LDK-Beschluss

Für eine moderne und bürgernahe Polizei NRW

Wir GRÜNE setzen uns seit Gründung unserer Partei mit dem Handeln, den Aufgaben und der Situation der Polizei auseinander, oft auch kritisch, aber stets mit dem Verständnis, dass die Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols in unseren Sicherheitsstrukturen eine zentrale Bedeutung hat. Auch wenn diese Auseinandersetzung manchmal als Gegeneinander wahrgenommen oder so instrumentalisiert wurde, steht für uns GRÜNE fest, dass eine gut ausgestattete, motivierte und hoch qualifizierte Polizei ein Garant für Rechtsstaatlichkeit ist und innere Sicherheit stärkt.

Deshalb wollen wir die Polizei in NRW sowohl für gegenwärtige Herausforderungen als auch für zukünftige Anforderungen gut aufstellen. Das berufliche Selbstverständnis der Polizeibeamtinnen und -beamten, das auf einer rechtsstaatlich-demokratischen Orientierung beruht, unterstützen wir GRÜNE. Mit der Förderung eines Rollenverständnisses innerhalb der Polizei, das den Menschen und den Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte in den Mittelpunkt ihrer Dienstleistung stellt, wollen wir Fehlentwicklungen vorbeugen und das Vertrauen der Bürger*innen in ihre Polizei stärken. Polizeibeamt*innen üben die staatliche Gewalt unmittelbar aus, ihre Maßnahmen greifen unumkehrbar in die Grundrechte ein. Dadurch stehen sie nicht nur in besonderer Verantwortung, sondern auch unter einem enormen gesellschaftlichen und oft auch politischen Druck. Die Betroffenen von Grundrechtseingriffen können die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen durch Gerichte überprüfen lassen. Hinzu kommt die parlamentarische Kontrolle des Landtags. Wir sehen den Bedarf ergänzender Instrumente, um mehr Transparenz und Kontrolle polizeilichen Handelns sicherzustellen und die Polizei bürgernaher aufzustellen.

Für mehr Vertrauen: Individuelle Erkennbarkeit einführen

Polizeibeamt*innen sind Vertreter*innen des Staates und sollen deshalb im Dienst offen den Bürger*innen gegenüber treten. Die individuelle Erkennbarkeit durch Namensschild oder individueller Ziffernfolge fördert eine Kultur der Offenheit und ist ein nicht zu unterschätzendes Symbol für Vertrauen und Deeskalation. Schon heute tragen viele Polizeibeamt*innen im Streifendienst freiwillig ihr Namensschild, um für die Bürger*innen ansprechbar zu sein. Beim Einsatz geschlossener Einheiten gibt es hingegen im Konfliktfall häufig Probleme mit der Identifizierung von einzelnen Beamt*innen. Wir GRÜNE erkennen an, dass es seitens einzelner Polizeibeamt*innen Vorbehalte gegen eine verpflichtende Kennzeichnung gibt und sich viele unter Generalverdacht gestellt sehen oder, durch ihre Identifizierbarkeit, sogar Angriffe auf ihre Person oder ihre Familien befürchten. Für uns GRÜNE ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Polizeibeamt*innen ein hohes Gut. Durch die Wahl zwischen individueller Ziffernfolge und Namensschild wollen wir dem persönlichen Schutzbedürfnis der Beamt*innen Rechnung tragen. Darüber hinaus sollte es für Polizeibeamt*innen möglich sein, sowohl ihre Daten, als auch die der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen im Melderegister für Auskünfte Dritter sperren zu lassen. Die Regelungen für diese Auskunftssperren wollen wir wenn nötig anpassen. In NRW haben wir GRÜNE in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung erreicht, dass eine individualisierte Kennzeichnung durch die Erweiterung der schon bestehenden Ziffernfolge von Polizeibeamt*innen in geschlossenen Einheiten zeitnah eingeführt wird. Dies betrachten wir als ersten wichtigen Schritt zu mehr Offenheit und Bürgernähe.

