Beschluss der LDK in Dortmund am 21./22.08.2021
Deutschland und NRW haben nach wie vor eines der besten Gesundheitssysteme der
Welt. Doch schon vor der Corona-Krise war deutlich, dass wir vieles ändern
müssen, damit alle Menschen in unserem Land gut versorgt sind und gleichen
Zugang zu Gesundheitsleistungen haben – in allen Wohnorten und Lebenslagen,
unabhängig vom Geldbeutel, Alter, sexueller Identität oder Herkunft, auch
Menschen mit Behinderung, Obdachlose und Suchtkranke.
Auch die fortschreitende Klimakrise stellt das Gesundheitssystem vor neue
Herausforderungen und erhöht durch mehr Hitzetage und neue Krankheitserreger
gesundheitliche Risiken und hitzebedingte Erkrankungen.
Wir müssen entschieden handeln, damit diejenigen, die tagtäglich für unser aller
Gesundheit sorgen, bei ihrer Arbeit selbst dauerhaft gesund und zufrieden
bleiben und angemessen entlohnt werden. Deshalb streiten wir für gute Arbeit für
alle, die im Gesundheitssektor arbeiten – von der Reinigungskraft über die
Altenpfleger*innen und Sozialpädagog*innen bis zu den Ärzt*innen im
Gesundheitsamt.
Gesundheit ist ein hohes Gut und ein Zustand vollständigen körperlichen,
seelischen und sozialen Wohlbefindens. Damit ist Gesundheit mehr als nur die
Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen, ganz nach Definition der WHO. Wir
GRÜNE wollen die gesundheitspolitischen Weichen neu stellen. Wir setzen uns für
das Ende der Zwei-Klassen-Medizin und eine solidarische Bürger*innenversicherung
ein. Ökonomischen Druck zu Lasten des Patient*innenwohls und des Personals
wollen wir aus dem Weg räumen. Finanzielle Anreize müssen das belohnen, was sich
für die Gesundheit auszahlt. Wir streiten für eine Aufwertung und faire
Entlohnung aller Gesundheitsberufe. Und wir setzen für eine neue,
bedarfsorientierte Planung mit Strukturen jenseits der starren Trennung von
stationärer und ambulanter Versorgung ein, damit die Menschen überall in NRW gut
versorgt sind.
Die Pandemie führt uns vor Augen, dass weitsichtige Gesundheitspolitik schon
weit vor der Versorgung ansetzt. Sie hat gezeigt, wie wichtig Vorsorge und
Prävention sind. Damit wir möglichst gar nicht krank werden, braucht es einen
Staat, der die Ursachen von Krankheiten – etwa Armut, schlechte
Arbeitsbedingungen und krankmachende Umweltbedingungen – bekämpft und
vorausschauend handelt. Ein funktionierender Gesundheitsschutz ist – wie die
Gesundheitsversorgung – eine der zentralen Aufgaben öffentlicher
Daseinsvorsorge. Doch schon vor der Pandemie waren die Strukturen von Kommune
über Land und Bund in erster Linie auf das Verwalten und viel zu sehr auf
reaktive und reparierende Muster angelegt. Wir brauchen stattdessen einen aktiv
handelnden Staat, der die Vielfältigkeit des Föderalismus nutzt, aktiven
Gesundheitsschutz betreibt, Krisen vorbeugt und auch aktiv Einfluss auf alle
politischen Bereiche nimmt.
Lehren aus der Pandemie ziehen
Entscheidend für eine gute Versorgung in Krisen wie der Corona-Pandemie sind
eine abgestimmte, gestufte regionale Versorgung, eine bedarfsorientierte
Strukturqualität sowie spezielle Kenntnisse zum Beispiel bei der Behandlung und
Pflege beatmungspflichtiger Patient*innen. Um in Krisenzeiten auf besondere
Bedarfe reagieren zu können, müssen deshalb zusätzliche Kapazitäten sowohl
räumlich, aber vor allem auch personell vorgehalten werden, die aktuell nicht in
die Logik passgenauer Abrechnung nach Fallzahlen passen. Besonders der ländliche
Raum muss hier explizit bedacht werden.
Die Corona-Krise verdeutlicht vor allem die Notwendigkeit einer stärkeren
Bündelung von Kapazitäten und Kompetenzen beim Öffentlichen Gesundheitsdienst
und einer besseren Erfassung von Gesundheitsdaten, um Behandlungspfade zu
optimieren oder Behandlungserfolge schneller zu teilen. Erforderlich ist auch
die Stärkung von Gesundheitskompetenz und Gesundheitsförderung und bessere
Prävention. Gemäß des „Health in All Policies“-Ansatzes müssen
Gesundheitsaspekte in allen Politikbereichen berücksichtigt werden.
