Mit dem Gesetz zur Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts ist Deutschland einen wichtigen Schritt gegangen, um Diskriminierungen gegenüber homosexuellen Paaren abzubauen und gleiche Rechte herzustellen. Seitdem ist mancherorts zu hören, dass damit das wesentliche Ziel erreicht und eine politische, queere Bewegung nicht mehr notwendig sei. Das Gegenteil ist aber der Fall.
Es gibt noch immer sehr viel zu tun, damit Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ*) in Deutschland, Europa und weltweit sicher, gleichberechtigt und frei leben können. Wir GRÜNE unterstützen den Kampf für gleiche Rechte und gleiche Würde seit jeher und werden hier auch in Zukunft auf allen Ebenen nicht locker lassen. Die queere Community kann sich auf uns verlassen!
Mit den emanzipatorischen Errungenschaften der letzten Jahre und Jahrzehnte ist jetzt ein neuer gesellschaftlicher Backlash in Gang gekommen. Parteien und gesellschaftliche Gruppen – in Deutschland und international – arbeiten an einer neo-konservativen Gegenbewegung, um die erkämpften Errungenschaften wieder zurückzudrehen. Menschenfeinden wie der „Demo für alle“ geht es zum Beispiel darum, Bildungspläne zu verhindern, die auch die gesellschaftliche Vielfalt abbilden. Sie wollen Homosexualität wieder kriminalisieren und das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, die eigene Sexualität und die eigene Identität wieder beschneiden. Diese Kräfte rüsten europaweit auf. Sie haben zum Ziel, fortschrittliche Entwicklungen zu bremsen und stattdessen autoritäre und patriarchale Wertevorstellungen wieder salonfähig zu machen.
Dieser Backlash bedroht zunächst vor allem die Rechte gesellschaftlicher Gruppen, die als schwächer wahrgenommen werden – wie Frauen, Migrant*innen sowie religiöse oder sexuelle Minderheiten. Am Ende wendet er sich aber gegen alle, die in offenen und freien Gesellschaften leben wollen. Und deswegen ist der Kampf für die Rechte von LSBTTIQ* auch der für eine offene, demokratische Gesellschaft insgesamt.
Wir GRÜNE lassen uns von den Bestrebungen der Rechten weder einschüchtern noch in unserer Arbeit für eine progressive Politik aufhalten. Auch Aktivist*innen geben sich mit einem reinen Abwehrkampf zu Recht nicht zufrieden und streiten für mehr Rechte und Gleichstellung.
Jetzt erst recht braucht es breite Bündnisse und politischen Druck. Bündnis 90/Die Grünen werden diese Bündnisse weiter knüpfen und den politischen Druck verstärken.
- Das jetzige Transsexuellengesetz ist eine einzige Menschenrechtsverletzung. Denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihr Geschlecht ihrer Identität angleichen zu können. Wir wollen es durch ein Gesetz zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität mit einfachen administrativen Verfahren zur Änderung des Vornamens und Berichtigung des Geschlechtseintrags und ohne psychiatrische Begutachtung ersetzen. Dazu gehört auch die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur „Dritten Option“. Wir brauchen einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag jenseits von „männlich“ und „weiblich“, der nicht diskriminierend ist. Operationen zur sogenannten „Geschlechtsanpassung und -zuweisung“ an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern ohne medizinische Indikation müssen grundsätzlich verboten werden.
- Wir wollen, dass Regenbogenfamilien gleiche Rechte und gleiche Anerkennung wie traditionelle Familienformen bekommen. Dies schließt den Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen ein. Moderne Familienpolitik heißt auch, das unwürdige Verfahren der Stiefkindadoption für lesbische Mütter zu überwinden und ein modernes Abstammungsrecht zu schaffen, denn hier sind die Ehen zweier Frauen gegenüber einer Frau/Mann-Ehe diskriminiert. Wir wollen Mehrelternkonstellationen rechtlich absichern und ermöglichen, dass bereits vor der Familienplanung mehr als zwei Elternteile sich gemeinsam und verbindlich zum Wohle des Kindes auf geteilte Sorge und gemeinsame Rechte und Pflichten verständigen können.
