Als wir GRÜNE 2010 die Regierungsverantwortung in NRW übernommen haben, hatte unser Bundesland fünf Jahre der sozialen Spaltung durch Schwarz-Gelb hinter sich. Kinder mussten früh auf verschiedene Schulformen verteilt werden, Kopfnoten wurden eingeführt, Bildungsaufstieg wurde so erschwert. Vor den Hochschulen des Landes versperrte eine Campus-Maut vielen jungen Menschen ohne wohlhabende Elternhäuser den Zugang zum Studium. Die Städte und Gemeinden waren nach einem gigantischen Beutezug der Regierung Rüttgers finanziell ausgeblutet.
In fünf Jahren haben GRÜNE in der rot-grünen Koalition Teilhabe, Gerechtigkeit und soziale Chancen zum konkreten Leitmotiv des politischen Handelns gemacht. Die Studiengebühren und die Kopfnoten wurden abgeschafft, das längere gemeinsame Lernen boomt, Kindertagesstätten und Schulsozialarbeit wurden gestärkt, die Städte und Gemeinden erhalten so viel Geld vom Land wie nie zuvor, um ihre Aufgaben vor Ort gut meistern zu können.
NRW ist in fünf Jahren sozialer und gerechter geworden. Aber wir wissen, dass noch ein weiter Weg vor uns liegt. Denn trotz konjunkturell guter Lage nimmt die Spaltung der Gesellschaft weiter zu, sind Menschen erwerbslos und werden sozial ausgegrenzt, ist Leben mit Kindern oft ein Armutsrisiko. Wir GRÜNE werden in unserer Politik für Gerechtigkeit nicht nachlassen, bis wir mit Überzeugung sagen können: Alle Menschen haben gleiche Chancen, sind sozial abgesichert und wir haben das Auseinanderdriften der Gesellschaft gestoppt. Unsere Grüne Vision von NRW ist die eines Landes der Chancen und der Gerechtigkeit!
Armut und Angst bedrohen gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sind mit der Einführung eines Mindestlohns, der Konjunktur und der gesunkenen Langzeiterwerbslosigkeit die Hauptursachen für Armut und Abgehängtsein entfallen? Mitnichten. Zwar werden 40% des Bundeshaltes für Soziales ausgegeben. Dennoch gelten noch immer rund 12 Millionen Menschen bundesweit als arm oder von Armut bedroht und der Deutsche Kinderschutzbund geht davon aus, dass in diesem Jahr 2,5 Millionen Kinder in Armut leben. Zudem leben knapp 40 Prozent aller Alleinerziehenden von Hartz IV – in NRW sogar 46 Prozent.
Allen Bürgerinnen und Bürgern soll laut Grundgesetz eine existenzsichernde Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern der Gemeinschaft garantiert werden. Neuere Studien zeigen, dass Deutschland sich auch im OECD-Durchschnitt von diesem Ziel immer weiter entfernt. Ein besonderes Problem sind die wachsende Kinderarmut, die weiterhin wirksamen starken Benachteiligungen im Bildungssystem und die prekäre Situation von alten Menschen und ”Armut trotz Erwerbsarbeit (working poor)”.
Zudem erleben wir eine zunehmende Ausgrenzung und Stigmatisierung armer und von Armut bedrohter Menschen. Die gesunkene Erwerbslosenquote trägt zu einer ungerechtfertigten ablehnenden Haltung diesen Menschen gegenüber bei. Für einen Teil unserer Gesellschaft scheint sich das Vorurteil zu bestätigen, dass jede*r einen existenzsichernden Job bekommen kann der/die sich nur richtig bemüht. Diese Annahme ist schon rein rechnerisch nicht haltbar. Denn ein großer Teil der steigenden sozialversicherten Beschäftigungsverhältnisse liegt im Teilzeitbereich. Nach wie vor fehlen, gerade in strukturschwachen Regionen, sozialversicherungspflichtige Vollzeit- und vollzeitnahe Arbeitsplätze und eine entsprechende Infrastruktur bei Mobilität und Kinderbetreuungsangeboten, damit auch Menschen mit Kindern existenzsichernd arbeiten können. Dennoch manifestiert sich bei einem immer größer werdenden Teil der Bevölkerung die Überzeugung, dass die Gründe für Arbeitslosigkeit ausschließlich bei den Arbeitslosen selbst zu finden seien.