Gesundheit schützen, Prävention stärken
Prävention hält gesund und entlastet damit das Gesundheitssystem, wenn sie
umfassend in allen Politik- und Lebensbereichen umgesetzt wird. Stadtentwicklung
und Verkehrsplanung gestalten wir deshalb so, dass auch Kinder sich frei bewegen
können. In Kindergärten und Schule geben wir Sport, guter Ernährung und
Gesundheitswissen in allen Bereichen einen größeren Stellenwert. Außerdem sorgen
wir für ein Klima der Inklusion und Angstfreiheit. Dazu gehört der konsequente
Einsatz gegen Mobbing. Mit einem Gesunde-Kantinen-Programm machen wir regionale
Ernährung, möglichst bio, zum Standard in Kantinen und Mensen. In unseren
Städten und Dörfern entwickeln wir Quartiere für Menschen im Alter, die in einer
Stadtteilgemeinschaft statt in Isolation leben wollen.
Wir machen uns für eine Arbeitswelt stark, die Arbeitsschutz sichert und in der
Freizeit, Familie, Pflege und Beruf miteinander vereinbar sind. Wir fördern die
Vermittlung von Gesundheitsinformationen, unterstützen weiterhin
niedrigschwellige Angebote und offene Selbsthilfestrukturen in NRW und sorgen
dafür, dass sie mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens Schritt halten.
Außerdem muss Prävention auch bei Krankheit, Rehabilitation und Pflege fester
und vorrangiger Bestandteil der Versorgung sein. So können Multimorbidität
reduziert und schwerere Krankheitsverläufe verzögert oder abgeschwächt werden.
Mit aktivierenden Konzepten können wir akute Pflegebedürftigkeit reduzieren und
unterstützen, dass Menschen Eigenständigkeit und Lebensqualität zurück gewinnen.
Dies wollen wir in der Pflegepolitik des Landes stärker als bisher verankern.
Auch in NRW leiden 10-20 Prozent der Menschen unter chronischer Einsamkeit, ihre
Zahl hat während der Corona-Pandemie stark zugenommen. Einsamkeit ist nicht auf
das hohe Alter beschränkt, sondern tritt in allen Altersgruppen auf. Besonders
betroffen von diesem Anstieg sind Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern
kleiner Kinder und Alleinlebende. Einsamkeit macht krank und kostet Geld, da
einsame Menschen ein erhöhtes Risiko für verschiedene psychische und körperliche
Erkrankungen haben.
Wir machen uns deshalb für eine landesweite Kampagne gegen Einsamkeit stark, die
Bewusstsein schafft, entstigmatisiert und die schon früh mit der Vermittlung von
psychischer Gesundheitskompetenz einhergeht. Wir wollen mit einem
wissenschaftlich evaluierten Präventionsprogramm für verschiedene Alters- und
Zielgruppen Einsamkeit bekämpfen.
Regionale Versorgung ausbauen – Vorfahrt für Gesundheitsregionen
Um die Versorgung in Stadt und Land zu stärken, wollen wir, dass ambulante und
stationäre Angebote in Zukunft übergreifend geplant und organisiert werden und
Gesundheitsregionen mit enger Anbindung an die Kommunen gefördert werden können.
Vor allem für unterversorgte Regionen wollen wir die Möglichkeiten zur
Sicherstellung einer sektorenübergreifenden Versorgung ausbauen, zum Beispiel
auch durch verbindliche Entscheidungen des 90a-Gremiums auf Landesebene.
Durch Gesundheitsregion wollen wir die starre Trennung zwischen den Sektoren
aufbrechen, Kooperation und gute Versorgung belohnen. In NRW wollen wir
gemeinsam mit allen Akteur*innen auf der Grundlage des Konzeptes der Grünen
Bundestagsfraktion ein Konzept zur Förderung von Gesundheitsregionen entwickeln.
Die Etablierung von Gesundheitsregionen ist ein Angebot an die Regionen,
Kommunen und Kreise.
Wir setzen dabei auf das Engagement und die Kreativität der Akteure vor Ort und
werden dieses in geeigneter Weise unterstützen.
