LDK-Beschluss

Zukunft Arbeitsplatz Gesundheitswesen: Stärkung der Gesundheitsberufe für eine menschlichere Versorgung

Das Gesundheitswesen ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Ist sie stabil und nachhaltig aufgestellt, so wird es uns gelingen, vielen Menschen in unserem Land ein Leben in guter seelischer und körperlicher Gesundheit zu ermöglichen, Krankheit zu heilen und Leid zu lindern. Sie ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und Chancengerechtigkeit.

Das Gesundheitswesen ist der größte Beschäftigungssektor in unserem Land. Rund 12 % aller Beschäftigten, allein 1,1 Millionen in Nordrhein-Westfalen sind im Gesundheitssektor tätig. 75 % dieser Beschäftigten arbeiten dabei unmittelbar in den Kernbereichen der pflegerischen, medizinischen und pharmazeutischen PatientInnenversorgung.

In den letzten Jahren hat die Ökonomisierung des Gesundheitswesens zu zahlreichen Missständen geführt. Falsche Anreize  haben zu einer Versorgung geführt, die einseitig auf medizintechnische, sowie pharmakologische Intervention und apparative Überwachung setzt, anstatt eine umfassende Sichtweise von Zuwendung, Heilen und Pflege in den Mittelpunkt zu rücken. Dies geht in vielen Fällen auch zu Lasten der Beschäftigten im System, in deren Folge Fehler, Existenzängste, schlechte Behandlung, mangelhafte menschliche Zuwendung kaum zu vermeiden sind. Trotz vielfach aufopferungsvollen Einsatzes der Beschäftigten gelingt es zusehends weniger die Qualität unserer gesellschaftlichen Säule „Gesundheitswesens aufrecht zu erhalten.

Neue Entwicklungen erschweren die Bewältigung der anstehenden Aufgaben. In der immer älter werden Bevölkerung steigt nicht nur insgesamt der quantitative Bedarf an Gesundheitsversorgung und Prävention, es ändern sich auch die qualitativen, individuellen Behandlungs- und Versorgungsbedarfe. Wir erleben einen Wandel von akuten zu chronischen Erkrankungen, zu Multimorbidität, eine steigende Anzahl psychischer und psychosomatischer Erkrankungen und eine Verschiebung von stationärer zu ambulanter Versorgung.

Der demographische Wandel führt in den Gesundheitsberufen selbst zu einer wachsenden Zahl älterer Beschäftigter bei einem gleichzeitig zurückgehenden Potenzial an Erwerbspersonen (doppelter demografischer Wandel). Schlechte Bezahlung, mangelhafte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, kritische Arbeitsbedingungen, sowie die häufig fehlende Vereinbarkeit von Beruf, Freizeit und Familie führen in einigen Berufen zu gravierenden Nachwuchsmängeln.

Auf viele dieser Entwicklungen hat die schwarzgelbe Bundesregierung halbherzig oder gar nicht reagiert, sie hat die eigentlich notwendigen Strukturreformen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen nicht in Angriff genommen. Insbesondere ein verbindliches Personalbemessungsinstrument, eine Weiterentwicklung des derzeitigen Fallpauschalensystems hin zu mehr qualitativen Aspekten in der Versorgung und Entlastung der Beschäftigten, sowie die Entwicklung von Sicherstellungszuschlägen für kleinere Kliniken und eine bessere Abbildung der Kosten von Notfall- und Maximalversorgungshäusern wurden ganz vernachlässigt.

Diese Versäumnisse und die Entwicklungen der letzten Jahre führen zu einer starken und zunehmenden Belastung der derzeitig beschäftigten Menschen unseres Gesundheitswesens. Wir finden ein System, das diejenigen Menschen krank macht, die andere gesund machen sollen, ist kein gutes System.

Deshalb wollen wir…

… dass sich die Krankenhäuser in unserem Land als Arbeitsplatz verändern: 

In der stationären Versorgung brauchen wir mittelfristig einen stationsspezifischen, verbindlichen Personalschlüssel, der festschreibt, für wie viele PatientInnen eine Pflegekraft zuständig sein sollte.

Wir müssen zukünftig sicherstellen, dass der Pflegeanteil der DRGs auch tatsächlich in die Pflege fließt und teilen die Einschätzung der Fachverbände und Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen, dass bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege auch eine wesentlich bessere Bezahlung der Beschäftigten braucht. Mittelfristig wird es aber auch drauf ankommen, Branchen spezifische Ungleichheiten in der Bezahlung zu identifizieren und abzubauen.

