In Nordrhein-Westfalen wachsen fast ein Drittel aller Kinder in alternativen Familienformen auf: In nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern, Ein-Eltern-, Adoptiv-, Pflege-, Regenbogen- und Patchwork-Familien oder in familiären Netzwerken, die über Generationengrenzen hinweg auch Menschen ohne verwandtschaftliche Bindung einschließen.
Kinder stehen im Mittelpunkt grüner Politik!
Auch auf der 71. Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen NRW in Hagen vom 20.-22. März 2009. Wir wollen unsere Politik konsequent an den Bedürfnissen und Rechten von Kindern ausrichten. Jedes Kind soll dieselben Chancen auf Bildung, Teilhabe, Integration, auf den Schutz ihrer Persönlichkeit und staatliche Leistungen haben. Unabhängig davon wie die Eltern leben. Dafür brauchen wir einen Familienvertrag!
Neue Familienmodelle erfordern neue Ideen
Moderne alternative Lebensformen sind in der Gesellschaft schon lange angekommen. Das muss endlich auch konsequent in Recht und Gesetz umgesetzt werden. Mit diesem Beschluss zeigen wir NRW-Grüne Wege auf, wie die Lebenswirklichkeit vieler Menschen auch in der Gesetzgebung und in der Verwaltung Anerkennung finden kann und ergänzen damit den familienpolitischen Beschluss der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2007:
- Individualsplitting statt Ehegattensplitting, um steuerliche Benachteiligungen in der Familienförderung abzubauen. Denn es ist unerträglich, dass der Staat Familien und die in diesen Familien lebenden Kinder wegen der Lebensform der Eltern finanziell schlechter stellt.
- Kindergrundsicherung für alle: Das Existenzminimum individuell gewährleisten, die bisherigen Leistungen (Kindergeld, Kinderfreibeträge) ablösen.
- Reform des Familien- und Kindschaftsrechts auf der Basis gesellschaftlicher Realitäten. Das aktuelle Leitbild verheirateter heterosexueller Eltern mit eigenen leiblichen Kindern muss stark erweitert werden für eine gerechte rechtliche, soziale und materielle Position der Kinder.
- Mit dem Familienvertrag selbstbestimmte Verhältnisse schaffen, um biologischen und ggf. weiteren sozialen Eltern die Möglichkeit zu eröffnen, relevante kindschaftsrechtliche Fragen (z. B. elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung, Umgang, Unterhalt etc.) zum Wohl des Kindes verbindlich miteinander zu regeln.
- Gemeinschaftliches Adoptionsrecht für alle Lebensgemeinschaften: Bisher sind Fremdadoptionen nur durch Ehepaare oder durch Einzelpersonen zulässig. Diese Exklusivität widerspricht dem Kindeswohl. Das Adoptionsrecht muss für gemeinschaftliche Fremdadoptionen durch Eingetragene Lebenspartnerschaften geöffnet werden.
- Kinderwünsche anerkennen und gleiche Rechte herstellen: Die Möglichkeit der Künstlichen Befruchtung muss Lebenspartnerinnen, Unverheirateten und Alleinstehenden offen stehen und darf nicht der Auslegung berufsrechtlicher Richtlinien der Bundesärztekammer überlassen werden.
- Perspektiven für einen „Solidaritätsvertrag“: Auch moderne Formen des Zusammenlebens ohne Kinder – z. B. in Mehrgenerationenhäusern – sollen in bestimmten Bereichen unter den Schutz des Staates gestellt werden. Aspekte eines Solidaritätsvertrags könnten sich bspw. auf folgende rechtliche Bereiche beziehen: Unterhaltsrecht, Erbschaftsrecht und angehörigenrechtliche Stellung in weiteren Rechtsbereichen. Diese Vereinbarungen sollten im Steuerrecht dann auch angemessen berücksichtigt werden.
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