Durch die bisherige Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung sind die
Leistungserbringer*innen auf die eigene Fachrichtung fokussiert, eine
interdisziplinäre Versorgung findet aufgrund der aktuellen Gegebenheiten nicht
in dem Maße statt, wie es für eine gute Versorgung notwendig ist . Das schadet
vor allem chronisch kranken Patient*innen. Durch die regionale Verankerung
entstehen mehr Möglichkeiten, die Versorgung abseits starrer Regelungen von der
Bundesebene vor Ort zu gestalten und in Quartierskonzepte zu integrieren.
Besonders wichtig ist dies bei der Versorgung hochbetagter Menschen, die zumeist
neben der medizinischen Versorgung Pflege, Therapie und alltagsunterstützende
Leistungen brauchen. Auch das Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt
sowie die Unterstützung bei der Wiederaufnahme der selbstständigen Lebensführung
in der häuslichen Umgebung können so weitaus passgenauer und zielgerichteter
organisiert werden. Die Bedeutung des Sozialen Dienstes muss als Lotse für
Patient*innen hier gestärkt werden und die besonderen Bedarfe von Menschen mit
Behinderungen in diesem Feld besser bedacht werden, wie zum Beispiel der Umgang
mit erhöhtem Pflegebedarf durch die akute Erkrankung. Dabei muss schrittweise
auch die engere Vernetzung mit anderen Leistungen etwa der Pflege, der
Eingliederungshilfe oder der Rehabilitation in den Blick genommen werden. Auch
eine engere Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst ist notwendig.
Die Vernetzung von Praxen, Ärzt*innennetzen, Krankenhäusern, Krankenkassen,
Gesundheits- und Pflegezentren, Apotheken, Reha-Einrichtungen und weiteren
Gesundheitsbereichen wollen wir aktiv unterstützen und das Interesse am
gemeinsamen Handeln für die Gesundheit der Menschen fördern. Die Patient*innen
haben Anspruch auf eine verlässliche, qualitativ hochwertige und möglichst
wohnortnahe Versorgung – ganz gleich ob diese in Krankenhäusern,
Gesundheitszentren oder Arztpraxen stattfindet. Weiterhin sollen die Vernetzung
und klare Konzepte dazu beitragen, dass die derzeit häufigen
Zuständigkeitskonflikte -zum Beispiel zwischen Kostenträgern -schneller geklärt
und entbürokratisiert werden. Bei nicht eindeutigen Kompetenzen oder
Zuständigkeiten dürfen Patient*innen keine Nachteile haben. Mithilfe von
Versorgungszentren gerade in von Unterversorgung bedrohten oder betroffenen
Regionen und anderen Gesundheitseinrichtungen auch in eigener Trägerschaft
können Kommunen zudem direkten Einfluss auf die Daseinsvorsorge vor Ort nehmen.
Uns ist eine gute Erreichbarkeit für alle Menschen im Einzugsgebiet wichtig.
Für eine verlässliche Krankenhausversorgung überall sorgen
Nur eine verlässliche und leistungsstarke Krankenhausstruktur kann ihrer Rolle
als eine der drei Säulen des Gesundheitssystems – neben der ambulanten
Versorgung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst – gerecht werden. Wir wollen,
dass Krankenhäuser weiterhin gut erreichbar sind und überall in NRW über eine
hohe Qualität und ausreichend Personal verfügen. Die Finanzierung der
Krankenhäuser muss sich in Zukunft an diesem gesellschaftlichen Auftrag
orientieren, nicht mehr vorrangig an der Fallzahl.
Die Corona-Krise hat bestehende Defizite in der Gesundheitsversorgung im
Allgemeinen und der Krankenhausversorgung im Speziellen aufgezeigt. In einigen
Regionen gibt es echte Versorgungslücken in bestimmten Disziplinen, in anderen
eine Über- und Fehlversorgung mit einer nicht bedarfsgerechten Anzahl und
Verteilung von Krankenhausstandorten und -betten sowie im internationalen
Vergleich sehr vielen medizinisch nicht notwendigen stationären
Behandlungsfällen.
Wir GRÜNE sind der Auffassung, dass wir Krankenhausplanung und -finanzierung
grundlegend reformieren müssen. Wir wollen die stationäre Versorgung reformieren
und orientieren uns dabei an den Bedürfnissen der Patient*innen, an einer guten
Erreichbarkeit für jede*n, an Qualität und Verlässlichkeit. Wir wollen
sichergehen, dass die Gesundheitsversorgung von Menschen mit geringem Einkommen
nicht an den Anfahrtskosten scheitert. Deshalb sorgen wir mit bedarfsgerechten
Regelungen zur Fahrtkostenübernahme dafür, dass die Versorgung für alle Menschen
gesichert ist. Qualität fördern wir gezielt durch klare Vorgaben zur
bedarfsgerechten Personalausstattung im Krankenhausgesetz, durch Anreize in der
Vergütung sowie durch mehr Qualitätstransparenz.
