Segregation in der Gesellschaft darf nicht durch Konfessionen oder Religionszugehörigkeiten verstärkt werden. Daher wollen wir, dass die Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden. Nur in NRW und Niedersachsen sind die Bekenntnisgrundschulen noch in der Verfassung verankert. Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.
Die Landtagsfraktion wird deshalb gebeten, die folgenden Initiativen zu ergreifen:
- eine deutliche Absenkung des Quorums zur Umwandlung;
- das Einräumen eines Initiativrechts für die Kommunen, u.a. wenn konfessionsgebundene Kinder nicht mehrheitlich in der Grundschule vertreten sind;
- keine Diskriminierung für Lehrkräfte in ihrer Berufsausübung durch das Kriterium Bekenntniszugehörigkeit;
- die Möglichkeiten für eine Verfassungsänderung auszuloten.
Die Religions- und Konfessionszugehörigkeiten der Grundschüler*innen in NRW ist im Wandel. Sie wird immer heterogener und die Anzahl der konfessionell gebunden Schüler*innen nimmt kontinuierlich ab.
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 werden von den 3028 öffentlichen Grundschulen 2016 als Gemeinschaftsschulen, 914 als katholische Bekenntnisschulen und 96 als evangelische Bekenntnisgrundschulen geführt.
Im Schuljahr 2012/2013 werden noch 37,5% der Grundschülerinnen als katholisch, 25,3% als evangelisch, 15,7% als islamisch sowie 16,5 % ohne Konfessionszugehörigkeit in den Schuldaten geführt.
Nordrhein-Westfalen gehört mit Niedersachsen zu den beiden letzten Bundesländern, in denen es Bekenntnisgrundschulen neben Gemeinschaftsgrundschulen gibt. In 72 Kommunen gab es im Schuljahr 2012/2013 in NRW ausschließlich Bekenntnisgrundschulen, davon in 69 ausschließlich katholische Bekenntnisgrundschulen. Die Bekenntnisgrundschulen sind in NRW auch in der Verfassung verankert. Eine Änderung im Verfassungsrang bedarf damit einer Zweidrittelmehrheit. Darüber hinaus ist die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen an hohe Hürden im Schulgesetz gebunden. So müssen zwei Drittel aller Grundschuleltern laut aktueller schulgesetzlicher Regelung für eine Umwandlung stimmen.
Bekenntnisgrundschulen sind öffentlich finanzierte Schulen, genießen aber einen Sonderstatus bei der Aufnahme von Schüler*innen, Besetzung der Lehrer*innenstellen, insbesondere der Schulleiter*in. Zudem besteht eine Verpflichtung für die Schüler*innen, am konfessionellen Religionsunterricht teilzunehmen.
In Regionen, in denen überwiegend katholische Bekenntnisgrundschulen existieren, gibt es für die Lehrkräfte, die nicht diesem Bekenntnis angehören, eine Einstellungsbarriere, erst Recht, wenn sie Schulleiter*in werden wollen. Denn an den Bekenntnisgrundschulen müssen die Lehrkräfte in der Regel dem betreffenden Bekenntnis angehören. Für Schulleitungen gilt die Konfessionszugehörigkeit als unabdingbare Voraussetzung.
Wir GRÜNE wollen zudem, dass die Schulen bestmöglich mit Lehrer*innen ausgestattet werden und Lehrkräfte in ihrer Berufsausübung nicht von einer Bekenntniszugehörigkeit abhängig sind.
Bei der Aufnahme an Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert und ausgeschlossen werden. Segregationseffekte innerhalb der Grundschullandschaft aufgrund von Bekenntniszugehörigkeit sind nicht akzeptabel.
Wir GRÜNE wollen, dass Kinder die nächstgelegene Grundschule besuchen können nach dem Prinzip „kurze Beine kurze Wege“.
Die Landtagsfraktion hat in einem Dialogprozess und in vielen Gesprächen mit Eltern bis hin zu den Kirchen die beschriebenen Problemlagen erörtert.
Die Bistümer in NRW haben nach einem eigens angestrengten Arbeitsprozess bekundet, dass auch sie Veränderungsbedarfe in Bezug auf die Bekenntnisschulen sehen, ebenso wie die evangelischen Landeskirchen.
B90/Die Grünen in NRW begrüßen diese Debattenbeiträge und Gesprächsergebnisse als Einstieg in eine breite gesellschaftliche Debatte über Religion und Gesellschaft.
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