Im Ergebnis spaltet sich unsere Gesellschaft immer weiter auf: Menschen, die im Reichtum leben; Menschen, die mit ihrer sozialen Lage zufrieden sind, vielfach aber Angst vor einem sozialen Abstieg haben, und eine größer werdende Gruppe sozial-abgehängter Menschen. Gegen dieses gesellschaftliche Klima arbeiten wir GRÜNE an und wollen neue Chancen schaffen.
GRÜNES Leitbild: Chancen, soziale Sicherheit, freie Entfaltung, gerechte Verteilung
Soziale Gerechtigkeit bedeutet für uns GRÜNE, dass alle Menschen an der Gesellschaft teilhaben können und wir das Auseinanderdriften der Gesellschaft gestoppt haben. Dieses Ziel zu erreichen ist eine solidarische Gemeinschaftsaufgabe. Unsere Politik für Chancen und Teilhabe ist nicht bevormundend und sie ist nicht staatsnaiv. Grüne Sozialpolitik schafft die Voraussetzungen für die gerechte Verteilung von Gütern, sie schafft hochwertige und individuelle Angebote in Bildung, Gesundheit, Wohnen und Kultur, an denen alle teilhaben können. Grüne Sozialpolitik sorgt außerdem für eine angstfreie, armutsfeste Existenzsicherung, so dass Menschen individuell und frei über ihr Leben entscheiden können. Wir ermutigen und befähigen sie, ihre Chancen wahrzunehmen. An diesem Leitbild werden wir auch unsere Politik für NRW weiter ausrichten. Wir sehen diese Herausforderungen auch in einem europäischen Kontext. Gerade in Zeiten einer tiefgreifenden europäischen Finanz- und Wirtschaftskrise sehen wir die zunehmende soziale Spaltung in Europa mit großer Besorgnis. Unsere Anstrengungen für ein gerechtes NRW sind eingebunden in den Kampf für ein sozialeres Europa. Wir streiten unter anderem für eine europäische Arbeitslosenversicherung, für soziale Grundrechte in der EU, die gerechte Lebensbedingungen für alle schafft, und für das Ende einer blinden Kaputtsparpolitik.
Gutes Aufwachsen und gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen
Gleiche Bildungschancen sind noch nicht für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen gegeben. Unsere Bildungspolitik bemüht sich daher um ein Mehr an Bildungsgerechtigkeit und eine verbesserte Teilhabe an Bildung. Denn gute Bildung bedeutet die Möglichkeit, eigenverantwortlich sein Leben in die Hand zu nehmen.
Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg zu sehr von der sozialen Herkunft ab. Wir haben in NRW in den letzten Jahren bereits viele Blockaden aufgelöst und Maßnahmen durchgesetzt, um gute Bildung für alle Kinder zugänglich zu machen. Aber wir haben noch viel vor.
Gerade Kindertageseinrichtungen und die frühkindliche Bildung legen den Grundstein für den Bildungserfolg von Kindern. Der im Kinderbildungsgesetz festgeschriebene eigenständige Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtung in Verbindung mit der Vereinbarung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit soll kindgerechte, individuelle Bildungsprozesse von Anfang an gewährleisten. GRÜNE haben daher den KiTa-Ausbau in NRW beschleunigt und in die Qualität der Einrichtungen investiert. Für Personal und Qualifizierungsmaßnahmen haben wir seit 2010 zusätzlich 390 Millionen Euro jährlich bereitgestellt. Durch 6.000 neue Stellen verbessern wir Schritt für Schritt die Qualität und den Zugang zu frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung. Um Bildungsgerechtigkeit von Anfang an zu ermöglichen, haben wir plusKitas geschaffen. Damit werden Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf durch die Finanzierung von zusätzlichen Personalstellen gezielt gefördert und so die Bildungschancen gestärkt. Wir investieren weiter in Familienzentren in benachteiligten Quartieren, um allen Kindern und deren Familien gute Angebote zu machen.
