Struktur des Landesvorstands reformieren
Im Rahmen der Diskussionen zur Neuaufstellung des grünen Landesverbands hatte die LDK am 1.7.17 den Landesvorstand beauftragt, zeitnah eine kritische Betrachtung, sowie Reformvorschläge u.a. zur Struktur des Landesvorstands vorzulegen. In den sich anschließenden Debatten wurde deutlich, dass dieses Reformvorhaben noch vor der im Juni 2018 anstehenden Neuwahl des Landesvorstands umgesetzt werden soll.
Ergebnis zahlreicher Diskussionen ist, dass das Modell eines aus 4 hauptamtlichen GLV-Mitgliedern und 16 ehrenamtlichen, weiteren Mitgliedern des Vorstandes bestehenden Landesvorstands zeitnah durch eine schlanke Struktur mit klarer definierten Aufgaben ersetzt werden sollte.
Was muss der Landesvorstand leisten?
Der Landesvorstand repräsentiert die GRÜNEN NRW nach innen und außen. Er konzipiert Wahlkämpfe, politische Kampagnen und organisiert Veranstaltungen. Er ist zuständig für die Durchführung der satzungsgemäßen Gremien des Landesverbands. Er stellt die Vernetzung der unterschiedlichen Ebenen durch Kommunikation und Beteiligung innerhalb der Landespartei sicher. Er sorgt für politische Debattenräume, in denen sich die Partei programmatisch und politisch weiter entwickelt und macht die politische Personalentwicklung des Landesverbands zu seiner Sache.
Die neue Struktur soll den Anforderungen von Regierungs- und Oppositionszeiten genügen. Der Landesvorstand soll – auch durch verbesserte Klärung der Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder – dazu beitragen, dass sich der Landesverband noch stärker zu einem für Mitglieder und Wähler*innen attraktiven Ort produktiver Debatten, spannender Initiativen und offener Mitmachkultur entwickelt.
Eckpunkte der neuen Struktur
Der Landesvorstand
In bisherigen Diskussionen ist deutlich geworden, dass der Wunsch nach Verkleinerung einerseits und einem Landesvorstand bestehend aus einem GLV, sowie ehrenamtlichen Beisitzer*innen andererseits, besteht. Daher soll der Landesvorstand als Gremium auf acht Personen verkleinert werden.
Er soll aus dem vierköpfigen Geschäftsführenden Landesvorstand (GLV) und vier ehrenamtlichen Beisitzer*innen bestehen, die Impulse aus dem Land und ihren beruflichen Kontexten in die Arbeit des Landesvorstands einbringen.
Um den Informationsfluss zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern möglichst barrierearm zu gestalten, muss ein künftiger Vorstand Strukturen entwickeln, die Austausch, Abstimmung und Transparenz über Entscheidungen ermöglichen, bei gleichzeitiger Klarheit über die Aufgabenprofile und -verteilung zwischen den ehrenamtlichen Mitgliedern und den Mitgliedern des GLV.
Auch in diesem neuen Landesvorstand ist die Funktion einer frauenpolitischen Sprecherin wieder zu besetzen.
Der geschäftsführende Vorstand soll weiterhin aus den beiden Landesvorsitzenden, der politischen Geschäftsführung und der/dem Landesschatzmeister*in bestehen. Die Aufgabenverteilung innerhalb des GLV wird in der Geschäftsordnung genauer geregelt. Diese Ämter können weiterhin hauptamtlich wahrgenommen werden.
Der Landesvorstand benennt wie bisher ständige beratende Mitglieder, z.B. GRÜNE Jugend und Mitglieder der Parlamente.
Die Vernetzung
Für die notwendige Vernetzung aller Partei-Ebenen und Regionen, deren Koordination und eine intensivierte gemeinsame strategische Beratung bedarf es einer verbindlichen Form des Austausches, die der Landesvorstand sicherstellen muss.
Diese kann beispielsweise im Rahmen eines neu zu schaffenden Gremiums geschehen, dessen Mitglieder zumindest teilweise aus einzelnen Ebenen wie Fraktionen, Bezirksverbänden, LAGen, Grüne Jugend u.a. delegiert werden.
Auftrag und weiterer Zeitplan
Die Landesdelegiertenkonferenz beauftragt den Landesvorstand, für die LDK im Juni auf Basis dieser Eckpunkte ein beschlussfähiges Modell für eine Satzungsreform vorzulegen,.
Die Diskussion darüber soll unter anderem im Rahmen des Grünen Forums am 11.3.18 geführt werden.
Beim Landesparteirat am 15.4. soll dann ein konkretes Modell einer Satzungsreform vorgelegt und beraten werden, das als Empfehlung für die LDK im Juni dienen soll.
Die Neuwahl des Landesvorstands bei der Juni-LDK ist so vorzubereiten, dass auf der Basis des neuen Modells, aber auch – falls die 2/3-Mehrheit dafür verfehlt wird – nach dem bestehenden 20er Modell ein neuer Landesvorstand gewählt werden kann.
Beschlossen auf der LDK vom 20.01.18
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