LDK-Beschluss

Barrierefreiheit im Landesverband

Bündnis 90/DIE GRÜNEN sind die Partei, die auf allen Ebenen das Menschenrecht auf Inklusion im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention vorantreibt und umsetzt. Wir stehen für ein Gemeinwesen, das jeder und jedem Teilhabe garantiert, das Barrieren beim Zugang zu allen Lebensbereichen abbaut und zu dem jeder Mensch selbstverständlich dazu gehört. Dieser Anspruch gilt auch für unsere innerparteiliche Arbeit.

In den letzten Jahren haben wir viele Anstrengungen unternommen, um Barrierefreiheit, den Einsatz von unterstützenden Hilfen und damit Teilhabe an der innerparteilichen Meinungsbildung Schritt für Schritt umzusetzen. Alle Landesdelegiertenkonferenzen und Großveranstaltungen wie das Urwahlforum, der Politische Aschermittwoch oder Wahlkampfauftakt und -abschlussveranstaltungen werden mittlerweile durch Gebärdendolmetscher*innen unterstützt. Gleiches gilt – sofern Bedarf angemeldet wird – auch bei Landesparteiräten und sämtlichen Veranstaltungen im Rahmen der Reihe ”Grüne im Dialog”. Auch immer mehr Kreisverbände stellen sich der Herausforderung und entwickeln Ideen und Modelle, um Barrieren innerhalb ihrer Parteistrukturen abzubauen.

Der Tagungsbereich unserer neuen Landesgeschäftsstelle wird barrierefrei und mit Inklusionshilfen ausgestattet ausgebaut. Außerdem haben unsere LGS-Mitarbeiter*innen an einem Workshop teilgenommen, um sich für das Anliegen weiter zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

Damit hat der Landesverband NRW mittlerweile – auch im Vergleich mit anderen Organisationen und Parteien – hohe Standards im Bereich Inklusion.

Natürlich ist dies nicht das Ende der Fahnenstange. Es bestehen, wie in der gesamten Gesellschaft, auch bei uns immer noch versteckte oder offene Barrieren, die Teilhabe für einzelne Personengruppen oder Mitglieder erschweren. Diese gilt es zu identifizieren und im Rahmen unserer Möglichkeiten abzubauen. Dabei wissen wir, dass Inklusion ein Prozess ist, der Schritt für Schritt Barrieren abbauen und dabei auch immer die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen im Blick haben muss.

Zu diesem Zweck beauftragt die LDK den Landesvorstand, zeitnah einen Arbeitsprozess zu initiieren, der gemeinsam mit den Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften und den am Thema Inklusion arbeitenden Personenkreisen ein verbindliches Regelwerk für den Einsatz von Inklusionshilfen auf LAG-Sitzungen und darüber hinaus erarbeitet. Dabei steht für uns fest: Inklusion ist uns zu wichtig, um sich in Schnellschüsse und Symbolpolitik zu erschöpfen. Wir wollen grundsätzliche und realisierbare Lösungen erarbeiten, die als allgemeine Standards für den gesamten Landesverband gelten.

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