wie zum Beispiel die Immunokastration.

Ebenso wollen wir die Anbindehaltung bei Rindern durch Umstellung auf Laufstallhaltung beenden und den Weidegang bei Kühen wieder zum Regelfall machen. Für Puten und Kaninchen wollen wir endlich eine Haltungsverordnung auf Bundesebene erreichen. Mit besseren Haltungsbedingungen, besserer Beratung und strengeren Richtlinien wollen wir den Antibiotikaverbrauch reduzieren.Reserveantibiotika wollen wir komplett aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung verbannen

Wir wollen uns für eine Reform der Tierschutz-NutztierVO auf Bundesebene einsetzen und dafür sorgen, dass EU-Recht im Tierschutzbereich zeitnah und transparent umgesetzt wird. Für uns ist selbstverständlich, dass wir die landwirtschaftlichen Betriebe auf dem Weg zu einer tiergerechten Haltung intensiv begleiten und auch finanziell unterstützen wollen. Um eine gesellschaftlich wieder akzeptierte Nutztierhaltung zu erreichen, ist ein ambitioniertes Umbauprogramm des Bundes notwendig, das aus der Umschichtung der europäischen Agrargelder zu finanzieren ist. Ein Schlüssel für das Gelingen des Umbauprozesses in der Tierhaltung ist eine gute, begleitende Beratung der Bäuerinnen und Bauern, aber auch eine funktionierende amtliche Kontrolle, z.B auch durch Stichprobenkontrolle so genannter Falltiere bei der Tierkörperbeseitigung

3. Tierschutz auf Schlachthöfen einfordern

Tierschutz in der Nutztierhaltung endet für uns nicht auf dem Bauernhof. Ganz im Gegenteil: Mit die schlimmsten Tierschutzverletzungen fanden in den letzten Monaten und Jahren besonders häufig auf Schlachthöfen statt. Deshalb wollen wir den Tierschutz auf Schlachthöfen erheblich verbessern. Dazu gehört für uns, insbesondere bei tierschutzsensiblen Arbeitsbereichen wie dem Zutrieb, der Betäubung sowie dem eigentlichen Töten die Akkordarbeit zu verbieten und mit Videokontrollen in allen Bereichen des Umgangs mit dem noch lebenden Tier (auch CO2-Gondeln)die Einhaltung des Tierschutzes zu kontrollieren.
Genauso wichtig ist es für uns aber auch, dafür zu sorgen, dass die amtlichen Kontrollen so ausgestaltet werden, dass sie garantieren, dass die tierschutzrechtlichen Bestimmungen auf Schlachthöfen im vollen Umfang durchgesetzt werden. Dazu müssen genügend Tierärzte die Kontrollen durchführen können und es muss dafür gesorgt werden, dass die Neutralität der Kontrollen sichergestellt wird. Auch der Transport der Schlachttiere muss verstärkt unter tierschutzrechtlichen Aspekt in den Fokus genommen werden. Nach wie vor sind die Strapazen wie extreme Temperaturen und Wassermangel auf den Transporten ins EU-Ausland wider allen Tierschutzgesetzen. Wir fordern eine Limitierung von Tiertransporten auf vier Stunden bei nationalen und auf acht Stunden bei grenzüberschreitenden Transporten. Tiertransporte in andere Länder sind aus unserer Sicht nur dann akzeptabel, wenn sichergestellt ist, dass die Einhaltung europäischer bzw. deutscher Tierschutzvorschriften bis zum Zielort gesichert ist. Transporte in Drittländer, in denen tierquälerische Praktiken bei der Schlachtung nachgewiesen sind (u.a. in der Türkei, im Nahen Osten, im Mahgreb und in den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion) sind zu verbieten.

Zur Einhaltung des Tierschutzes müssen auch alternative Schlachtkonzepte, wie beispielsweise mobile Schlachtanlagen erwogen werden. Diese ermöglichen eine regionale Schlachtung und ersparen dem Tier jeglichen Transportstress.

Auch der Einsatz von Videoüberwachung in Schlachthöfen kann einen Mehrwert für den Tierschutz erbringen, wenn diese von amtlichen Behörden nach festen Kriterien installiert werden und diese permanent Zugriff darauf haben. Sofern die rechtliche Grundlage gemäß der geltenden Datenschutzbedingungen geschaffen werden kann, ist eine verpflichtende und flächendeckende Einführung der Systeme in allen Schlachtbetrieben unerlässlich. Nur so können schwarze Schafe der Schlachtbranche identifiziert und für Tierschutzverletzungen belangt werden.

