Das LAG-Statut von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird folgendermaßen ergänzt:
§ 6 Sprecher*innenrat
Die vom Landesverband eingerichteten und offiziell bestätigten LAGen bilden einen LAG-Sprecher*innenrat.
Der Sprecher*innenrat besteht aus je zwei LAG-Sprecher*innen der jeweiligen LAG. Mindestens eine*r der pro LAG entsandten Sprecher*innen ist eine Frau. Die Entsendung regelt die LAG selbständig.
Der LAG-Sprecher*innenrat wird vom Landesvorstand mindestens einmal pro Halbjahr zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung eingeladen.
Beschlossen auf der LDK vom 20.01.18
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