Unser Ziel für alle Schulen des Landes bleibt mehr Zeit für individuelle Förderung. Deswegen wollen wir auch weiterhin dafür sorgen, dass auch bei zurückgehenden Schüler*innenzahlen die Lehrer*innenstellen in der Schule erhalten bleiben. Kinder und Jugendliche früh nach vermeintlichen Begabungen auf verschiedene Schulformen zu sortieren wird unserem Bildungsverständnis nicht gerecht. Seitdem GRÜNE in NRW regieren, gibt es einen Boom des längeren gemeinsamen Lernens: In den letzten Jahren sind über 200 neue Schulen entstanden, die Kinder länger gemeinsam fördern und nicht schon nach der vierten Klasse auf unterschiedliche Schulformen aufteilen. Wir werden auch in den nächsten Jahren den Ausbau der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens und des Ganztags weiter vorantreiben. Ein vielgliedriges Schulsystem steht vom Ansatz her im Widerspruch zum Gedanken der Bildungsgerechtigkeit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Schule bereitet unsere Kinder auf das Leben vor, sie ist ”Gesellschaft im Kleinen”. Es ist an uns, hier einen Begegnungsort von Gleichberechtigung und Wertschätzung zu schaffen. Wir wollen starke Schulen, die zu umfassender Bildung befähigen. Dazu gehört auch die Bürgerrechts- und Menschenrechtsbildung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung. Deshalb öffnen wir GRÜNE die Schulen für das Leben und ermöglichen allen Kindern, sich in die unterschiedlichsten Bereiche der Gesellschaft einzubringen. So schaffen wir es, dass jedes Kind dafür stark gemacht wird, seinen Platz zu finden.
Mit dem Projekt ”Kein Abschluss ohne Anschluss” hat NRW als erstes Flächenland ein einheitliches und effektives Instrument der präventiven Schul-, Jugend- und Sozialarbeit eingeführt. Wir wollen weitere Strukturen schaffen, um jedem Jugendlichen seinen Anschluss zu ermöglichen. Eine geschlechtsdifferenzierte, niederschwellige Berufsorientierung ist dazu notwendig. Zudem wollen wir auch für junge Menschen, die nach dem Schulabschluss wenig Bezug und Zugang zum Bildungssystem haben, neue und niedrigschwellige Weiterbildungsangebote schaffen. Ausbildung muss die Bildungsinteressen der Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen.
Der nationale Bildungsbericht stellt Deutschland bei der Frage der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ein beschämendes Zeugnis aus. Bildungsgerechtigkeit ist noch lange nicht ausreichend gesichert. Um hier besser zu werden, wollen wir mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Lehrberuf gewinnen und im Weiterbildungsbereich Angebote für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auf- und ausbauen. Zudem gilt es, auch die Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund stärker als Akteur*innen in das Schul- und Kita-Leben einzubeziehen.
Auch stehen wir in der Verantwortung, jedem Kind ein gesundes Leben zu gewährleisten. GRÜNE nehmen diese Verantwortung wahr. Besonders heißt das für uns: gute Ernährung und genug Zeit für Bewegung. Die Fortschreibung der Zusammenarbeit mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung, das Schulobst- und Milchprogramm und Programme zur Gesundheitserziehung überbrücken soziale Unterschiede und machen gesundes Leben für jedes Kind möglich – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Gute Bildung von klein auf ist das Fundament, auf das in der Ausbildung, in den Berufsschulen, in Bildung und Forschung an den Hochschulen und in der Weiterbildung aufgesetzt werden kann. Dieses Fundament wollen wir stärken, Teilhabe an fortführender Bildung fördern und damit zur freien Entfaltung beitragen.
Neue Perspektiven durch gute Arbeit mit Zukunft
Trotz der guten konjunkturellen Lage in Deutschland ist ein Viertel der Bevölkerung in NRW dauerhaft oder zeitweilig von Erwerbslosigkeit, unsicheren Einkommensverhältnissen und mangelnder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betroffen. Ökonomische Unsicherheit, Armut und sozialer Ausschluss reichen bis in die Mitte der Gesellschaft. Sogar Menschen mit hochwertigen Abschlüssen und erfolgreichen Berufswegen haben oftmals die Erfahrung gemacht, wie leicht eine sichere Existenz in Gefahr gerät. Auch die sogenannte Mittelklasse fürchtet immer mehr den sozialen Abstieg.
Besonders groß sind die sozialen Risiken jedoch für Alleinerziehende und ihre Kinder, für Menschen mit gesundheitlichen Problemen und für gering Qualifizierte. Armut bedeutet mehr, als wenig Geld zu haben. Zu Armut gehört auch ein Mangel an gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten und vielfältige Formen der Diskriminierung. Für die meisten Personen, die dauerhaft oder immer wieder auf ALG II angewiesen sind, ist das Leben ein ständiger Kampf gegen den weiteren sozialen Abstieg und Ausgrenzung. Dieser Kampf ist nahezu unsichtbar, doch er prägt das Leben von Menschen, für die eine neue Schuhgröße zur Unzeit eine echte Herausforderung und der Kollaps der Waschmaschine eine Katastrophe darstellt.
