LDK-Beschluss

Auch neue Gentechnik ist Gentechnik: Wahlfreiheit und Vorsorge sichern!

Beschluss der LDK am 14.-15.06.2019 in Neuss

 

Die Debatte um die neuen Gentechnologien wird derzeit bei uns GRÜNEN bundesweit und intensiv geführt. Auch wir in NRW haben in der LAG Wald/Landwirtschaft/ländlicher Raum zu dem Thema gearbeitet, die Landtagsfraktion hat eine öffentliche Veranstaltung dazu gemacht. Unsere Quintessenz: Eine gentechnikfreie Land-und Forstwirtschaft ist ein starker Standortvorteil für NRW und Europa. Daher setzen wir Grüne NRW uns konstruktiv-kritisch in den Diskussionsprozess zum Grundsatzprogramm ein und unterstützen die Positionierung, wie sie im GRÜNEN Europawahlprogramm formuliert wurde:

Daher ist es essenziell, dass das Vorsorgeprinzip im Zulassungsverfahren entsprechend der Entscheidung des des Europäischen Gerichtshofs auch gegenüber neuen Verfahren in der Gentechnik europaweit angewandt wird. Auch die neue Gentechnik unterliegt einer strengen Regulierung und Kennzeichnungsp icht. Die Menschen in Europa wollen mehrheitlich keine Gentechnik auf dem Acker und dem Teller – wir setzen uns dafür ein, dass die Wahlfreiheit für Verbraucher*innen und Landwirt*innen auch gegenüber neuen gentechnischen Verfahren gewährleistet wird. 

Das wachsende Eingriffspotential in die Erbsubstanz von Mensch, Tier, Pflanzen und Bakterien sowie die rasante Entwicklung in diesem Bereich machen klar: Gerade auch die neuen Gentechniken müssen innerhalb des Risikoprüfungs-und Zulassungsregimes des Gentechnikrechts überwacht werden. Das gebieten die Vorsorge für Umwelt und Gesundheit sowie auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

 

Deshalb stehen wir dazu:

 

  • Auch die sogenannte „neue Gentechnik“ muss als Gentechnik rechtssicher geregelt werden. Wir brauchen einen klaren gesetzlichen Rahmen der garantiert, dass alle genetisch manipulierten Organismen einer Risikoanalyse und –Bewertung und einem Zulassungsverfahren unterzogen werden, die Entwickler müssen ein Nachweisverfahren sowie Referenzmaterial zur Verfügung stellen, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnungspflicht und Monitoring sind zu gewährleisten.
  • Wir begrüßen das EuGH-Urteil zu den neuen Gentechnik-Verfahren. Dies muss nun von der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und den zuständigen Kontrollbehörden umgesetzt werden.
  • Die „grüne“ Gentechnik, also Gentechnik in der Land-und Forstwirtschaft, die darauf abzielt, genmanipulierte Organismen in der Umwelt auszusetzen, lehnen wir nach aktuellem Erkenntnisstand ab, solange keine Kontrolle über die Verbreitung der veränderten Gene und Organismen gegeben ist und Schäden nicht ausgeschlossen werden können.
  • Auch in Zukunft muss „Gentechnik“ draufstehen, wo Gentechnik drin ist. Um die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen sicher zu stellen, braucht es Transparenz und eine verpflichtende Kennzeichnung!
  • Die Erhaltung, Verbesserung und Zugänglichkeit von vielfältigem Saatgut muss durch mehr staatliche Forschung und Förderung von klassischer Zucht von robusten, standort-und klimaangepassten Sorten langfristig gesichert werden.
  • Um Alternativen im Bereich der Züchtung und Erhaltung überhaupt zu ermöglichen, muss die Patentierung von konventionellen -„im wesentlichen biologischen“ –Züchtungsverfahren und den damit entwickelten Produkten umgehend gestoppt werden.
  • Die Forschung und Förderung zur Agrar-und Forstökologie muss verstärkt werden, um über anbautechnische Optimierungen die Land- und Forstwirtschaft nachhaltiger, ressourcenschonender und regional angepasst zu gestalten.

Wir GRÜNE in NRW fordern mehr Forschung mit klarem Blick auf kritische Technologiefolgeabschätzung und Risikoforschung um mehr Klarheit über die Gefahren und Chancen der neuen Verfahren zu bekommen. Diese Forschungsergebnisse müssen dann zusammen mit unserem ethischen Wertefundament die stete Richtschnur für politische Entscheidungen sein.

 

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