Arbeit am Krankenbett ist körperliche und seelische Schwerstarbeit. Ein Modell, wie derzeit, das davon ausgeht, dass alle ArbeitnehmerInnen, ungeachtet ihrer körperlichen und psychischen Belastungsfähigkeit, in gleichem Umfang eingesetzt werden können, ist nicht tragfähig. Wir müssen das individuelle Leistungsvermögen berücksichtigen und zum Beispiel durch Differenzierung der Tätigkeiten, Fortbildung und weitere Qualifikation die Möglichkeit zum Übergang in weniger aufreibende Aufgabenbereiche geben. Es werden flexiblere Arbeitszeiten benötigt, die es den Beschäftigten erlauben, sich beispielsweise um ihre Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern.

Spezifisch für den ärztlichen Bereich der Krankenhausversorgung wollen wir stärker als bisher Teilzeitarbeit fördern und Arbeitszeiten die eine langfristig gesunde Teilhabe am Berufsleben ermöglichen. Die derzeit geltenden Arbeitszeitbestimmungen nehmen Überarbeitung und Übermüdung in Kauf, das wollen wir nicht zuletzt auch im Dialog mit den jeweiligen Tarifpartnern reformieren. Eine Erwartungshaltung, die de facto zur Unterzeichnung von Opt-Out-Vereinbarungen und Überstundenableistung verpflichtet, darf nicht die Grundlage von Beschäftigungsverhältnissen sein.

Für freie MitarbeiterInnen, die als Honorarkräfte an mehreren Stellen arbeiten, muss es ebenso eine Zeitkontrolle und entsprechende Regelungen geben, damit auch hier Überarbeitung entgegen gewirkt werden kann.

Die guten Erfahrungen einiger Nachbarländer mit dem Ermöglichen finanzielle Förderung und strukturelle Erleichterungen einer beruflicher Auszeit (Sabbatical), kann gerade bei Berufsgruppen mit regelhaft wöchentlichen Arbeitszeiten von mehr als 50 Stunden und jahrelangem Schicht-, bzw. Nachtdienst, Überlastung und berufliches Ausbrennen vermeiden.

Nicht zuletzt wird es auch darauf ankommen, die Zahl der Ausbildungs- und Studienplätze so zu erhöhen, dass anfallende kompensatorische Mehrarbeit zum Auffangen nicht besetzter Stellen, mittelfristig ausgeglichen werden kann. Deshalb haben wir beispielsweise die Voraussetzungen für 935 zusätzliche Medizinstudienplätze in NRW geschaffen und eine entsprechende Vereinbarung mit den Hochschulen für die Jahre 2011 bis 2015 getroffen.

Jenseits der sogenannten „white jobs“ (Pflege und Ärzteschaft) hat es in den letzten Jahren in gravierender Weise eine Verlagerung von gering qualifizierten Arbeitsplätzen wie etwa Transportwesen, Reinigungsdienste oder Wäscherei in Tochterunternehmen und Fremdfirmen gegeben. Dies hat häufig zur Umwandlung sozialversicherungspflichtiger Arbeit in prekäre Beschäftigung geführt. Hier wollen wir dringend politisch gegensteuern, u. a. durch einen gesetzlichen Mindestlohn, den Abbau von Scheinselbständigkeit, equal pay bei Leiharbeit sowie eine Reform der Minijobs.

… dass sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege und Pflege verbessern:

Um den Grundsätzen „ambulant vor stationär“ und „selbstbestimmt und selbstständig in der eigen Häuslichkeit leben“ gerecht zu werden, brauchen wir Instrumente die den tatsächlichen Pflegebedarf und Arbeitsaufwand in der ambulanten Pflege berechnen. Das bisherige Verfahren der Pflegeklassen wird weder dem Bedürfnis der Patienten, noch der tatsächlichen Arbeitsbelastung der Beschäftigten gerecht.