Nicht nur in NRW sind regelrechte „Armuts-Hochburgen“ entstanden. Die landespolitischen Initiativen der rot-grünen Regierung – von der Fortsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bis hin zum Modellprojekt „Sozialer Arbeitsmarkt“ – können die bemerkenswerte sozialpolitische Ignoranz der Bundesregierung allein nicht ausgleichen.
Soziale Exklusion stellt eine große Herausforderung für die Zukunft der Gesellschaft und der Wirtschaft dar. Es droht die dauerhafte Spaltung der Gesellschaft in die „Produktiven“ und die „Überflüssigen“. Doch die Bundesregierung unternimmt nichts, um dem Spaltungstrend entgegenzuwirken. Im Gegenteil: Die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik wurden seit 2010 um rund ein Drittel gekürzt. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass es zu einem dauerhaften Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt kommt. Zusätzlich ist seit Jahren in einem großen Teilbereich eine massive Verfestigung und Verhärtung von Langzeitarbeitslosigkeit zu beobachten. Die betroffenen Menschen erreichen wir mit den aktuell zur Verfügung stehenden Instrumenten kaum. Daher brauchen wir öffentlich geförderte Beschäftigung und Arbeitsgelegenheiten mit Beschäftigungsangeboten, die sich auch am Normalitätsrahmen des ersten Arbeitsmarktes orientieren. Es ist falsch zu glauben, dass der demographische Wandel diese Probleme löst. Doch die Große Koalition im Bund hat das Ziel der Armutsbekämpfung praktisch aufgegeben. Bis heute weigert sie sich darüber hinaus – im Gegensatz zu anderen Ländern – im Rahmen der EU 2020-Strategie auch nur ein Ziel zur Armutsbekämpfung festzulegen.
Wir brauchen eine grundsätzliche Neubewertung und Neuorganisation von Arbeit. Im sogenannten Dritten Sektor, in zivilgesellschaftlichen Institutionen, in neuen Dienstleistungsbereichen, in der Kinderbetreuung und in der Altenpflege, werden überall Menschen gebraucht. Viele dieser in Zukunft immer wichtigeren Tätigkeiten werden vornehmlich von Frauen ausgeübt, sind häufig stressbelastet, genießen kein hohes Ansehen und werden niedrig bezahlt. Aufgabe von Politik muss es sein, für diese Arbeitsbereiche bessere Rahmenbedingungen und Lohnniveaus zu schaffen, so dass die Berufsbilder attraktiver werden, z.B. durch planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten und mehr gesellschaftliche Anerkennung. Beispielhaft haben GRÜNE in der Landesregierung dafür gesorgt, dass die Fördermittel bei der Pflegeausbildung seit 2010 verdoppelt wurden und NRW damit zum Vorreiter bei der Förderung der Pflegeberufe geworden ist. Diesen Weg werden wir weiter gehen.
Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durchsetzen
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnen, Mobilität, Kultur. Nach wie vor gibt es aber viele Barrieren in Bezug auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie auf die Selbstbestimmung. Wer arm ist, kann viele gesellschaftliche Angebote nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Dies gilt auch für die steigende Zahl an Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen, denen wir durch eine echte Willkommenskultur sowie den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt wie auch umfassende Gesundheitsversorgung und spezielle Angebote für traumatisierte Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen wollen.
Es ist eine zentrale Grüne Forderung, allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. So entstanden durch Grüne Initiative Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen wie die Kompetenzzentren für Selbstbestimmtes Leben, das Aktionsprogramm „Obdachlosigkeit verhindern – Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“. Auch das NRW-Sozialticket unterstützt die Teilhabe an Mobilität. Diese Angebote wollen wir weiter fördern und finanzieren.
Wir unterstützen die Entwicklung hin zu einem inklusiven Gemeinwesen, bei dem die Kommunen, Stadtteile und Quartiere so gestaltet werden, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderungen – gleichberechtigt im Quartier leben, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und im Bedarfsfall eine Versorgung im Wohnumfeld gesichert werden kann. Die Vielfalt der kulturellen Wurzeln, Lebensstile und Identitäten seiner Bewohner*innen prägen das städtische wie auch dörfliche Gemeinwesen. Dies muss sich auch in der Quartiersgestaltung und der sozialen Infrastruktur niederschlagen.
