Landesparteirat

Gleichberechtigte Teilhabe jetzt – für eine Gesellschaft der Vielen in einer pluralen Demokratie!

Beschluss des digitalen Landesparteirats am 15.11.2020

Nordrhein-Westfalen ist heute vielfältiger und bunter denn je. Vielfalt kann anstrengend oder mit Konflikten verbunden sein, aber Vielfalt ist nichts, was als solches verhandelbar wäre – sie ist schlicht Normalität, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Diese Tatsache anzuerkennen und im Sinne einer pluralen Demokratie zu gestalten, bedeutet: Menschen sind unterschiedlich, aber gleich an (Grund-)Rechten und Würde. Damit verbunden ist der Auftrag, die aktive, sichtbare und gerechte gesellschaftliche, wirtschaftliche und demokratische Teilhabe aller zu ermöglichen, Diskriminierung abzubauen und Ausgrenzung und Segregation zu verhindern. Auch struktureller bzw. institutioneller Diskriminierung muss entgegengewirkt werden. In einer freien Gesellschaft und einer liberalen Demokratie darf die Identität eines Menschen kein Grund sein, sie*ihn schlechter zu stellen, auszugrenzen oder abzuwerten. Teilhabe und Mitbestimmung müssen jedem Menschen verbindlich gewährt werden – unabhängig von sozialer, ökonomischer, kultureller oder sprachlicher Verschiedenheit, von Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Lebensalter, der sexuellen Identität, einer Krankheit oder Behinderung.

Seit unserer Gründung setzen wir GRÜNE uns dafür ein, unsere vielfältige Gesellschaft inklusiv zu gestalten, damit alle Menschen ohne Angst verschieden sein können. Vieles haben wir erreicht, sei es im Staatsangehörigkeitsrecht, bei der Gleichberechtigung der Geschlechter, bei der Ehe für Alle oder bei der Inklusion. Und dennoch: Von einer gleichberechtigten Teilhabe für alle sind wir in NRW und Deutschland noch weit entfernt. Das Versprechen von Gleichheit in Vielfalt ist bislang unerfüllt. Es ist höchste Zeit, dies zu ändern.

So groß die Herausforderungen in allen Bereichen sind, so sehr ist derzeit insbesondere die Debatte um Fragen der Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte und/oder Rassismuserfahrung in den Fokus gerückt. In den letzten Monaten ist, ausgehend von dem rassistischen Anschlag in Hanau und von der „Black Lives Matter“-Bewegung, auch in Deutschland und NRW eine breite gesellschaftliche Debatte entstanden, wie Politik, Behörden und Zivilgesellschaft rassistischer Diskriminierung und Gewalt entgegentreten können und Privilegien kritisch hinterfragen müssen. Die Debatten um gesellschaftliche Anerkennung von Vielfalt und Migration sind nicht neu, aber sie sind in den letzten Monaten intensiver geworden – nicht zuletzt auch durch das Bekanntwerden rassistischer Netzwerke innerhalb der Polizei sowie des Verfassungsschutzes in NRW und anderen Bundesländern, aber auch in der Diskussion um die Unterrepräsentation von diskriminierten Gruppen in unseren Räten, Parlamenten und Parteien.

Die schwarz-gelbe Landesregierung und die Große Koalition im Bund reagieren auf diese Debatte mit Desinteresse, in Teilen gar mit bewusster Ignoranz. Statt die strukturellen Ursachen für das (strukturell) diskriminierende und zu Teilen rechtswidrige Verhalten von Repräsentant*innen staatlicher Behörden zu untersuchen, um darauf mit strukturellen Maßnahmen reagieren zu können, verklären die Innenminister Reul und Seehofer die bekannt gewordenen Fälle von Racial Profiling, rassistischer Polizeigewalt und rechten Chatgruppen und Netzwerken zu immer neuen „Einzelfällen“. Aber wer das Problem als strukturelles leugnet, wird auch nicht die Kraft finden, es zu lösen. Der Kompromiss der Großen Koalition im Bund zur Polizei-Studie verkehrt die Anliegen derer, die ihre Grund- und Menschenrechte zur Disposition gestellt sehen, in ihr Gegenteil.