Unter den heutigen Rahmenbedingungen, ist den Pflegekräften eine menschenunwürdige Minutenpflege vorgegeben; nur mit aufreibendem persönlichen Einsatz gelingt es ihnen die Pflegebedürftigen zu versorgen und überhaupt noch etwas menschliche Zuwendung zu kommen zu lassen. Deshalb muss der Grad der Teilhabeeinschränkung künftig die Höhe des Sachleistungsanspruchs auch realistisch bei der Finanzierung abbilden. Die Berechnung der Versorgungszeiten muss nicht nur die pflegerischen Tätigkeiten, sondern auch Zuwendung, Betreuung und Unterstützung beinhalten. Um eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur und eine menschliche und gute Pflege zu sichern, werden wir uns weiterhin für eine durchgreifende Reform der Pflegeversicherung einsetzen und auch den Pflegebedürftigkeitsbegriff verändern und erweitern. Das Grundproblem der unzureichenden Finanzierung der ambulanten Pflege wollen wir auch durch die grüne Pflege-Bürgerversicherung lösen. Eine solche verbesserte Finanzierung muss nicht zuletzt den beschäftigten Pflegekräften zugute kommen.

Mindestens ebenso dringlich wie in der stationären Krankenpflege Es gilt es neben einer verbesserten Finanzierung und Entlohnung, die Arbeitsbedingungen in der ambulanten und stationären Altenpflege zu verbessern und die Leistungen dieser Berufe gesellschaftlich mehr anzuerkennen. Nur so kann es gelingen den bereits heute bestehenden Fachkräftemangel zu bewältigen, der auch dadurch besteht, dass viele Altenpflegerinnen und -pfleger bereits nach wenigen Jahren desillusioniert aus dem Beruf ausscheiden. Eine besondere Bedeutung kommt hier auch dem stärkeren Gesundheitsschutz zu, der die besonderen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker berücksichtigt, ist dringend notwendig.

Um die steigende Bedarfe in der Altenpflege zukünftig decken zu können, braucht es schlussendlich allerdings auch spürbar mehr Ausbildungsplätze. Wir haben deshalb in NRW wieder ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung eingeführt. Zudem wurden die Landesmittel zur Finanzierung der erforderlichen Fachseminarplätze in den vergangenen drei Jahren trotz knapper Kassen schrittweise von 32. Mio. Euro auf nun 54,8 Mio. Euro erhöht. Die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege konnten wir allein bis Ende 2012 so um zusätzliche 2200 Plätze erhöht werden.

… das Arbeitsumfeld der niedergelassenen ÄrztInnen umgestalten:

Junge MedizinerInnen bevorzugen heute eher die Arbeit in einem Team, sind oft nicht mehr ausschließlich an einer selbständigen, freiberuflichen Tätigkeit interessiert. Neben beruflichem Erfolg und entsprechender fachlicher Selbstverwirklichung wünschen sie sich zunehmend eine ausgewogene Work-Life-Balance.

Wir sind deshalb überzeugt, dass es weitere Konzepte neben dem der autarken Einzelpraxis,  als ambulante, ärztliche Versorgung braucht. Wir werden gegenüber der ärztlichen Selbstverwaltung weiter dafür werben, dass die Möglichkeiten für Praxisvertretungen, geteilte Zulassungen und Beschäftigung ärztlicher MitarbeiterInnen  zunehmend erleichtert werden. Nur so sind Teilzeitarbeit, flexiblere Arbeits- oder Auszeiten im dicht frequentierten Versorgungswesen der niedergelassenen Arztpraxen überhaupt möglich.

Auch Modelle jenseits von Belegbetten-Lösungen, in denen ÄrztInnen sowohl Teile der Arbeit im Krankenhaus als auch in peripheren Praxen jenseits des unmittelbaren Krankenhausversorgungsbereichs leisten, werden benötigt. Dies dient nicht nur der Überwindung der Sektorengrenzen, sondern beendet die Einseitigkeit der beruflichen Laufbahn der betroffenen Beschäftigten zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung.

Im Bereich der HausärztInnen, sowie der Kinder- und JugendärztInnen können wir langfristig eine wohnortnahe und individuelle Versorgung nur erreichen, wenn wir die Niederlassungsbedingungen auf dem Land und in städtischen Problemgebieten erheblich verbessern. Auch hier wollen wir zusammen mit der Selbstverwaltung neue Strukturen entwickeln, die sowohl den Versorgungsbedürfnissen der betroffenen PatientInnen, als auch den angehenden ÄrztInnengerecht werden.

