LDK-Beschluss

EINFÜHRUNG EINER ALLGEMEINEN WAHLORDNUNG FÜR ALLE GREMIEN DES LANDESVERBANDES

Wahlordnung

Diese Wahlordnung gilt für alle Gremien des Landesverbandes, die auf Landesdelegiertenkonferenzen oder Landesparteiräten gewählt werden.

Das Präsidium ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zuständig. Es leitet und überwacht die Stimmauszählung.. Zur Unterstützung werden Wahlhelfer*innen für das Einsammeln und Auszählen der Stimmen benannt.

Gremien- und Listenwahlen sind geheim und werden mit Hilfe von Stimmzetteln oder mittels eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt. Rechtliche Vorgaben – z. B. für Listenwahlen – sind zu berücksichtigen.

Kandidaturen und Bewerbungsschluss

Bei jeder Wahl sind die Bestimmungen zur Mindestparität laut Frauenstatut einzuhalten.

Zu einer Wahl bzw. einem Wahlgang sind jene Kandidat*innen zugelassen, die nach den rechtlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben wählbar sind und deren Kandidatur schriftlich oder mündlich bis zum Bewerbungsschluss eingegangen ist. Der Bewerbungsschluss wird vom Präsidium bekanntgegeben.

Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge.

Kandidat*innen, die sich schon einmal vorgestellt haben, können sich im Falle der erneuten Kandidatur für das gleiche Amt am folgenden Tag durch einen einminütigen Vortrag in Erinnerung bringen.

Befragung der Bewerber*innen

Bei allen Wahlen können von jedem Mitglied der Versammlung bis zum Ende der Bewerbungsrede Fragen gestellt werden.

Die Fragen müssen schriftlich beim Präsidium eingereicht werden; bis zu drei Fragen werden vom Präsidium ausgelost und verlesen. Bei der Frage, ob einE Kandidat*in weiter antritt, gibt es nur die Möglichkeit einer Ja- oder Nein-Antwort.

Wahlempfehlungen zugunsten anderer Bewerber*innen sind nicht zulässig und von der Sitzungsleitung zu unterbinden.

Quoren bei den Wahlgängen

Gewählt ist, wer mehr als 50 % der Stimmen erhält. In einem zweiten Wahlgang darf kandidieren, wer im 1. Wahlgang mehr als 15 % der Stimmen erhalten hat. In einem dritten Wahlgang dürfen so viele Bewerber*innen kandidieren, wie noch Plätze zu vergeben sind, plus eine weitere Person bei weniger als vier noch zu vergebenden Plätzen, plus zwei weitere Personen bei mindestens vier noch zu vergebenden Plätzen.

Bei Stimmengleichheit im 3. Wahlgang entscheidet das Los, sofern die Kandidat*innen mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten haben.

Einzelwahlen

Es gelten die o.g Quoren.

Sollte im 2. Wahlgang eine Stimmengleichheit zwischen zwei Bewerber*innen bestehen, können beide weiter kandidieren. Dementsprechend können in diesem Fall im dritten Wahlgang drei Bewerber*innen antreten.

Verbundene Einzelwahl

Es gelten die o.g. Quoren.

Die Delegierten haben in jedem Wahlgang so viele Stimmen, wie in diesem Wahlgang Personen zu wählen sind. Erreichen weniger Bewerber*innen das Quorum, erfolgt ein zweiter und ggf. ein dritter Wahlgang.

Die Platzierung auf einer Liste erfolgt hierbei nach der Anzahl der erreichten Stimmen.

Delegiertenwahlen

Bei Delegiertenwahlen werden maximal so viele Ersatzdelegierte gewählt wie Delegierte.

Für den Fall, dass sich die Delegiertenzahl nach der Wahl verringert, so werden entsprechend Delegierte zu Ersatzdelegierten. Diese stehen dann vor den gewählten Ersatzdelegierten. Erhöht sich die Zahl der Delegierten nach der Wahl, so werden die Ersatzdelegierten mit den höchsten Stimmenzahlen Delegierte. Scheiden Delegierte aus, ist in gleicher Weise zu verfahren.

Die Reihenfolge des Einsatzes der gewählten Ersatzdelegierten richtet sich nach dem Stimmergebnis. Das heißt, es wird – unter Berücksichtigung der Quotierung – immer zuerst die Person mit dem höchsten Stimmanteil als Ersatzdelegierte/r eingesetzt.

Gültigkeit von Stimmzetteln

Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der/des Delegierten erkennen lassen. Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ steht, oder auf denen ein Querstrich vermerkt ist, werden bei der Berechnung des Quorums als Enthaltungen und damit gültige Stimmen mitgezählt.

Wahlverfahren

Ergänzende Regularien können von der jeweiligen Versammlung beschlossen werden.

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Anlagen zu einzelnen Wahlen

In Ergänzung zur obigen allgemeinen Wahlordnung gilt für folgende Wahlen:

Landesvorstand

1. Zunächst werden die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes (GLV) einzeln gewählt. Die Plätze werden in der Reihenfolge: Vorsitzende, VorsitzendeR, PolitischeR Geschäftsführer*in, Landesschatzmeister*in gewählt. Maximal ein Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes darf AbgeordneteR im Landtag, Bundestag oder EU-Parlament sein.
Die Vorstellungszeit beträgt 7 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit.

2. Dann werden weitere X (Anzahl entsprechend Beschluss der LDK vom 15.6.18) Mitglieder des Landesvorstands gewählt. Die Vorstellungszeit beträgt 5 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit.

3. Zunächst werden bis zu X (Anzahl entsprechend Beschluss der LDK vom 15.6.18) Frauenplätze gewählt, anschließend bis zu X offene Plätze, jeweils in gebundener Einzelwahl in einem Abstimmverfahren. Im Anschluss wird aus den Reihen des gewählten Landesvorstandes die frauenpolitische Sprecherin gewählt.

Länderrat

Gewählt werden X Delegierte*.  Hiervon soll laut Bundessatzung eineR Mitglied des Landesvorstandes sein.
Es werden zunächst die Frauenplätze, danach die offenen Plätze gewählt. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit..

* Die Anzahl der jeweils zu wählenden Delegierten richtet sich nach der Mitgliederzahl im Landesverband.

Frauenrat

Gewählt werden 4 Delegierte. Es werden zunächst die Delegierten, danach die Ersatzdelegierten gewählt. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit..

BuFiRat

Gewählt wird die Basisdelegierte für den Bundesfinanzrat. Es wird vorgeschlagen, mehrere Stellvertreter*innen zu wählen. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit..

Landeschiedsgericht

Gewählt werden der/die Vorsitzende und max. 5 weitere Mitglieder. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Antwortzeit.

Rechnungsprüfer*innen

Die Anzahl der zu wählenden Rechnungsprüfer*innen wird von der jeweiligen LDK festgelegt. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Antwortzeit.

Liste BTW

Alle Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich max. 5 Minuten vorzustellen, plus 5 Minuten Frage-/Antwortzeit.

Liste LTW

Alle Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich max. 5 Minuten vorzustellen, plus 5 Minuten Frage-/Antwortzeit.

Delegierte EGP

Gewählt werden X Delegierte und bis zu X Ersatzdelegierte. Es werden zunächst die ordentlichen Frauenplätze, danach die X ordentlichen offenen Plätze gewählt.

Alle Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich max. 3 Minuten vorzustellen, plus 2 Minuten Frage-/Antwortzeit.

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