LDK-Beschluss

Freiheit sichern! #NoPolGNRW

 

Die Kriminalitätsrate in Nordrhein-Westfalen ist auf einem historischen Tiefstand. Die Zahl der Straftaten ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 Prozent zurückgegangen – der stärkste Rückgang der Kriminalität seit mehr als 30 Jahren. Und dennoch haben CDU und FDP im Themenfeld der Inneren Sicherheit einen Überbietungswettbewerb der Bedrohungsszenarien im Landtagswahlkampf 2017 geführt. Dieser war nicht nur völlig faktenfrei, sondern auch von Populismus kaum zu überbieten. Aus der geschürten Angst versucht die schwarz-gelbe Koalition nun Kapital zu schlagen. Sie will die Freiheitsrechte einschränken und die Bürger*innen stärker überwachen. Das ist insbesondere für die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP ein Armutszeugnis.
Die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes sind aus unserer Sicht unverhältnismäßig und teils sogar verfassungswidrig. Sie beschneiden Bürger- und Freiheitsrechte, ohne einen nachweislichen Sicherheitsgewinn zu erzielen. Nordrhein-Westfalen folgt damit der gleichen maßlosen Sicherheitsdoktrin einer repressiven Prävention wie die Regierungen in Bayern und in anderen Bundesländern: Nicht mehr konkrete Gefahren müssen drohen, damit die Polizei eingreifen kann, sondern es reichen Mutmaßungen, mit denen Menschen zu „Gefährder*innen“ werden, die dann überwacht oder eingesperrt werden dürfen. Diese Logik steht im Widerspruch zu den Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats und wir GRÜNE werden uns dieser Politik entschieden entgegenstellen.

Keine Verlagerung polizeilicher Aufgaben ins Vorfeld

Mit der Einführung des Begriffs der „drohenden terroristischen Gefahr“ soll erstmals in NRW gesetzlich geregelt werden, wer als „Gefährder*in“ gilt. Darauf bauen weitere polizeiliche Maßnahmen, wie etwa die Fußfessel, das Unterbindungsgewahrsam oder die Quellen-TKÜ, auf. Polizeiliche Eingriffsbefugnisse werden weit ins sogenannte Vorfeld verlagert, also auf einen Zeitpunkt, an dem keine Straftat begangen oder konkret geplant wurde. Es wird lediglich von einem Gefahrenverdacht, allerdings ohne gesicherte Gefahrenprognose, ausgegangen. Das widerspricht unserem Rechtsstaatsverständnis, zudem haben wir auch klare verfassungsrechtliche Bedenken, weil das Bundesverfassungsgericht in der Frage zu gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen bei Gefährder*innen noch nicht geurteilt hat.
Durch die Vorverlagerung polizeilicher Befugnisse weicht die verfassungsmäßig gebotene Trennung der Zuständigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei immer weiter auf. Bei verfassungsfeindlichen Organisationen und Personen müssen die Sicherheitsbehörden tätig werden können. Deshalb haben wir GRÜNE in Regierungsverantwortung im Jahr 2013 das Verfassungsschutzgesetz umfassend novelliert und klare Regelungen für den Einsatz geheimdienstlicher Mittel geschaffen. Die im neuen Polizeigesetz geplanten Maßnahmen, die an die neue Gefährder-Definition geknüpft sind, verurteilen wir scharf, weil sie aus unserer Sicht unverhältnismäßig sind.

Ausweitung des Unterbindungsgewahrsams bringt keine Sicherheit

Die Möglichkeit, Gefährder*innen zukünftig für bis zu einen Monat ins Unterbindungsgewahrsam zu nehmen, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte der betroffenen Person. Diese Maßnahme ist darüber hinaus reine Symbolpolitik: Denn es ist nicht an Naivität zu überbieten, wenn man tatsächlich glaubt, dass ein*e Gefährder*in nach einem Monat Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle auf einer Polizeiwache diese „geläutert“ wieder verlässt. Das häufig in diesem Zusammenhang genannte Argument, man könne Gefährder*innen in diesem Zeitraum von einem Monat abschieben, ist unsachlich. Etwa zwei Drittel der Gefährder*innen in NRW haben laut eigenen Angaben des NRW-Innenministeriums eine deutsche Staatsangehörigkeit. Bei dem übrigen Drittel liegen meist gar nicht die Voraussetzungen für eine Abschiebung vor.

Mit dem Polizeigewahrsam zur Identitätsfeststellung werden rechtsstaatliche Grenzen überschritten

Noch weitergehend ist die Ausweitung der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung. Bislang kann die Polizei eine Person zur Identitätsfeststellung für bis zu 12 Stunden festhalten. Das polizeiliche Gewahrsam zur Identitätsfeststellung soll nun auf bis zu eine Woche ausgeweitet werden. Dabei begeht in Deutschland niemand eine Straftat, wenn sie oder er sich nicht ausweisen kann. Es gibt auch keine gesetzliche Pflicht, an der Identitätsklärung mitzuwirken. Es ist bald also möglich, Personen, die weder eine Straftat begangen haben noch eine Straftat planen, für eine Woche in Polizeigewahrsam zu nehmen. Das ist aus GRÜNER Sicht eindeutig verfassungswidrig!