Teilhabe und Vielfalt stärken, Demokratie fördern, Einwanderungsgesellschaft gestalten

Wir wollen unsere vielfältige Einwanderungsgesellschaft in NRW gestalten, indem wir strukturelle Benachteiligungen abbauen, Rassismus bekämpfen und Teilhabe fördern. Dabei stellen wir uns gegen Versuche, benachteiligte Gruppen gegeneinander auszuspielen, und betrachten Diskriminierungen individuell sowie, intersektional gedacht, in ihrer Verschränkung.

  • Wir schaffen eine Landesantidiskriminierungsstelle zur Stärkung und Bündelung der Antidiskriminierungsarbeit sowie als Anlauf- und Beschwerdestelle für Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, das die Rechte der*des Einzelnen gegenüber staatlichen Institutionen stärkt.
  • Wir wollen den öffentlichen Dienst, die Verwaltung auf kommunaler und Landes-Ebene, interkulturell stärker öffnen und dort die Vielfalt unserer Gesellschaft repräsentieren. Dafür wollen wir das Thema interkulturelle Öffnung ganzheitlich in die Personalentwicklung integrieren und spürbar mehr Menschen mit Migrationshintergrund, mit interkultureller, multilingualer und internationaler Kompetenz den beruflichen Weg in die öffentliche Verwaltung ermöglichen.
  • Wir wissen aus Studien, dass menschenfeindliche Einstellungen in Teilen unserer Gesellschaft fest verankert sind. Staatliche Institutionen sind ein Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse, müssen aber höchsten Erwartungen an Diskriminierungsfreiheit gerecht werden. Wir bekämpfen deshalb strukturellen Rassismus konsequent, auch bei Behörden. Dazu braucht es dringend eine aktuelle und unabhängige Studie zu rassistischen, menschenverachtenden und rechtsextremen Einstellungen bei den Beschäftigten in der Polizei NRW und im Verfassungsschutz NRW. Wir richten die Stelle einer*eines unabhängigen Polizeibeauftragten ein und verankern die regelmäßige Rotation von Mitarbeitenden.
  • Wir wollen die Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte breit in unsere Bildungsarbeit verankern, denn unsere koloniale Vergangenheit ist ein integraler Bestandteil unserer Geschichte und die kritische Aufarbeitung muss auch immer Teil unserer Gegenwart sein.
  • Wir lehnen Sprachchauvinismus ab, fördern Mehrsprachigkeit und sorgen mit dafür, diese in allen Lebensbereichen sichtbar zu machen. Dazu gehört auch, Mehrsprachigkeit in unseren Behörden aktiv einzusetzen. Die Internetseiten von Ministerien und Verwaltung müssen in vielen Sprachen bereitgestellt werden. Dies gilt auch für andere Informationsangebote, etwa bezüglich der Gesundheitsaufklärung und -versorgung.
  • Wir stärken und fördern interkulturelle Kompetenz, Demokratie und Menschenrechtsbildung: Bestandteil der Curricula von einschlägigen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, wie auch in privaten Einrichtungen sollten die Grundlagen von Menschenrechtsbildung und interkultureller Kompetenz sein.
  • Wir stärken die emanzipatorische Zivilgesellschaft und binden zivilgesellschaftliche Organisationen, Selbstvertretungs-Organisationen und Ehrenamtliche stärker in politische Entscheidungsprozesse ein.
  • Wir stärken die politische Teilhabe. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt seit Jahren in NRW hatten, nicht einmal an der Kommunalwahl teilnehmen können und ihnen damit die politische Mitbestimmung über unmittelbare Entscheidungen vorenthalten wird. Deshalb führen wir endlich das kommunale Wahlrecht auch für nicht-EU Bürger ein.
  • Wir „mainstreamen“ Diversity: Lange Zeit ist etwa „Integrationspolitik“ als eigenständiges Politikfeld behandelt worden, dabei geht es immer stärker darum, alle politischen Maßnahmen als Querschnittsaufgabe daraufhin zu überprüfen, ob sie den Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht werden. Das bedeutet dann auch, einen diversity- und rassismuskritischen Ansatz in alle Themenfelder, von der Bildungs- bis zur Stadtentwicklungspolitik zu tragen und dafür zu sorgen, dass Bildungseinrichtungen diversitätssensibel und rassismuskritisch ausgerichtet und ihr Personal entsprechen geschult werden müssen.