Darüber hinaus ist eine stärkere Spezialisierung und Stufung der
Krankenhausversorgung nötig. Nicht jedes Krankenhaus kann und muss alle
Leistungen anbieten. Aber jedes bedarfsnotwendige Krankenhaus muss seinen
jeweiligen Versorgungsauftrag qualitativ gut und angemessen finanziert erfüllen
können. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn versorgungsrelevante Bereiche auch
tatsächlich angeboten werden können. Viele Krankenhäuser in ländlichen Räumen
haben daher nur dann eine Zukunft, wenn sie Bestandteil einer
sektorübergreifenden und stärker regional verankerten Versorgung werden und
sowohl mit ambulanten Einrichtungen, als auch mit Krankenhäusern anderer
Versorgungsstufen sowie mit der Reha und der Pflege eng zusammenarbeiten.
Kennzeichen solcher Versorgungsverbünde muss die verbindliche Zusammenarbeit
aller Gesundheitsberufe auf Augenhöhe und in abgestimmten Behandlungspfaden
sein. Aber auch die Anbindung an das komplexe Wissen und die Erfahrung von
Universitätskliniken und hoch spezialisierten Maximalversorgern oder
Fachkliniken durch telemedizinische Unterstützungsangebote (Stichwort
“Virtuelles Krankenhaus”) muss auf- und ausgebaut werden. So können kleine
Häuser im ländlichen Raum das geballte Fachwissen in ihre Behandlungen
integrieren und somit auf qualitativ höherem Niveau Menschen versorgen.
Eine grundlegende Reform des Krankenhausentgeltsystems ist ebenfalls
unausweichlich. Es braucht eine starke Komponente einer fallzahlunabhängigen
Absicherung der notwendigen Vorhaltekosten für kleine Häuser der
Grundversorgung. Dies dient gerade der Sicherstellung der Grundversorgung
ländlicher Räume, der Notfallversorgung und der pädiatrischen Versorgung in
besonderer Weise
Krankenhausplanung an Bedürfnissen der Patient*innen ausrichten
Damit die Menschen überall in NRW und Deutschland verlässlich, bedarfsgerecht
und qualitativ hochwertig versorgt werden, braucht es bundesweit gültige
Grundsätze für die Versorgungs- und Krankenhausplanung. Dies erfordert, den
Versorgungsbedarf fortlaufend zu analysieren, neue ambulante und
sektorübergreifende Strukturen zu entwickeln, das Angebot regional aufeinander
abzustimmen und Doppelstrukturen, insbesondere in den urbanen Zentren, zu
vermeiden.
Leistungen der Grundversorgung – etwa eine Abteilung für innere Medizin sowie
für allgemeine Chirurgie – müssen jederzeit für alle gut erreichbar sein. Sollte
kein Grundversorger mehr vor Ort sein, braucht es zumindest ein
sektorübergreifendes Zentrum mit einem verpflichtend vorhandenen internistischen
Bereich, IMC-Betten zur Notfallversorgung und ggf. zur Vorbereitung der
Weiterverlegung. Für fachärztliche und spezialisierte Angebote bzw.
Schwerpunktleistungen der stationären Versorgung durch Maximalversorger oder
Universitätskliniken soll hingegen großräumiger geplant werden. Die
Sektorentrennung bei der Planung wollen wir überwinden.
Investitionsfinanzierung auf eine stabile Basis stellen
Eine Reform der Investitionsfinanzierung ist zwingend notwendig. Der Bund muss
dauerhaft die Hälfte der Krankenhausinvestitionen finanzieren. Hierzu sollte der
Bund auch eine Mindestinvestitionsquote bestimmen. Die Finanzierung von
Investitionen soll überdies künftig über fallzahlunabhängige und nach
Versorgungsstufen differenzierte Pauschalen erfolgen.