Gegen die Mauer des Schweigens: Fehlerkultur ermöglichen

Wie alle Menschen machen auch Polizeibeamt*innen in ihrem Beruf Fehler. Doch die Möglichkeiten eventuelle Fehlentwicklungen und problematisches Verhalten innerhalb der Polizei frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, sind begrenzt. Wenn Polizeibeamt*innen z.B. bei nicht zulässigen Übergriffen ihrer Kolleg*innen anwesend sind, dabei aber nicht unmittelbar dagegen vorgehen, sind sie rechtlich eben nicht nur Zeug*innen dieser Handlung, sondern machen sich selbst strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung und wegen Strafvereitelung im Amt. Jede zeitliche Verzögerung des Eingreifens, aus welchem Grund auch immer, führt also sofort zur eigenen Strafbarkeit. Gespräche mit der / dem betroffenen Kolleg*in oder anderen Mitarbeiter*innen sind nicht vorgesehen bzw. führen zu einer strafbewehrten Verzögerung der Anzeigepflicht bzw. des Einschreitens. Die Konsequenz daraus ist: Entweder die Polizeibeamt*innen verhalten sich vom ersten Moment an absolut korrekt, indem sie unmittelbar eingreifen und die Angelegenheit sofort anzeigen oder sie verschweigen die Sache, um sich nicht selbst einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen zu müssen. Das Dilemma, welches aus gebotenem Handeln und Fehlverhalten entsteht, blockiert die Entwicklung einer reflektierten Fehlerkultur bei der Polizei. Dieser Effekt, der zur viel zitierten „Mauer des Schweigens“ führt, tritt nicht nur bei folgenschweren Körperverletzungen durch Polizeibeamt*innen auf. Selbst kleinere Verfehlungen und ungerechtfertigte Maßnahmen, die manchmal aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten, Überforderungen oder Nachlässigkeiten entstehen, werden im Falle von Beschwerden häufig „zurechtgebogen“ oder anderweitig gedeckt. Wir wollen erreichen, dass Fehlverhalten im Einzelfall erkannt und benannt werden kann, kritisch aufgearbeitet wird und dass danach die richtigen Konsequenzen daraus gezogen werden. Ein standardisiertes Beschwerdemanagement und die Kontrollfunktion einer / eines unabhängigen Polizeibeauftragten stellen gute Möglichkeiten dar, dies zu gewährleisten. Für die Bearbeitung von Beschwerden oder Eingaben von Betroffenen polizeilicher Maßnahmen, gab es lange Zeit kein standardisiertes Verfahren. Mit der Einführung eines dezentralen Beschwerdemanagements in den Polizeibehörden durch die rot-grüne Landesregierung sind einheitliche Standards und Handlungsvorgaben gegeben, welche eine sachgerechte Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden gewährleisten sollen. Ein zentrales Beschwerdemanagement sowie ein elektronisches Beschwerderegister, sind derzeit in Planung. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass das Beschwerdemanagement auf Landesebene weiterentwickelt wird, um neben einer objektiven Einzelfallbearbeitung frühzeitig strukturell bedingte Fehlentwicklungen erkennen und bearbeiten zu können. Perspektivisch kann ein*e Polizeibeauftragte*r, eine Ombudsperson bzw. neutrale Schiedsstelle auf Landesebene – unabhängig vom Innenministerium und gewählt vom Parlament – für Fragen, Beschwerden und Eingaben von Polizeibediensteten und Bürger*innen eine Ergänzung sein, um mehr Transparenz und Bürgernähe herzustellen. Eine solche Stelle könnte auch als Schlichtungsstelle zwischen Polizeibeamt*innen und Bürger*innen fungieren und so einen Täter-Opfer-Ausgleich ermöglichen. Diese Vorwürfe können dann geprüft werden und innerhalb der Polizei Verbesserungen hin zur Vermeidung und wirkungsvollen Aufarbeitung von Konfliktfällen bewirken und damit zu einer stärkeren rechtsstaatlichen Kultur beitragen. Die Zuständigkeiten der Personalräte und der Gleichstellungsbeauftragten bleiben selbstverständlich unberührt und eine Einflussnahme auf Disziplinarmaßnahmen oder strafrechtliche Ermittlungen müsste ausgeschlossen werden. Durch Dokumentation und regelmäßige Berichterstattung über alle Aktivitäten einer / eines Polizeibeauftragen bzw. einer Ombudsperson wollen wir GRÜNE erreichen, dass sowohl das Innenministerium, die Polizeiführung als auch das Parlament einen umfassenden Blick auf den polizeilichen Alltag und innerpolizeiliche Vorkommnisse und Fehlentwicklungen erhalten. Wenn Polizeibeamt*innen im Verdacht stehen, im Dienst Straftaten begangen zu haben, werden die Ermittlungen durch Kolleginnen und Kollegen derselben Behörde durchgeführt. Durch eine Neuregelung der Ermittlungszuständigkeiten wollen wir erreichen, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen durch andere, vorher festgelegte Polizeibehörden erfolgen, um neutrale Ermittlungen zu gewährleisten und bereits dem Anschein von Interessenskonflikten entgegenzuwirken.