… das Arbeitsumfeld der psychischen Gesundheitsversorgung verbessern:

Der Erhalt oder die Wiedererlangung seelischer Gesundheit ist für das Wohlergehen zentral. In Kontrast hierzu ist in den letzten Jahren eine Unterversorgung im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung festzustellen, die in vielen Kommunen mit medizinisch kaum noch zu vertretenden Wartezeiten einhergeht. Hierdurch können psychische Erkrankungen häufig nicht früh genug aufgefangen werden, es kommt bei den PatientInnen zu vermeidbarem hohem Leidensdruck und einer Verschlechterung der Prognose.

Insbesondere in der stationären Akutversorgung und vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention fehlt es an modernen Behandlungskonzepten, die auf einem Vertrauen der Patientinnen und Patienten gründen und psychotherapeutische Behandlung sowie psychopharmakologische Interventionen in einem ganzheitlichen Verständnis kombinieren. Der Überbelegung akutpsychiatrischer Stationen mit Überlastung der Behandlungsteams kann insbesondere durch eine sektorenübergreifende Versorgung und einer Ausweitung der Gemeindepsychiatrie, sowie Erweiterung der Anzahl der ambulanten KV-Psychotherapiesitze begegnet werden. Hierzu muss es dringend eine grundlegende und realistische Erhebung des psychotherapeutisch-psychiatrischen Bedarfs geben.

Wir wollen das Angebot an Studiengängen mit einem Schwerpunkt auf psychotherapeutischer Ausbildung ausbauen. Sinnvoll erscheinen auch Reformen in der Studienstruktur, um beispielsweise das Vorverlagern eines Teils der postgradualen Psychotherapieausbildung zu ermöglichen.

Für Postgraduierte verschiedener Fachrichtungen muss es gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben. Die obligate Psychotherapieausbildung von Psychologinnen und Psychologen soll nicht mehr wie üblicher privat zu finanzieren ist und häufig zunächst eine Schuldenaufnahme erfordert, gehört geändert. Wir wollen zukünftig Modelle zur Verlagerung der Ausbildung in einen eher universitären Kontext prüfen und erproben. Diejenigen Betroffenen, die derzeit bereits in der klinischen Versorgung eingesetzt werden, beispielsweise Psychologinnen und Psychologen in Ausbildung (PiA), müssen angemessen und vergleichbar anderer Berufsgruppen vergütet werden.

… dass der Rettungsdienst ein attraktives und sicheres Arbeitsfeld bleibt:

Umfang und Qualität der Rettungsdienst- und Notfallversorgung stehen unmittelbar im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in diesen Bereichen. Arbeitsverdichtung und Investitionsstau haben hier in den letzten Jahren zu einer erheblichen Verschiebung der Aufgaben zu Gunsten privater Anbieter, sowie zur Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse bei den Angestellten der Wohlfahrtsverbände geführt. Hier wollen wir politisch gegensteuern, durch einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene und klare Spielregeln bei der Beauftragung, die wir unter anderem im neuen Rettungsgesetz für NRW definieren werden. Auch die Ausbildung wollen wir im Rahmen der Einführung des neuen Notfallsanitäter-Abschlusses in NRW verbessern. Wir wollen, dass Lehrrettungswachen auskömmlich und gemäß entsprechender Standards ausgestattet werden und die Auszubildenden während ihrer Ausbildung eine gute Supervision und Anleitung erfahren.

Mit Sorge betrachten wir auch, dass die Beschäftigten im Rettungswesen neben der Verdichtung von Arbeit in hohem Maße psychisch belastenden Situationen ausgesetzt sind. Wir wollen landesweit die Etablierung von entsprechenden psychologischen Supervisionsstrukturen und einem professionellen Begleitungsangebot vorantreiben.

…dass sich die Arbeitsbedingungen für Hebammen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, MTAs und PTCAs, sowie weitere Fachgruppen verbessern:

Oft kommen in den großen gesundheitspolitischen Debatten die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe jenseits von Pflege und ärztlichem Beruf nicht oder zu wenig vor. Wir wollen die Bedürfnisse der Beschäftigten in diesen Berufsgruppen stärker in unser politisches Handeln miteinbeziehen. Neben einer angemessenen und fairen Bezahlung, wollen wir insbesondere die in Teilen übliche Praxis der durch die Auszubildenden privat zu finanzierenden Ausbildungskosten langfristig zugunsten einer Umlagefinanzierung der Ausbildungskosten weiterentwickeln.