 

4. Keine CO2-Betäubung bei Schweinen

Millionen von Schweinen werden jedes Jahr vor der Schlachtung mit Kohlendioxid betäubt. Diese Methode ist allerdings sehr schmerzhaft für die Tiere, da das Einatmen des Gases stark reizend auf die Schleimhäute wirkt. Außerdem sind Studien zufolge 1 bis 14 % der Tiere durch diese Methode nicht tief genug betäubt und erleben daher die Schlachtung bei Bewusstsein. Wir werden uns dafür einsetzen, dass endlich die vorhandenen, tierschutzkonformen Alternativen für die CO2-Betäubung (zum Beispiel Edelgase, Stickstoff) zum Einsatz kommen.

5. Ernährung in öffentlichen Einrichtungen aus guter Tierhaltung fördern

Die verbesserte Nutztierhaltung wollen wir auch dadurch unterstützen, indem wir in den Kantinen und Mensen von öffentlichen Einrichtungen durch gezielte Beratung und Zuschüsse den Einsatz von Produkten aus einer guten Tierhaltung fördern. Da die Außer-Haus-Verpflegung zunehmend wichtiger wird und immer mehr die Leiterinnen und Leiter der entsprechenden Versorgungseinrichtungen darüber entscheiden, was wir essen, wollen wir so die Nachfrage nach Produkten aus einer artgerechten Tierhaltung voranbringen.

6. Tierschutz für Pferde überall durchsetzen

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im November 1995 die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ herausgegeben. Leitlinien sind aber keine verbindlichen Rechtsnormen, sondern haben nur empfehlenden Charakter.

Leider gibt es auch in NRW immer noch zahlreiche privat und gewerblich gehaltene Pferde, die nicht entsprechend der Leitlinien in einer angemessen großen Box untergebracht sind und nicht ausreichend Bewegung am Tag erhalten. Wir Grüne wollen, dass die Leitlinien zur Pferdehaltung endlich überall in NRW eingehalten werden und dafür die erforderlichen Beratungen und Kontrollen bei den Pferdebetrieben ausweiten.

Zudem braucht jede und jeder, der gewerbsmäßig Pferde züchtet oder hält, dafür die Erlaubnis der zuständigen Behörde und einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Gelernte Pferdewirt*innen oder Pferdefreund*innen mit vergleichbaren Qualifikationen erfüllen diese Bedingung, wir wollen, dass ein Sachkundenachweis für Pferdehalter*innen Pflicht wird.

7. Tierschutz bei privaten Tierhalter*innen verbessern

Aber auch im privaten Bereich kann der Tierschutz noch verbessert werden. Weiterhin halten wir ein Gefahrentiergesetz für notwendig, damit potenziell für andere Menschen gefährliche Tiere gut und sicher gehalten werden. Auch lassen sich durch eine Beratung und Information die Kenntnisse der Tierhalterinnen und Tierhalter zum Wohle der Haustiere weiter verbessern. Hier können Tierschutzvereine in Zusammenarbeit mit Tierärzt*innen entsprechende Beratungen übernehmen. Diesen Weg wollen wir auch fördern, um dem tierschutzwidrigen Handel mit Heimtieren einzudämmen. Neben staatlichen Werkzeugen gilt es den Interessenten klar zu machen, dass nicht nur die Sorge nach dem Kauf für Tiere entscheidend ist, sondern auch woher es kommt.

Die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Tierschutz liegt beim Bund, d. h. die Bundesregierung ist zuständig, die eklatanten Lücken, die das Tierschutzgesetz aufweist, rechtsverbindlich zu füllen. In der Schweiz schreibt bspw. die Tierschutzverordnung konkrete Mindestvorgaben an die Haltung auch für tierische Mitbewohner vor. So ist dort neben der Angabe von Mindestmaßen für Käfige auch geregelt, welche Tiere nicht einzeln gehalten werden dürfen oder ob Bade- oder Buddelgelegenheiten obligatorisch sind. Wir wollen uns dafür im Bund einsetzen, dass ein Heimtierschutzgesetz auf den Weg gebracht wird, um endlich für alle tierischen Mitbewohner verbindliche Haltungsbedingungen festzuschreiben.