Auf die richtigen Grundlagen kommt es an: Aus- und Fortbildung weiter verbessern

In der Ausbildung von Polizeibeamt*innen hat sich in den letzten Jahren qualitativ eine Menge getan. Durch den Beschluss der zweigeteilten Laufbahn der ersten rot-grünen Landesregierung in NRW erfolgt die Einstiegsqualifikation seit mehr als 10 Jahren ausschließlich über ein Fachhochschulstudium mit integrierten fachpraktischen Anteilen. In der theoretischen Ausbildung wird nicht nur großer Wert auf umfangreiche Kenntnisse im Straf-, Polizeirecht und in Kriminalistik gelegt. Auch Staats- und Verfassungsrecht, Soziologie, Psychologie, Ethik und politische Wissenschaften sind fester Bestandteil des Studiums. Im Mittelpunkt stehen dabei die Anwendung der Kenntnisse in der polizeilichen Praxis und die Rechtssicherheit im Einsatz. Durch eine intensivere Vermittlung von persönlichkeitsbildenden Inhalten im Sinne einer Menschenrechtsbildung wollen wir das bürgerrechtlich orientierte Berufsbild der Polizei stärken. Eigenverantwortung im Umgang mit Gesetzen, aber auch Eigenverantwortung im Umgang mit Anordnungen und der sich daraus ergebenden Remonstrationspflicht sind wichtige Grundvoraussetzungen für Polizeibeamt*innen, die selbstbewusst ihre Arbeit in den Dienst der Gesellschaft stellen. Alltagsrassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind ein gesellschaftliches Problem und finden sich daher auch bei der Polizei wieder. Durch ihre besonderen Machtbefugnisse besteht die Gefahr, dass rassistische Tendenzen und diskriminierendes Verhalten zu institutionalisierten Grundrechtseingriffen führen. Deshalb halten wir GRÜNE es für dringend erforderlich, dass Polizeibeamt*innen, neben interkulturellen Kompetenzen, auch notwendige Kenntnisse über die vielfältigen Erscheinungsformen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vermittelt werden und sie sich in ihrer Ausbildung sowie in Fortbildungen mit den Ursachen und Auswirkungen von Ungleichwertigkeitsvorstellungen auseinandersetzen und auch mögliches Fehlverhalten von Kolleg*innen besser erkennen können. Eine ständige Fortbildung im Bereich der Einsatzmittel und deren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen muss ebenfalls fest verankert sein. Insbesondere der Einsatz von Pfefferspray führt immer wieder zu Verletzungen sowohl bei Demonstrant*innen als auch bei den Polizist*innen selbst. Hier ist es eine stärkere Kontrolle und eine an die Einsatzlage angepasste Sensibilisierung der Polizist*innen geboten. Pfefferspray darf nur eingesetzt werden, wenn es unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das mildeste zur Verfügung stehende Mittel ist.

Gegen den Korpsgeist für mehr Teamgeist: Höchstverweildauer einführen

In manchen Dienststellen sind die physischen und psychischen Anforderungen besonders hoch. Dies betrifft in der Regel Spezialeinheiten, Einsatzhundertschaften und Fachdienststellen. Um die individuelle Belastung zu senken, soll für bestimmte Dienststellen eine Höchstverweildauer eingeführt werden. Damit soll nicht nur negativen strukturellen Entwicklungen, wie etwa der Bildung von Korpsgeist, entgegengewirkt werden, sondern auch den Zielen der Personalentwicklung und dem Prinzip der Fürsorge Rechnung getragen werden. In einer gründlichen Analyse sollten die Dienststellen identifiziert werden, bei denen eine Höchstverweildauer unter den genannten Aspekten sinnvoll ist. Wenn es notwendig ist, um das erforderliche Fachwissen in den Dienststellen auf Dauer zu erhalten, sollen Führungskräfte davon ausgenommen werden. Eine Höchstverweildauer darf allerdings der Spezialisierung von Polizeibeamt*innen und Fachkarrieren nicht im Wege stehen.