Vielfalt fängt bei uns selber an

Bei der Frage nach politischer Teilhabe und Vielfalt richten wir GRÜNE NRW den Blick nicht zuletzt auch auf uns selbst. Was wir von Gesellschaft und Staat fordern, müssen wir auch selbst umsetzen. Gerade Parteien sind gefordert, eigene strukturelle Ungleichbehandlungen abzubauen und aktiv auf mehr Diversität hinzuarbeiten. Als Grüne tragen wir eine besondere Verantwortung dafür, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft in unseren politischen Prozessen und Strukturen selbst widerspiegelt. Wir müssen selbstkritisch anerkennen, dass auch unsere Partei nicht frei von Diskriminierung ist und viele gesellschaftliche Gruppen, insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte und/oder Rassismuserfahrung, bisher deutlich unterrepräsentiert sind. Das betrifft unter anderem die Zusammensetzung der Mitgliedschaft, von Vorständen und Fraktionen auf allen Ebenen ebenso wie die Besetzung von Podien und die Auswahl von Expert*innen. Dies hat strukturelle Ursachen, auf die wir mit strukturellen Maßnahmen antworten werden. Dabei ist uns klar, dass zum einen eine 1:1-Repräsentation aller Vielfaltsmerkmale schwer erreichbar ist und regionale Unterschiede berücksichtigt werden müssen.

Mit den Ergebnissen der AG Vielfalt des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind wir auf einem guten Weg, um gleichberechtigte politische Teilhabe und Repräsentation zu ermöglichen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Wir bekennen uns zu den entwickelten Instrumenten der AG Vielfalt – etwa die bessere Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt als verpflichtendes Satzungsziel, das regelmäßig evaluiert wird; Empowerment-Maßnahmen über Mentoring und andere Programme sowie Institutionalisierung der Ziele über entsprechende Strukturen und Statute in unserer Partei.

Jetzt gilt es, die Ergebnisse der AG Vielfalt auch in NRW umzusetzen und den spezifischen Anforderungen auf der Landes-, aber auch auf der lokalen Ebene gerecht zu werden. Der Landesparteirat beauftragt den Landesvorstand, gemeinsam mit den Bezirksverbänden und -vorständen, der Grünen Jugend, der Landtagsfraktion, den Landesgruppen im Bundestag und Europäischen Parlament sowie der LAG Migration und Flucht Vorschläge für strukturelle Maßnahmen zu erarbeiten und diese einer Landesdelegiertenkonferenz spätestens im Sommer 2021 zur Abstimmung vorzulegen. Dabei sollen Funktionsträger*innen sowie Basismitglieder eingebunden und möglichst verschiedene Perspektiven abgebildet werden. Der Landesvorstand stellt zudem eine Struktur, beispielsweise im Grünen Netz, zur ersten Empowerment- und Netzwerkbildung zur Verfügung, über das auch die Einbindung der Basismitglieder erfolgen kann, die über von Diskriminierung und Machtungleichgewicht betroffene Differenzmerkmale verfügen.

 

Der Beschluss als PDF hier zum Download

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