IT-Sicherheit statt Hackerangriffe durch den Staat

Durch die Einführung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) soll es in Zukunft möglich sein, Telefone abzuhören und verschlüsselte Kommunikation in Messenger-Diensten auszulesen. Für die Quellen-TKÜ nutzt die Polizei Sicherheitslücken im IT-System, indem sie einen Trojaner auf dem Handy installiert, der die Online-Nachrichten mitliest bevor sie verschlüsselt werden. Das heißt, der Staat macht sich selbst zum Hacker anstatt für das Schließen der Sicherheitslücken zu sorgen. Die Gefahr besteht darin, dass auch Dritte diese Sicherheitslücken aufspüren und für kriminelle und/oder Spionagezwecke nutzen. Der Staat setzt damit Bürger*innen der Gefahr aus, Opfer von Hackerangriffen von Dritten zu werden. Auch aus der IT-Branche wird die Quellen-TKÜ scharf kritisiert.
Dazu kommt, dass die technischen Voraussetzungen für den Trojaner nach wie vor nicht abschließend geklärt sind. Möglicherweise kann der Trojaner nicht nur die laufende Online-Kommunikation, sondern auch ältere Nachrichten oder sogar das gesamte Handy auslesen. Das wäre dann ein noch tieferer Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (das sogenannte IT-Grundrecht).
Letztendlich hat auch diese Neuregelung symbolischen Charakter, denn das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vor einigen Jahren bereits deutlich gemacht, dass der Landesgesetzgeber für die Regelung der TKÜ bzw. der Quellen-TKÜ nur einen sehr engen Anwendungsbereich hat. Die Neuregelung im Polizeigesetz könnte etwa nur bei Geiselnahmen angewandt werden. Für alle anderen Fälle gibt es bereits eine Anwendungsmöglichkeit in der Strafprozessordnung. Hier kann man zurecht von Symbolpolitik sprechen, mit der man der Öffentlichkeit mehr Sicherheit vorgaukelt, die de facto den Bürgerinnen und Bürgern aber keinen Sicherheitsgewinn bringt.

Fußfessel kein wirksames Instrument gegen Anschläge

An einer weiteren Stelle machen CDU und FDP bedenkliche Symbolpolitik: Bei der Regelung zu den Aufenthaltsverboten bzw. -geboten und Kontaktverboten ist klar, dass diese keine Anschläge verhindern können. Aber sie stellen schwerwiegende Grundrechtseingriffe dar, insbesondere dann, wenn weitere Überwachungsmaßnahmen daran geknüpft werden – etwa Meldeauflagen oder die Fußfessel. Die Einführung eines Aufenthaltsgebotes kommt einer „Residenzpflicht“ gleich.
Nach der Aufnahme der Fußfessel ins BKA-Gesetz ziehen derzeit viele Bundesländer nach und verankern auch in ihren Gesetzen dieses Instrument, dass sich öffentlichkeitswirksam verkaufen lässt, das aber nachweislich nicht geeignet ist, eine*n Terrorist*in von ihrer bzw. seiner Tat abzuhalten. Der Anschlag in der Kirche der französischen Stadt Saint-Étienne-du-Rouvray am 26. Juli 2016, an dem ein Terrorist mit Fußfessel beteiligt war, hat uns dies schmerzlich vor Augen geführt. Die Fußfessel kann allenfalls ein Instrument der besseren Überwachung sein, doch auch hier gibt es deutliche Lücken: In Bayern konnte ein Gefährder mit Fußfessel ein Flugzeug besteigen ohne aufgehalten worden zu sein. Für Nordrhein-Westfalen sind grundsätzliche Fragen ungeklärt: Welche Stelle übernimmt die Überwachung? Wie schnell kann die Polizei im Alarmfall tatsächlich bei der/dem Gefährder*in sein? Hier wird den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit versprochen, die letztendlich nicht eingehalten werden kann.

Ausweitung der Videobeobachtung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger

Bislang darf in Nordrhein-Westfalen nur nach den strengen Kriterien des Polizeigesetzes Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen durch die Polizei durchgeführt werden: Wenn in der Vergangenheit Straftaten begangen wurden, wenn keine Verdrängung der Kriminalität auf andere Plätze oder in Nebenstraßen zu befürchten ist, wenn auch in den Folgejahren nachweislich Straftaten begangen werden. Diese Voraussetzungen werden nun durch die geplante Änderung gestrichen. Zukünftig reicht der auf Tatsachen gestützte Verdacht aus, wenn an einem bestimmten Ort Straftaten von erheblicher Bedeutung begangenen, verabredet oder vorbereitet werden. Damit wird es voraussichtlich zu einer erheblichen Ausweitung der Videobeobachtung in Nordrhein-Westfalen kommen, die vor allem zu Verdrängung führt. Das heißt, es gibt nicht weniger Straftaten, sondern nur woanders. Und das obwohl die Videobeobachtung ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger ist, die sich an dem videobeobachteten Ort aufhalten.