- Wir fordern einen nationalen Aktionsplan für Vielfalt und gegen Homo- und Transfeindlichkeit. Homo- und Transfeindlichkeit hat keinen Platz in einer demokratischen Gesellschaft. Die Bundesregierung muss – nach dem Vorbild von Bundesländern wie NRW – einen Aktionsplan auflegen und diesen im Dialog mit den Initiativen der Community sowie mit gesellschaftlichen Gruppen wie Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Sport- und Wirtschaftsverbänden erarbeiten. Der Aktionsplan muss Zielvereinbarungen und belastbare Selbstverpflichtungen der Bundesverwaltung sowie Zeit- und Arbeitspläne zur Umsetzung der Maßnahmen enthalten. Zur Umsetzung der Maßnahmen müssen angemessene Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Dies umfasst auch die für eine nachhaltige Durchführung des Aktionsplans notwendige strukturelle und finanzielle Ausstattung der einbezogenen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Auf Landesebene fordern wir die konsequente Fortschreibung, Umsetzung und Weiterentwicklung des NRW-Aktionsplans.
- Der Schutz vor Diskriminierung muss vorangetrieben werden. Artikel 3 des Grundgesetzes muss um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität ergänzt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss weiterentwickelt und insbesondere der Rechtsschutz für Betroffene gestärkt werden. Wir brauchen ein echtes Verbandsklagerecht, wonach Antidiskriminierungsverbände über die bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten hinaus stellvertretend für die Betroffenen klagen können. Die Ausnahmen vom AGG für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen auf den Kernbereich der Glaubensverkündigung begrenzt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes finanziell besser ausgestattet wird, um ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden. Pseudotherapien zur ‚Heilung‘ von Jugendlichen von Homosexualität müssen verboten werden, da sie eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen. Wir setzen uns auch auf Landesebene für ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz und eine Landesantidiskriminierungsstelle ein.
- Wir fordern eine systematische Erfassung homo- und transfeindlicher Straftaten wie Hasskriminalität und eine entsprechende Präventionsarbeit bei Polizei, Justiz und Sozialarbeit. Opferbratungsstrukturen müssen finanziell besser ausgestattet werden.
- Die Entschädigungsregelungen für die Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung nach 1945 müssen ergänzt werden um einen Fonds für diejenigen, die wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Leben erlitten haben. Die Verfolgung, Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung von LSBTTIQ* muss wissenschaftlich aufgearbeitet werden.
- Die gesundheitliche und soziale Situation der LSBTTIQ* muss verbessert werden. Eine erhöhte Suizidalität, gerade unter Jugendlichen, ist leider Realität – ebenso wie psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Sucht. Es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung zur psychischen und sexuellen Gesundheit. Dazu gehören auch flächendeckende und gut ausgestattete Beratungseinrichtungen, einschließlich queerer Jugendzentren, die LSBTTIQ* in der Phase des Coming Outs und danach unterstützen. Gleichermaßen wollen wir die Arbeit von und für ältere LSBTTIQ* stärken.
- Menschenrechte von LSBTTIQ* müssen integraler Bestandteil der Außenpolitik und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sein. Deutsche Menschenrechtspolitik muss eine klare Position beziehen gegenüber Ländern, die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* verletzen. Wir werden Menschenrechtsverteidiger*innen in diesen Ländern aktiv stärken. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie queere Asylbewegungen – wie zu Beispiel aus der Türkei – als Mahnung begreift, anstatt sie totzuschweigen und sich weiter abzuschotten. Wir lehnen es strikt ab, Länder als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ zu deklarieren, in denen LSBTTIQ* Gefahr an Leib und Leben droht, wie es derzeit für die Maghreb-Länder Algerien, Marokko und Tunesien geplant ist.
- Gegen den Backlash in Europa unterstützen wir die Zivilgesellschaft in beispielsweise Polen oder Ungarn, wo die Regierungen NGOs, die sich für Menschenrechte und LSBTTIQ* einsetzen, in ihrer Arbeit behindern. Wir fordern deswegen im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens der EU einen Grundrechte-Fonds, der gezielt diejenigen stärkt, die unsere Grundrechte verteidigen. Zu diesen Grundrechten gehören beispielsweise die Versammlungsfreiheit in Form von Prides oder die Meinungsfreiheit, die durch Anti-Propaganda-Gesetzgebungen derzeit in mehreren EU-Mitgliedsstaaten eingeschränkt wird. Wir unterstützen die Forderungen des Europäischen Parlamentes, die Antidiskriminierungsrichtlinie im Rat endlich anzunehmen, die Bewegungsfreiheit von LSBTTIQ* und gleichgeschlechtlichen Paaren in der EU zu garantieren, Bildungsarbeit gegen LSBTTIQ*-Hass zu fördern und sowohl die Operationen von Intersex-Personen wie auch Konversionstherapien abzulehnen.
Beschlossen auf der LDK vom 15./16.06.18
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