8.Die Haltung von Wildtieren im Zirkus beenden

Seit Jahren sind sich Experten darüber einig, dass Wildtiere unter den Bedingungen nicht ortsfester Einrichtungen (Zirkusbetriebe) nicht art- und damit tierschutzgerecht gehalten werden können. Außerdem belegt eine hohe Zahl von Unfällen mit Beteiligung von Zirkustieren, dass von diesen bei ungenügender Sicherung und unzureichenden Transportbedingungen eine nicht zu unterschätzende Gefährdung ausgeht. Trotz mehrerer Initiativen des Bundesrates kam es bisher nicht zu einem Verbot der Mitführung von Elefanten, Giraffen, Nashörnern, Bären, Menschenaffen, Flusspferden, Großkatzen, Robben usw. Wir setzen uns dafür ein, dass die sogenannten Zirkusleitlinien unverzüglich und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen überarbeitet und in diesem Punkt angepasst werden. Dabei ist den Transportbedingungen (Gültigkeit der VO (EG) 1/2005 auf für Zirkustiere) besondere Beachtung zu schenken und das Handbuch Tiertransporte der LAV Tierschutz um Auslegungshinweise für Zirkustiere zu erweitern. Die Ausrede, dass das Vollzugsdefizit im Zirkusbereich ausschließlich Sache der Länder sei und mit dem Zirkusregister ein taugliches Instrument zu dessen Verringerung geschaffen sei, lassen wir nicht gelten und fordern eine sofortige Intervention der Bundesregierung.

9. Tierheime durch einheitliche Kostensätze stärken

Die Finanzsituation der nordrhein-westfälischen Tierheime ist in vielen Fällen prekär. Ihre Finanzierung setzt sich auf der einen Seite aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Sponsoring, auf der anderen Seite aus kommunaler Förderung zusammen. In der Regel  erstatten dabei die Kommunen den Heimen einen bestimmten Betrag für die Fundtiere, die dort abgegeben werden. Dieser ist allerdings von Stadt zu Stadt verschieden. Das Land NRW hat ein zeitlich befristetes Förderprogramm aufgelegt, durch das allerdings nur Maßnahmen zur Sanierung maroder Tierheime gefördert werden können. Wir wollen, dass landesweit gültige Standards für die Kostensätze, die Tierheime für die Unterbringung von Heimtieren erhalten, erarbeitet und verbindlich festgelegt werden.

10. Die Jagd an den gesellschaftlichen Ansprüchen zu Tierschutz anpassen

Problematische Praktiken wie die Fallenjagd, die Ausbildung an der flugunfähig gemachten Ente sind im Interesse des Tierschutzes endgültig zu beenden oder so zu verändern, dass sie zu keinem unnötigen Tierleid führen. Das Problem der verwilderten Katzen in der Natur kann nur durch ein ehrgeiziges Kastrationsprogramm gelöst werden.

11. Tierversuche so weit wie möglich beenden

Die Zahl der Tierversuche ist leider seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Wir wollen hier eine Reduktion erreichen, um unnötiges Tierleid zu vermeiden. Für zahlreiche Tierversuche gibt es inzwischen anerkannte und zuverlässige Alternativen, die auch in der EU zugelassen sind. Wir fordern ein Verbot von Tierversuchen, für die es anerkannte tierleidfreie Alternativen gibt. Weitere alternative Testverfahren sind hierfür genauso weiterzuentwickeln wie Vorschriften für die Zulassung von medizinischen oder kosmetischen Wirkstoffen dahingehend zu überprüfen sind, ob die vorgeschriebenen Tierversuche tatsächlich auch notwendig sind. Im Bereich von Ausbildung und Studium setzen wir darauf, dass moderne Technik entscheidend dazu beiträgt, dass Auszubildende und Studierende notwendige anatomische Kenntnisse auch ohne Tierversuche erlangen können.

