LDK-Beschluss

NEUFESTLEGUNG DES ANTEILS DES LANDESVERBANDES AN DEN MITGLIEDSBEITRÄGEN

1) Der Beitragsanteil des Landesverbandes wird nach mehr als 20 Jahren Stillstand (bei 2,05 €, 1:1 Umrechnung DM in €) an das aktuelle Beitragsniveau angepasst. Statt eines festen Betrags soll sich der LV-Anteil ab dem 01.01.2018 flexibel an der Beitragsentwicklung orientieren. Er soll 22 % vom durchschnittlichen bundesweiten Mitgliedsbeitrag betragen (aktuell entspricht der Festbetrag von 2,05 € Beitragsanteil für den LV 16,9% vom durchschnittlichen bundesweiten Mitgliedsbeitrag).2) Die Berechnung dieses Durchschnittsbeitrags erfolgt aus den Gesamtzahlen des letzten geprüften Jahresabschlusses in folgender Weise: Gesamtsumme aller Mitgliedsbeiträge (Bundesverband) geteilt durch Gesamt-Mitgliederzahl zum 31.12. des geprüften Jahres geteilt durch 12 Monate. Der so errechnete Durchschnittsbeitrag wird auf volle Cent abgerundet. Die Meldung dieses Wertes erfolgt durch den LV an die Untergliederungen, sobald die Berechnung des bundesweiten Mitgliedsbeitrags durch den Bundesverband ermittelt worden ist

3) Für 2016 liegt dieser Durchschnittsbeitrag der Gesamtpartei bei 12,05 Euro pro Mitglied im Monat. Davon 22% ergäben als Beitragsanteil für den Landesverband im Jahr 2018 den Betrag von 2,65 Euro.

4) Nach diesem Verfahren wird bereits der Beitragsanteil des Bundesverbandes in Höhe von 25% (aktuell 3,01€ für 2018) jährlich neu berechnet und den Untergliederungen mitgeteilt. Der Landesverband adaptiert im Sinne der Vereinfachung der Arbeitsabläufe das System des Bundesverbandes. Somit dient dieselbe Zahl als Grundlage der Berechnung des LV- und des BV-Anteils.

5) Der Beschluss wird nach den Kommunalwahlen 2020 hinsichtlich der Tragfähigkeit für alle Gliederungen im Landesfinanzrat evaluiert.

Beschlossen auf der LDK vom 20.01.18

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