LPR-Beschluss

Kommunale Demokratie stärken!

Die starke kommunale Selbstverwaltung ist das Rückgrat einer lebendigen Demokratie vor Ort. Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen müssen daher Gestaltungs- und Entscheidungsmacht haben, um das im Grundgesetz verankerte Selbstverwaltungsrecht über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ausüben zu können. Dazu gehören sowohl finanzielle Spielräume als auch funktionsfähige Kommunalvertretungen. Nur, wo Entscheidungsspielräume in den Kommunen bewahrt werden, kann auch eine bessere Beteiligungskultur wachsen.

Grüne Kommunalpolitik beteiligt die Bürger*innen möglichst umfassend und frühzeitig und stellt die notwendige Transparenz politischer Entscheidungsprozesse vor Ort her. Daher streiten wir für mehr Offenheit, mehr Mitsprache, mehr Mitentscheidungsmöglichkeiten, transparente kommunale Vertretungen sowie eine aktive kosten- und lizenzfreie Veröffentlichung von Dokumenten und Daten öffentlicher Stellen und Verwaltungen. Nur wer Zugang zu Informationen hat, kann sich einbringen und mitgestalten. Wir wollen mehr direkte Demokratie vor Ort und gleichzeitig die repräsentative Demokratie durch funktionsfähige Räte stärken.

Seit Jahren stellen wir fest, dass die Arbeit der kommunalen Vertretungen einer Belastungsprobe ausgesetzt ist. Dazu trägt zum einen die angespannte finanzielle Situation zahlreicher Städte und Gemeinden in NRW bei und zum anderen hohe Ansprüche an die ehrenamtliche kommunale Mandatsausübung. Mit Blick auf die demokratische Legitimation ist es problematisch, dass  den Wählerstimmen nicht der gleiche Erfolgswert zugemessen wird und mittelgroße und große Parteien durchschnittlich mehr Stimmen zur Erlangung eines Mandats aufbringen müssen, als solche Parteien oder Gruppen, die nur mit einem oder zwei Mandaten in Räten, Kreistagen oder Bezirksvertretungen vertreten sind. Zunehmend werden darüber hinaus Stimmen der Besorgnis über eine Zersplitterung insbesondere der größeren Stadträte und damit die Gefährdung der Funktionsfähigkeit laut. Während es in kleinen und mittleren Kommunen aufgrund der Größe der Vertretung eine „natürliche Sperrklausel“ gibt, ist es in den größeren Städten bei den letzten Kommunalwahlen zu einer erheblichen Fragmentierung gekommen.  In einigen Kommunen kommt es zu Zusammenschlüssen von Mandatsträger*innen zu Fraktionen, ohne nachvollziehbare gemeinsame inhaltliche Basis.

Wir wollen eine Stärkung der kommunalen Demokratie und des Prinzips eines gleichen Erfolgswertes der Wählerstimmen sowie den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Räte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW haben deshalb in einem Fachgespräch am 30. Januar 2015 eine breit angelegte Diskussion geführt, wie dies am besten gewährleistet werden kann. Dort wurde auch über die Möglichkeit der Einführung einer moderaten Sperrklausel durch eine Landesverfassungsänderung diskutiert. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass diese zwar verfassungsrechtlich möglich scheint, aber durch den Beleg der gestörten Funktionsfähigkeit der Räte sorgfältig und umfassend begründet und hergeleitet werden muss.Dies gilt umso mehr, da jede Verfassungsänderung einer breiten politischen Debatte bedarf – gerade wenn es um Wahlrechtsfragen und damit die Grundlagen unserer repräsentativen Demokratie geht.

Wir wollen ein Maßnahmen-Paket „Kommunale Demokratie “

Vor dem Hintergrund dieser Problemlage fordern  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW:

  • Maßnahmen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung – etwa durch das Zusammenlegen der Kommunalwahl mit anderen Wahlen – auf den Weg zu bringen
  • die Attraktivität der Kommunalpolitik zu steigern, z.B. durch eine Erhöhung der Transparenz in Rat und Verwaltung
  • zu prüfen, ob durch ein geändertes mathematisches Sitzzuteilungsverfahren eine höhere Gleichwertigkeit der abgegebenen Stimmen erzielt werden kann
  • eine mögliche Neufestlegung von Mindestgrößen oder eine Nachweispflicht einer gemeinsamen inhaltlichen Basis bei der Fraktionsbildung in den kommunalen Vertretungen zu prüfen
  • die Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit in den Kommunalvertretungen. Dazu gehört unter anderem die bessere Vereinbarkeit mit Beruf und Familie, bessere Freistellungsregelungen auch für Teilzeitbeschäftigte und Maßnahmen zur Professionalisierung der Arbeit, z.B. durch eine angemessene finanzielle Aufwandsentschädigung
  • die Verwaltungen anzuhalten, ihre Arbeitsweise und die Ansetzung von Terminen auf die typischerweise für ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen zumutbaren Zeiten auszurichten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW halten eine sorgfältige, umfassende und transparente Analyse und Auswertung der Arbeit der kommunalen Vertretungen im Hinblick auf ihre Funktionsfähigkeit, die den Ansprüchen der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte Rechnung trägt, für unumgänglich. Dabei sollen auch die oben aufgeführten Maßnahmen auf ihre zügige Umsetzbarkeit geprüft werden. Ein wichtiger Baustein in diesem Prozess können die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag beschlossen Expertenkommission zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts und der Räte und damit der Zukunftsfähigkeit der kommunalen Demokratie sein.

Die Einführung einer niedrigschwelligen Sperrklausel von höchstens 3 % kann eine Möglichkeit sein, die Funktionsfähigkeit der Räte zu sichern und den gleichen Erfolgswert der Wählerstimmen wieder herzustellen. Sie ist jedoch kein Allheilmittel. Wichtiger sind uns konkrete gesetzliche und untergesetzliche Maßnahmen, die die Arbeit der Ehrenamtler*innen in den Kommunalvertretungen spürbar verbessern und damit kommunales Ehrenamt attraktiver macht. Für den Fall einer parlamentarischen Initiative zur Einführung einer Sperrklausel ist auf eine hohe Rechtssicherheit und eine sorgfältige Begründung zu achten und frühzeitig Rechtsklarheit bis zur Kommunalwahl 2020 sicherzustellen. Verfassungsrechtlich oder –politisch geboten ist hierfür der Nachweis einer bereits eingetretenen Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen.

Während es derzeit nur in den Stadtstaaten Bremen und Berlin eine Sperrklausel gibt, bieten 13 von 16 Bundesländern bereits die Möglichkeit, bei Kommunalwahlen zu kumulieren und zu panaschieren. Die Einführung dieser Regelungen im Wahlrecht ist auch weiterhin Bestandteil des Forderungskatalogs der NRW-GRÜNEN. Darüber hinaus könnte auch eine “Ersatzstimme” dafür Sorge tragen, dass möglichst jede Bürgerin und jeder Bürger Einfluss auf die Zusammensetzung des Rates hat – auch wenn er oder sie ansonsten für eine erfolglose Partei oder eine/n erfolglose/n Bewerber*in gestimmt hat. Bei der Weiterentwicklung unserer Parteiprogrammatik werden wir diese Vorschläge weiter bearbeiten und das Ergebnis im Rahmen der Programmerstellung für die Landtagswahl 2017 zur Abstimmung stellen.

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