12. Qualzuchten verbieten

Bereits jetzt sind Qualzuchten durch das deutsche Gesetz verboten, aber durch fehlende Expertisen sind diese Auswüchse menschlicher Ästhetik und Gewinnmaximierung, wie extrem verkürzte Schnauzen, Haarlosigkeit, Veränderung der Körperhaltung wie beim Positurkanarienvogel, aber auch der extreme Fleischzuwachs bei Schweinen und Geflügel, rechtlich nicht greifbar. Wir fordern daher die Aufstellung von Parametern in allen Zuchtbereichen, so dass unsere Rechtsprechung befähigt wird im Sinne des Gesetzes zu urteilen und ein EU-weites Verbot der Züchtung von quälenden Merkmalen. Auch im Tierzuchtgesetz muss klar festgelegt werden, dass die Zuchtziele dem Tierschutz entsprechen müssen. Deren Einhaltung muss durch regelmäßige Kontrollen gesichert werden.

13. Tierschutzrecht in der juristischen Aus- und Weiterbildung stärken

Neben des Verlustes des Verbandsklagerechtes und fehlender Gutachten, auf die sich Richter*innen bei ihren Urteilen stützen können, wird das Recht der Tiere durch Mängel in der Auslegung und Interpretation bestehender Gesetze geschwächt. Dies zeigen Urteilsbegründungen von Verwaltungsgerichten in jüngster Zeit. Wir möchten in Zusammenarbeit mit der Lehre, das Tierschutzrecht für angehende Staatanwälte, Richter und Anwälte als Schwerpunktthema aufwerten.

14. Tierschutz stärken durch ein Ministerium für Tierschutz

Tierschutz hat in unserer modernen Gesellschaft ein hohes Gewicht und die Menschen erwarten von der Politik zurecht die Durchsetzung und Weiterentwicklung tierschutzrechtlicher Bestimmungen. Dazu muss der Tierschutz auch auf Verwaltungs- und ministerieller Ebene gestärkt werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Tierschutz in Nordrhein-Westfalen in Zukunft in einem Ministerium verankert wird. Im Rahmen dessen wollen wir unter anderem eine, von einer/einem Landestierschutzbeautragten/m geführte Stabsstelle Tierschutz einrichten.

Wir setzen uns dafür ein, dass in allen Bundesländern Stabsstellen für unabhängige Tierschutzbeauftragte geschaffen werden, aus deren Mitte jeweils für 2 Jahre eine Person gewählt wird, die die Funktion eines Bundestierschutzbeauftragten übernimmt. Die Landestierschutzbeauftragten, deren Sprecher oder ein dann eingesetzter Bundestierschutzbeauftragter, sind grundsätzlich an allen Überarbeitungen von Leitlinien, Verordnungen und Gesetzen mit Tierschutzbezug zu beteiligen. Für die Beratung der Bäuerinnen und Bauern, den Tierschutzvollzug, die Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzvorgaben  brauchen wir deutlich mehr Tierärzte in den Veterinärämtern. Eine Grundbedingung für den neutralen Tierschutzvollzug ist die Unabhängigkeit der Veterinärämter.

 

15. Tierschutz in der Umweltbildung stärken

Im Jahr 2016 haben wir das Förderprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung in Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ (BNE) auf den Weg gebracht. Im Zuge dessen gilt es den Aspekt des Tierschutzes in der Umweltbildung zu stärken.

Tierschutz sollte im Unterricht nicht auf den tiergerechten Umgang mit Haustieren beschränkt werden, sondern ebenso die Tierhaltung in der Landwirtschaft, den internationalen Tierfang, den Tierhandel sowie Artenschutz thematisieren. Dabei geht es um die Vermittlung von Fachkenntnissen für eine artgerechte Tierhaltung und für den tierschutzrechtlichen Umgang mit Tieren insgesamt.

 

Für uns Grüne ist klar, dass die Gesellschaft dem Tierschutz in den letzten Jahrzehnten einen deutlich größeren Stellenwert gegeben hat. Und eine gute Haltung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass unsere Gesellschaft die landwirtschaftliche Nutztierhaltung wieder akzeptiert. Aber auch die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse gebieten es, Tiere gut zu halten und den Tierschutz nicht den ökonomischen Interessen unterzuordnen. Ein guter Tierschutz ist zugleich auch eine Chance, Tieren wieder ihren Wert zurückzugeben, den sie haben müssen, damit wir Menschen Tiere wieder achten und respektieren.

Wir Grüne sind bereit, den Willen der Gesellschaft für mehr Tierschutz umzusetzen und uns für die Tiere einzusetzen!

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