LDK-Beschluss

Ergänzung LAG-Statut um Sprecher*innenrat

Das LAG-Statut von Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird folgendermaßen ergänzt:

§ 6 Sprecher*innenrat
Die vom Landesverband eingerichteten und offiziell bestätigten LAGen bilden einen LAG-Sprecher*innenrat.

Der Sprecher*innenrat besteht aus je zwei LAG-Sprecher*innen der jeweiligen LAG. Mindestens eine*r der pro LAG entsandten Sprecher*innen ist eine Frau. Die Entsendung regelt die LAG selbständig.

Der LAG-Sprecher*innenrat wird vom Landesvorstand mindestens einmal pro Halbjahr zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung eingeladen.

Beschlossen auf der LDK vom 20.01.18

Neuste Artikel

Yazgülü Zeybek zum Rücktritt des Landesvorstandes der Grünen Jugend NRW

Achtermeyer: „Klimaschutz ist kein Nice-to-have“

LaVo-Beschluss

Solingen mahnt uns: Klare Kante gegen Islamismus – Freiheit und Zivilgesellschaft schützen

Ähnliche Artikel