Strategische Fahndung stellt alle unter Generalverdacht

CDU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung der so genannten strategischen Fahndung verständigt. Diese bezeichnet nichts anderes als die Schleierfahndung, mit der alle Bürger*innen unter Generalverdacht gestellt werden. Die Polizei darf demnächst im öffentlichen Raum Personen anhalten und ihre Rucksäcke und Taschen oder ihr Auto in Augenschein nehmen. Dabei sind die Maßnahmen an kein bestimmtes Verhalten gebunden. Wer sich zufällig in dem Gebiet aufhält, darf kontrolliert werden. Dabei zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass bei diesen Kontrollen zu einem weit überwiegend Teil Personen kontrolliert werden, die polizeilich nicht relevant waren. Deshalb kritisieren wir GRÜNE die mangelnde Effektivität der Schleierfahndung, vor allem aber die Grundrechtseingriffe. Auch werden durch die Einführung der „strategischen Fahndung“ Strukturen der institutionellen Diskriminierung wie „racial profiling“ unterstützt. Wir GRÜNEN sprechen uns daher klar gegen eine solche verdachtsunabhängige Kontrolle aus.

Kein Aufrüsten der Polizei mit Elektroschockpistolen

Dem Wunsch nach einem „robusterem Auftreten“ der Polizei wollen CDU und FDP offenbar mit der Einführung von Elektroschockpistolen (so genannte Distanzelektroimpulsgeräte) nachkommen. Dabei zeigen uns Erfahrungen aus den USA, dass der Einsatz dieser Geräte zu tödlichen Verletzungen führen kann. Da diese Waffe bei vielen als milderes sowie vermeintlich ungefährliches Einsatzmittel angesehen wird, ist eine Absenkung der Hemmschwelle bei der Anwendung der Elektroschockpistolen zu befürchten. Darüber hinaus bestehen nicht nur erhebliche Anschaffungskosten, sondern auch ein immenser Fortbildungsbedarf für die Beamtinnen und Beamten. Wir GRÜNE lehnen daher die Einführung von Elektroschockpistolen ab.

Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sichern

Wir GRÜNE wollen eine gut ausgestattete und hoch qualifizierte Polizei, die als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ein Garant für unseren Rechtsstaat ist. Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei wollen wir durch Offenheit und Transparenz erreichen. Polizeiliche Befugnisse müssen sich immer daran messen lassen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind. Sowohl die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht der Bereitschaftspolizei durch Schwarz-Gelb wie auch die Debatte über eine angeblich notwendige Robustheit der Polizei schaden dem Ansehen einer bürgernahen Polizei NRW massiv.
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass unsere Bürger- und Freiheitsrechte geschützt und ihr Stellenwert in unserem liberalen Rechtsstaat gestärkt werden. Auch und gerade in Zeiten terroristischer Bedrohung müssen sie gegen Sicherheitspolitiker*innen verteidigt werden, die Grundrechte einschränken wollen, um vermeintlich mehr Sicherheit zu schaffen. „Sicherheit“ und „Freiheit“ sind für uns jedoch keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes widersprechen an vielen Stellen dem verfassungsrechtlichen gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Auf der anderen Seite liefert es Symbolpolitik, ohne Sicherheit zu schaffen.
Das Gesetz atmet damit den Geist der Gesetzesänderungen in Bayern und anderen Bundesländern. In München und in anderen bayrischen Städten haben viele Bürgerinnen und Bürger gegen die Änderung des bayrischen Polizeigesetzes und für die Grundrechte demonstriert. Auch in Nordrhein-Westfalen formiert sich ein breiter Protest aus der Zivilgesellschaft, den wir GRÜNE unterstützen. Wir GRÜNE stehen hier klar auf der Seite der Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und lehnen die geplanten Gesetzesänderungen von CDU und FDP vehement ab. Nein zum neuen Polizeigesetz!

Beschlossen auf der LDK vom 15./16.06.18

Neuste Artikel

Yazgülü Zeybek: „Herber Schlag für die Region und für die Beschäftigten“

Bauen Soundingboard Wohnen

Soundingboard zum Thema Bauen und Wohnen am 19. März 2024

Bundestgaswahl 2021, Wahlkampfhöhepunkt

Grüne NRW verzeichnen historischen Mitgliederzuwachs

Ähnliche Artikel