Demographische Entwicklung strukturell abfedern

In den nächsten Jahren werden bis zu 2.000 Polizeibeamt*innen pro Jahr pensioniert. Hinzu kommt noch eine große Anzahl kranker oder nur eingeschränkt dienstfähiger Beamt*innen. Die rot-grüne Landesregierung hält an der Erhöhung von 1.100 auf 1.400 Neueinstellungen pro Jahr fest. Mit dem Haushalt 2013 haben wir es sogar geschafft, die Abbrecherquote mit 77 weiteren Neueinstellungen zu kompensieren. Damit sind die vorhandenen Ausbildungskapazitäten bereits erschöpft. Dennoch werden in etwa 3 bis 4 Jahren erstmals mehr Polizeibeamt*innen in den Ruhestand gehen als Neue in den Polizeidienst eintreten. Ohne geeignete Gegenmaßnahmen, wie einem behördlichen Gesundheitsmanagement und einer Aufgabenkritik, z.B. bezüglich der polizeilichen Begleitung von Großraum- und Schwertransporten, wird der jetzt schon vorhandene Personalmangel in den operativen Dienststellen zunehmen. Wir GRÜNE wollen verhindern, dass Schutz nur noch etwas für diejenigen ist, die es sich leisten können, indem immer mehr private Firmen Sicherheitsaufgaben wahrnehmen. Öffentliche Sicherheit gehört in professionelle und staatliche Hände. Eine private Wachpolizei oder eine „Polizei light“ lehnen wir ab. Für uns GRÜNE ist der beste Garant für innere Sicherheit, für eine Senkung der Kriminalitätsraten und für eine Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger eine angemessene Polizeipräsenz vor Ort. Den Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir ab und setzen stattdessen auf eine Stärkung präventiv ausgerichteter sozialraumorientierter Polizeiarbeit, mit der bei Konflikten frühzeitig und niederschwellig interveniert werden kann. Daher müssen wir die Strukturen der Polizei NRW mit ihren über 40.000 Beamt*innen und Beschäftigen in 47 Kreispolizeibehörden und 3 Landesbehörden auf mögliche Effizienzeffekte hin überprüfen. Durch eine Strukturreform wollen wir die Anzahl der Polizeibehörden verringern, damit jede Behörde alle wesentlichen Polizeiaufgaben eigenständig wahrnehmen kann. Der Abbau von zersplitterten Zuständigkeiten und eine effiziente Aufbau- und Ablauforganisation soll Synergieeffekte erzielen, die perspektivisch zur operativen Verstärkung der Polizei genutzt werden können. Auch sollte untersucht werden, ob wirklich jede Aufgabe innerhalb einer Polizeibehörde zwangsläufig auch von Polizeibeamt*innen wahrgenommen werden muss oder ob für die Arbeit auf bestimmten Dienststellen nicht Verwaltungsbeamt*innen (z.B. auch dauerhaft dienstunfähige Polizeibeamt*innen nach erfolgreichem Laufbahnwechsel) oder Angestellte mit entsprechender Ausbildung besser oder mindestens genauso gut geeignet sind. Auch die vielerorts in den Behörden praktizierten starren Schichtdienstmodelle behindern einen effizienten Personaleinsatz und grenzen z.B. Mütter und Väter in Teilzeit oder Beamt*innen in besonderen Lebensumständen von der normalen Dienstverrichtung aus. Beamt*innen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen starren Schichtdienst versehen können, drängen zunehmend in Gleitzeitstellen im Innendienst oder fallen durch Beurlaubung oder niedrige Teilzeitmodelle weitgehend aus. Wir wollen die Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, z.B. durch schichtübergreifende Dienstmodelle und Zeitkonten, auch für Beamt*innen im Wach- und Wechseldienst ausweiten. Wir GRÜNE sind davon überzeugt: Die Strukturen der Polizei NRW müssen im Hinblick auf mehr Transparenz sowie angesichts der demographischen Entwicklung überprüft und weiterentwickelt werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in NRW (älter, weniger und vielfältiger) ist es wichtig, dass die interkulturelle Aufstellung und Öffnung der Polizei weiterentwickelt und als Qualitätsmerkmal einer bürgernahen Polizei verankert wird. Im Interesse der Bürger*innen und der Polizeibeamt*innen, die Tag für Tag für unsere Sicherheit sorgen, dabei selbst Gewalt ausgesetzt sind und ihre Gesundheit riskieren, setzen wir uns für effiziente Strukturen und eine sachgerechte Personalverteilung ein, um die Polizei in NRW auch für die Zukunft gut aufzustellen.

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