Dort, wo die Menschen leben und wohnen, muss es auch Geschäfte, Kommunikations- und Werkräume sowie Einrichtungen für Junge, Alte und Menschen mit Beeinträchtigung geben. Die städte- und wohnungsbauliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte befördert eher die Isolation als das Zusammenleben in der Gemeinschaft. Wir setzen uns für Städte und ländliche Räume mit sozialer Durchmischung ein. Die Wohnarchitektur soll verschiedene Lebensphasen und die unterschiedlichen Belange der Geschlechter berücksichtigen sowie die soziale Kommunikation, das generationenübergreifende Miteinander und den interkulturellen Dialog fördern.
Selbstbestimmung und Teilhabe dürfen auch dann nicht aufhören, wenn die Lebenssituation besondere Herausforderungen bereithält. Es widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe, wenn Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf nicht selbst bestimmen können, wo sie wohnen und mit wem sie wohnen wollen. Wir setzen uns deshalb mit Nachdruck für eine generationen- und inklusionsgerechte Gestaltung der Wohnquartiere ein und für einen Paradigmenwechsel: Weg von Groß‐ und Sondereinrichtungen, hin zu quartiersbezogenen Wohn-, Pflege- und Unterstützungsangeboten, die eine umfassende Versorgungssicherheit im selbst gewählten Wohnquartier bieten. Dies gilt auch für Menschen, die „rund um die Uhr“ eine Unterstützung benötigen.
Auch die Teilhabe an Kunst, Kultur und Sport gehört für die meisten Menschen zu einem lebenswerten Alltag dazu. Um diesen Zugang zu gewährleisten, müssen immer wieder Barrieren überwunden und Brücken gebaut werden. Ermäßigungen in Museen, Theatern und Büchereien sind wichtig, um den Ausschluss ganzer Gruppen vom kulturellen Leben zu verhindern. Doch nicht immer werden diese Angebote angenommen. Das liegt auch daran, dass die Hemmschwelle, sich an der Kasse gegenüber Fremden als „unterstützungsbedürftig“ zu outen, sehr hoch ist. Gerade deshalb haben Projekte eine große Bedeutung, die auf von Armut betroffene Menschen zugehen oder sie direkt einbeziehen.
Grundsicherung bedeutet mehr als Überleben
Neben den Angeboten einer hochwertigen Infrastruktur muss auch die materielle Grundsicherung verbessert werden, um die persönlichen Voraussetzungen für Teilhabe zu schaffen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Leistungen in Hartz IV nicht armutsfest sind. Vielmehr noch: Hartz IV verhindert eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Angst vor dem sozialen Abgehängtsein zieht sich mittlerweile durch alle sozialen Schichten. Wir brauchen eine neue armutsfeste und angstfreie Grundsicherung.
Die Grundsicherung muss so konzipiert und berechnet sein, dass eben nicht nur das physische, sondern das soziokulturelle Existenzminimum garantiert ist. Sie nimmt auch das Bedürfnis der Menschen nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ernst. Dazu gehören neben der Pflege des eigenen Freundeskreises auch mal ein Besuch des Kinos oder ein Kneipenabend. Die Bundesregierung hat den Regelsatz künstlich kleingerechnet. Neueste Berechnungen von Wissenschaft und Wohlfahrtsverbänden gehen davon aus, dass ein armutsfester Regelsatz bei mindestens 450 Euro monatlich liegen müsste. Für Alleinerziehende ist der Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsschulen von besonderer Bedeutung, um den Lebensunterhalt für die Familie bestreiten zu können. Sie brauchen aber darüber hinausgehende Unterstützung. Wir begrüßen, dass endlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht werden soll. Um zielgenau Alleinerziehende mit geringem oder mittlerem Einkommen zu entlasten, wollen wir ihn aber um eine Steuergutschrift ergänzen. Zudem wollen wir den Unterhaltsvorschuss reformieren und dabei die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre abschaffen sowie die Altersgrenze auf das vollendete 18. Lebensjahr anheben.
