LDK-Beschluss

Ergänzung LAG-Statut um Sprecher*innenrat

Das LAG-Statut von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird folgendermaßen ergänzt:

§ 6 Sprecher*innenrat
Die vom Landesverband eingerichteten und offiziell bestätigten LAGen bilden einen LAG-Sprecher*innenrat.

Der Sprecher*innenrat besteht aus je zwei LAG-Sprecher*innen der jeweiligen LAG. Mindestens eine*r der pro LAG entsandten Sprecher*innen ist eine Frau. Die Entsendung regelt die LAG selbständig.

Der LAG-Sprecher*innenrat wird vom Landesvorstand mindestens einmal pro Halbjahr zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung eingeladen.

Beschlossen auf der LDK vom 20.01.18

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