Wir wollen mehr teamorientierte und multiprofessionelle Ansätze für alle Bereiche der Gesundheitsversorgung. Untersuchungen zeigen, dass Behandlungsfehler häufig aus unzureichender Zusammenarbeit resultieren. Daher wollen wir die Kompetenzen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe erweitern und durch Delegation und Substitution ÄrztInnen entlasteten, sowie die Zusammenarbeit aller Berufe stärken. Eine Kompetenzerweiterung stärkt auch die Verhandlungsposition dieser Berufe und kann zu einer besseren und angemesseneren Bezahlung führen. Grundlage soll dabei auch eine veränderte Ausbildung sein, die vernetztes Denken fördert. Wir treten für eine praxisnahe Akademisierung von Teilen aller Gesundheitsberufe ein.

Wir wollen für alle Kinder einen guten Start ins Leben. Das gelingt nur mit einer qualitativ hochwertigen Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger. Deshalb wollen wir die Bedeutung der Leistungen rund um Schwangerschaft, Mutterschaft und Prävention im Sozialgesetzbuch stärken, die Arbeit der Beschäftigten in diesem Bereich besser entlohnen, gemeinsam Lösungen für die zuletzt erheblich gestiegenen Haftpflichtprämien entwickeln und dem gesamten Berufsstand mehr Anerkennung verleihen.

… Geschlechtergerechtigkeit fördern:

Wir treten seit Jahren für mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen Branchen und Berufsfeldern ein. Gerade im Gesundheitswesen gibt es hier Nachholbedarf. Wir wollen das starke Geschlechterungleichgewicht zwischen einzelnen Gesundheitsberufen weiter aufbrechen und fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Zudem braucht es dringend mehr weibliche Führungskräfte, insbesondere ChefärztInnen und KlinikdirektorInnen. Geschlechtsspezifische Hürden beim Zugriff auf Halbtags- oder Jobsharing-Modelle müssen abgebaut werden.

Finanzierung und Veränderung

Nicht alle, aber doch eine Mehrheit der oben genannten Vorhaben kosten Geld. Uns ist bewusst, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auf allen politischen Ebenen nicht jedes der vorangegangen genannten Ziele unmittelbar und vollständig umgesetzt werden kann. Dennoch sind wir überzeugt, dass eine erfolgreiche Gestaltung unserer Gesellschaft nur gelingen kann, wenn wir die Gesundheit der Menschen und mittelbar auch die Arbeit der Menschen in der Gesundheitsversorgung fester als bisher im Blick haben.

Dort wo entsprechende Mehrausgaben aus den öffentlichen Haushalten erforderlich sind, wollen wir unter anderem auf Bundesebene Ressourcen, die durch unsere Reform der Bürger- und Pflegeversicherung frei werden, auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen einsetzen.

Die schwierige finanzielle Situation in den Kliniken, insbesondere bedingt durch unzureichende Regelungen bei der Refinanzierung der Betriebskosten, geht vor allem zu Lasten der Beschäftigten, wir wollen deshalb eine Wende in der Krankenhauspolitik, die für eine angemessene und auskömmliche Finanzierung von Betriebs- und Investitionskosten sorgt.

Da wo notwendige Veränderungen nicht unmittelbar dem gesetzgeberischen Einfluss unterliegen, wollen wir im Dialog mit den entsprechenden Akteurinnen und Akteuren oder Institutionen darauf hinwirken, dass die erforderlichen Schritte angegangen werden.

Insgesamt begreifen wir Investitionen in Gesundheit nicht als volkswirtschaftlichen Negativposten – sondern im Gegenteil als Kernvoraussetzung für ein soziales, nachhaltiges und prosperierendes Miteinander. Schlussendlich sind diese Ausgaben immer Investitionen in die Menschen selbst und somit Reinvestition in die Funktionsfähigkeit und Stabilität unserer Gesellschaft. Jenseits dieser mikro- und makroökonomischen Betrachtung, sind wir überzeugt, dass das Recht auf Gesundheit nicht zuletzt auf Grund seiner ethischen und grundrechtlichen Dimension immer auch eines der zentralen politischen Ziele erfolgreichen politischen Handelns sein muss.

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