Isolation und Einsamkeit gehören ebenso zu den Nebenwirkungen eines Lebens am Minimum wie die ständig schwelende Existenzangst. Insbesondere drohende Sanktionen und der damit verbundene Entzug der Lebensgrundlagen machen oftmals den Kontakt zu Arbeitsagentur und Jobcenter zu einer Qual. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe sieht anders aus. Nicht Sanktionen, bürokratische Zumutungen und Gängelung, sondern faire Spielregeln und Motivation der Arbeitsuchenden müssen unser Ziel sein. Deswegen fordern wir GRÜNE ein Ende der Sanktionen im Bezug von Sozialleistungen.
Die Heranziehung des Einkommens der im Haushalt lebenden Erwachsener als Berechnungsgrundlage der Bedarfsgemeinschaften im ALG II lehnen wir als mittelbare Diskriminierung ab. Sie benachteiligt vor allem Frauen, weil so eine finanzielle Abhängigkeit zementiert wird. Wir GRÜNE stehen für die Umstellung auf eine individuelle Existenzsicherung, auch in den sozialen Sicherungssystemen
Das Problem der Entwicklung der letzten zehn Jahre ist nicht nur ein ökonomisches. Ebenso dramatisch für den Einzelnen ist das Fehlen gesellschaftlicher Anerkennung, das frustrierende Gefühl, ersetzbar zu sein und nicht mehr gebraucht zu werden. Deshalb arbeiten wir auch für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Nicht umsonst ist „Respekt“ der Schlüsselbegriff für viele Jugendliche. Vielen von ihnen fehlt in der Gesellschaft vor allem Zugehörigkeit, Achtung, Wertschätzung. Das Auseinanderdriften der Gesellschaft ist längst kein Prozess mehr, der sich auf eine einzelne Gruppe beschränkt. Es betrifft potenziell alle. Deshalb müssen Staat und Gesellschaft eine klare Botschaft formulieren: Wir können und wollen auf niemanden verzichten, jede und jeder wird gebraucht! Wir wollen allen Menschen ein würdiges Leben ermöglichen!
Gerade angesichts der drohenden Spaltung der Gesellschaft müssen die politischen Strategien neu ausgerichtet werden. Was wir brauchen ist ein Zusammenwirken von Verteilungsgerechtigkeit, öffentlichen Gütern und echten Mitwirkungsrechten. Denn erst Wahl- und Gestaltungsrechte ermöglichen die so oft beschworene Eigenverantwortung des Individuums. Der schlichte Appell zu mehr Eigenverantwortung spricht den Bürger*innen hingegen ab, sich bisher verantwortlich verhalten zu haben. Vollends unredlich ist der Verweis auf Eigenverantwortung, wenn ein ganz bestimmtes Verhalten durch Sanktionsdrohungen erzwungen werden soll. Nach der derzeitigen Lage haben die Mitarbeiter*innen in den Jobcentern zu wenig Handlungsmöglichkeiten, um den Betroffenen echte Angebote mit Perspektive geben zu können. Das muss sich ändern.
Zur Armutsbekämpfung gehören einerseits Maßnahmen wie ein deutlich höherer Regelsatz und die Einführung einer Kindergrundsicherung, bei der dem Staat alle Kinder gleich viel wert sind und mit der Kinder- und Familienarmut systematisch bekämpft wird. Andererseits benötigen wir auch eine vielfältige Infrastruktur, die nicht zum Nulltarif zu haben ist. Wenn den Kommunen nicht mehr ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um Schwimmbad, Bibliothek, öffentlichen Nahverkehr, Freizeitmöglichkeiten und Sozialarbeit gewährleisten zu können, kann auch kein Gutschein weiterhelfen, mit dem der kostenlose Zugang ermöglicht wird. Die Finanzierung der kommunalen Daseinsfürsorge muss dauerhaft gesichert werden. Hierzu zählt gerade im ländlichen Raum eine aktive Wirtschaftsförderung um wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten und zu schaffen sowie ein ÖPNV-Angebot, das die Fahrt zum Arbeitsplatz überhaupt ermöglicht.
Uns ist aber auch klar: Die Möglichkeiten des Staates, sozialer Exklusion entgegen zu wirken, sind begrenzt. Soziale Integration kann nur dann gelingen, wenn sich die Mehrheitsgesellschaft an ihr beteiligt. Der Staat allein kann diese Aufgabe nicht übernehmen. Partizipation braucht auch zivilgesellschaftliche Selbstorganisation und individuellen Beteiligungswillen. Die Sicherung des Existenzminimums und die Verhinderung von materieller Armut ist eine staatliche Kernaufgabe. „Teilhabe“ funktioniert aber nur, wenn der Staat bereit ist, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Fähigkeit zur Selbstbestimmung auch zuzugestehen.
