Zur Reform der Erbschaftssteuer erklärt Sylvia Löhrmann, Grüne Spitzenkandidatin zur Landtagswahl 2017 und stellvertretende NRW-Ministerpräsidentin:
„Diese Reform ist bei weitem keine Ideallösung. Die Große Koalition hat es versäumt, eine Reform vorzulegen, die die Erben großer Betriebsvermögen angemessen an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligt. Das ist auch eine Gerechtigkeitsfrage. Das heute beschlossene Gesetz ist das Ergebnis eines im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromisses zwischen weit auseinander liegenden politischen Positionen. Die Verantwortlichen haben politische Handlungsfähigkeit bewiesen, so musste nicht das Bundesverfassungsgericht zum Gesetzgeber werden.
NRW hat zugestimmt, weil wir im Vermittlungsverfahren das Gesetz an einigen Punkten verbessern konnten und weil wir Rechtssicherheit für unsere Unternehmen und den Landeshaushalt brauchen. Ob der gefundene Kompromiss auch Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben wird, wird sich zeigen.Wir Grüne streiten für andere politische Mehrheiten auf Bundesebene, um die Erbschaftssteuer künftig gerechter zu machen und eine verfassungskonforme Vermögenssteuer wieder einzuführen.“
Ergänzend erklären die Landesvorsitzenden der NRW-GRÜNEN, Mona Neubaur und Sven Lehmann:
„Nach jüngsten Zahlen der OECD besitzt das reichste Prozent der Deutschen ein Viertel des gesamten Vermögens. Das ist mehr als in jedem anderen europäischen Land. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander, das ist Gift für das gesellschaftliche Miteinander. Für die Länder sind die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer ein entscheidender Faktor, um die öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten und durch Investitionen in Bildung und soziale Angebote für Chancengleichheit zu sorgen.
Mit der Erbschaftsteuer gäbe es ein Instrument, um die soziale Spaltung zu verringern. Erben oder Beschenkte von Betriebsvermögen in Zigmillionenhöhe sollten deshalb einen angemessenen Beitrag für das Gemeinwesen leisten. Wir werden weiterhin für eine gerechtere Erbschaftssteuer und für eine verfassungskonforme und umsetzbare Vermögenssteuer streiten. Trotz einiger Verbesserungen stellt die gefundene Regelung lediglich einen Minimalkonsens dar, der hinter den Anforderungen an eine gerechte Ausgestaltung der Erbschaftssteuer zurückbleibt.“
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