Gerechtigkeit braucht eine gerechte Steuerpolitik und leistungsfähige Länder und Kommunen
Für uns GRÜNE ist die Grundvoraussetzung für soziale Gerechtigkeit eine gerechte Steuer- und Finanzpolitik. Bund, Länder und Kommunen brauchen Geld, um in Gerechtigkeit und Bildung zu investieren und die notwendigen öffentlichen und sozialen Leistungen zu erbringen. Den Schulden der öffentlichen Hand stehen derzeit gigantische private Vermögen gegenüber. Alleine die privaten Vermögen des reichsten Prozents der Bevölkerung sind höher als alle öffentlichen Schulden in Deutschland zusammen. Zu große Ungleichheit schadet allen und untergräbt den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Sozialer Zusammenhalt ist jedoch der beste Nährboden einer lebendigen Demokratie. Die gigantischen Vermögen, die selbst in Krisenzeiten weiter wachsen, werden aber kaum oder gar nicht besteuert.
Die Bundesländer tragen große Verantwortung für die Zukunftsherausforderungen bei Bildung, Betreuung und Erziehung – Themen, die uns Grünen besonders am Herzen liegen und bei denen jetzt entscheidende Weichen für die Zukunft unseres Gemeinwesens gestellt werden. Außerdem müssen die Bundesländer bei weiteren Zukunftsaufgaben, wie den sozialpolitischen Herausforderungen, einer modernen und nachhaltigen Infrastruktur, der Energiewende sowie dem Kampf gegen die Klimakrise mit anpacken. Eine finanzielle Stärkung dieser Zukunftsbereiche wird eine gesellschaftliche Rendite erbringen, die den Mitteleinsatz deutlich übersteigt. Umgekehrt wir der fortgesetzte Verfall der öffentlichen Infrastruktur kommenden Generationen immense Kosten aufbürden. Die Länder müssen daher gerade aus Gründen der Generationengerechtigkeit in die Lage versetzt werden, verstärkt in die Zukunft zu investieren und dauerhaft die Schuldenbremse einhalten zu können.
Leider sind durch unzureichendes gesetzgeberisches Handeln von Bund und Ländern sowie durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zwei wichtige Landessteuern unter massiven Druck geraten. Nachdem im Jahr 1995 die Vermögensteuer in der bis dahin geltenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde, hat das höchste deutsche Gericht im vergangenen Dezember die Erbschaftsteuer bereits zum zweiten Mal für verfassungswidrig erklärt, da die Verschonungsregeln bei Betriebsvermögen dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen.
Aus Reihen der Wirtschaft wurde aus Angst vor einer höheren Belastung daher auch schon die Abschaffung der Erbschaftsteuer gefordert. Damit würde ihr ein ähnliches Schicksal drohen wie der Vermögensteuer, die aufgrund unterlassener Novellierung nach dem Urteil nicht mehr erhoben wird. Beide Steuern sind jedoch elementar für die Finanzierung der Bundesländer.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW setzen sich aus diesen Gründen dafür ein, die Vermögensteuer verfassungskonform wieder einzuführen und die Erbschaftsteuer unter Neuregelung der Verschonungsregeln dauerhaft als Landessteuer zu stärken. Dabei ist es unser Ziel, die Einnahmen aus diesen Steuern deutlich zu erhöhen. Wir bekräftigen mit dieser Position den rot-grünen Koalitionsvertrag. Den Gesetzentwurf einzelner Länderfinanzminister aus dem Jahr 2012 halten wir für eine gute Grundlage für die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Bei der Neuausgestaltung dieser Steuern haben wir dabei die Unternehmen – ganz besonders die vielen klein- und mittelständischen Betriebe – im Blick, die nicht in ihrer Existenz gefährdet werden dürfen. Arbeitsplätze, die dauerhaft für Produktivität und Steuereinnahmen in NRW sorgen, wollen wir erhalten. Die künftige Ausgestaltung dieser Steuern muss diesem Aspekt zielgenau Rechnung tragen.
Die Schere zwischen Arm und Reich ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich weiter auseinander gegangen. Bereits über ein Drittel des gesamten Vermögens gehört nur einem Prozent der Bevölkerung, während die Hälfte der Bevölkerung in der Bundesrepublik über kein nennenswertes Vermögen verfügt. In keinem Land der Euro-Zone sind die Vermögen ungleicher verteilt als in Deutschland. Gleichzeitig tragen hohe Vermögen immer weniger zur Staatsfinanzierung bei. Die steuerrechtliche Bevorzugung von Kapitalvermögen gegenüber anderen Einkunftsarten, wie z.B. bei der Abgeltungssteuer ist ungerecht, nicht mehr zeitgemäß und verstärkt die fortschreitende Vermögensungleichheit. Erbschaft- und Vermögensteuer gehören zu den wichtigsten Instrumenten, um diese Entwicklung zu korrigieren. Daher ist es für uns GRÜNE eine Frage der Gerechtigkeit, dass hohe Vermögen und Erbschaften zukünftig wieder einen deutlich höheren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens und zur Finanzierung der Zukunftsaufgaben in NRW und den anderen Bundesländern leisten. Vermögenskonzentration höher zu besteuern ist wesentlich gerechter als den Faktor Arbeit hoch zu besteuern.
Mit den deutlich höheren Einnahmen aus der Wiedereinführung der Vermögensteuer und der novellierten Erbschaftsteuer können die Länder sowohl notwendige Investitionen in gute Bildung und Ausbildung, öffentliche und digitale Infrastruktur und den sozialen Zusammenhalt tätigen, als auch die Schuldenbremse einhalten. Diese Investitionen sind nicht nur für eine moderne und gerechte Gesellschaft wichtig, sondern sind auch die Grundlage für eine leistungsfähige, nachhaltige Volkswirtschaft und erfolgreiches unternehmerisches Handeln.
Auf Landesebene können wir einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten, indem wir Steuerflucht effektiv bekämpfen und uns nicht am Überbietungswettbewerb der Länder in Sachen Duldung von Steuerhinterziehung und -flucht durch mangelhaft ausgestattete Finanzbehörden beteiligen. Aus diesem Grund setzt die Landesregierung auch mit unserer Unterstützung auf den Ankauf von Steuer-CDs, um Steuerhinterziehung effektiv auszutrocknen sowie auf die Arbeit neu eingestellter Betriebsprüfer*innen.
Außerdem muss die Leistungsfähigkeit der Kommunen gesichert werden. Es kann nicht sein, dass Kommunen in konjunkturell schwierigen Zeiten und im Strukturwandel gleichzeitig geringere Einnahmen aus der Gewerbesteuer bekommen und schnell anwachsende höhere soziale Kosten finanzieren müssen. Für die grundgesetzlich garantierte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse ist der Bund verantwortlich. Deshalb fordern wir, dass der Bund sich deutlich stärker als bisher an den sozialen Kosten wie den Kosten der Unterkunft, der Eingliederungshilfe wie auch an den Kosten für die Versorgung und Eingliederung von Flüchtlingen beteiligt. Die in der Vergangenheit durch die Strukturprobleme zusätzlich entstandene Schuldenlast soll der Bund zu einem angemessenen Teil durch einen Altschuldentilgungsfonds ablösen
Gerechtigkeit ist Freiheit und Nachhaltigkeit
Wir alle wollen frei leben und uns in dieser Gesellschaft entfalten können. Dieses Recht beanspruchen wir für alle Menschen in unserem Land. So frei kann aber nur leben, wer nicht permanent den Verlust der eigenen Existenzgrundlage fürchten muss und als „Unterschicht“ in den abgehängten Teil einer neuen Klassengesellschaft gedrückt wird.
Die Freiheit, die wir meinen, ist kein Privileg. Sie ist ein Grundrecht und Voraussetzung für eine wirklich demokratische Gesellschaft. Denn die Teilhabe aller Menschen an unserer Demokratie ist nur möglich, wenn wir sie über soziale Teilhabe auch für die Schwächsten unter uns ermöglichen. Chancen für jeden und jede und soziale Gerechtigkeit sind die Voraussetzung für Freiheit, für Kreativität, für Zusammenhalt, für Demokratie. Sie ist die Voraussetzung für ökologische Modernisierung und ökonomische Erneuerung. Durch die Überwindung von Ausgrenzung und Armut vermeiden wir auch Folgekosten für die nächsten Generationen. Auf dieser Grundlage der Nachhaltigkeit werden wir auch weiterhin unsere Politik ausrichten
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