Nur so verhindern wir, dass Krankenhäuser wegen fehlender Investitionsförderung
weiter Defizite machen und Kommunen zur Privatisierung ihrer Krankenhäuser
gezwungen werden. Wir wollen weitere Privatisierungen abwenden und Krankenhäuser
in kommunaler Trägerschaft erhalten sowie, wenn möglich, vermehrt Krankenhäuser
in die öffentliche Hand überführen. Öffentlich getragene Krankenhäuser sind
erstrebenswert, da diese auch im Sinne der Daseinsvorsorge nicht profitable
Fachabteilungen und Versorgungsaufgaben im Interesse ihrer Bevölkerung
erbringen. Auch konfessionell und weiteren freigemeinnützig getragenen
Krankenhäuser sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichen
Daseinsvorsorge.
In Digitalisierung und Smart Green Hospitals investieren
Wir wollen Krankenhäuser in die Lage versetzen, ihre IT zu modernisieren und in
die Anbindung an Breitbandnetze zu investieren. Wir setzen auf langfristige
Finanzierungsvereinbarungen, damit die Systeme laufend an den neuesten Stand der
Technik angepasst werden.
Das Krankenhaus der Zukunft ist grün und barrierefrei. Öffentliche Fördermittel
wollen wir gezielt für nachhaltige Konzepte bereitstellen. Ein tiefgreifende
Systemwandel hin zu “Smart Green Hospitals” ist im Angesicht der Klimakrise
notwendig und muss sich in der Investitionsfinanzierung und der
Krankenhausplanung widerspiegeln.
Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung gewährleisten
Geburtshilfe und Hebammen stärken
Eine gute Schwangerschaftsbegleitung und Geburtshilfe sind für den Start ins
Leben und für selbstbestimmte Entscheidungen von Frauen und Familien
unerlässlich. Deshalb setzen uns für eine bessere Vergütung der
verantwortungsvollen Tätigkeiten von Hebammen ein und wollen, dass die hohe
Berufshaftpflichtversicherung reformiert wird und die Beiträge deutlich
reduziert werden. Die Förderung von selbstständigen Hebammen ist ein adäquates
Mittel, um insbesondere im ländlichen Raum Lücken in der Geburtshilfe zu
schließen. Die Reform der Hebammenausbildung muss mit einer Aufwertung des
Berufs einhergehen.
Bei der Krankenhausplanung muss die Möglichkeit, Patientinnen jederzeit an gut
erreichbare Krankenhäuser verweisen zu können ebenso berücksichtigt werden wie
die Tatsache, dass gute Qualität in der stationären Geburtshilfe eine
hinreichende Zahl von jährlichen Geburten voraussetzt. Mit dem Ziel der
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe sollten deshalb
Tarifsteigerungen für in Geburtskliniken mit hoher Auslastung angestellte
Hebammen refinanziert werden, gebunden an verbindliche Qualitätskriterien wie
etwa eine 1:1-Betreuung in den wesentlichen Phasen der Geburt. Aber auch neue
Strukturen, wie der hebammengeführte Kreißsaal, sollen in NRW ausgebaut und
refinanziert werden.
Das oft tabuiesierte Thema der Gewalt unter der Geburt ist in den letzten Jahren
immer mehr in die Öffentlichkeit gerückt worden. Das Thema umfasst dabei
physische, psychische und strukturelle Gewalt in der Geburtshilfe.
Wir unterstützen ausdrücklich die Arbeit und Ziele der Aktion „Roses Revolution“
und der 2018 im Bundestag eingereichten Petition zur Geburtshilfereform. Die
WHO-Empfehlungen sind hier erklärter Leitfaden.
Wir machen uns stark für eine gesellschaftliche Sensibilisierung für Gewalt
unter der Geburt und wollen das Thema in der Ausbildung aller mit der
Geburtshilfe befassten Berufe verankern.
Selbstbestimmung garantieren
Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, haben das Recht auf Selbstbestimmung
über ihren Körper und ihr Leben. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob eine Frau
eine Schwangerschaft abbricht. Dies gehört zu den schwierigsten Lebenssituation
und erfordert zwingend eine gute Unterstützung. Schwangere müssen schnell an
gesicherte Informationen gelangen – auch von Ärzt*innen, die den Eingriff
durchführen. Deshalb wollen wir § 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch
streichen. Auch in NRW muss der flächendeckende Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen und eine generelle Kostenübernahme überall
gewährleistet sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss in die Ausbildung von
Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden.
Freiwillige Beratungsangebote müssen abgesichert und ausgebaut werden.
Geschlechtsspezifische Medizin fördern
Fehlt im Gesundheitssystem und in der Gesundheitspolitik der Blick auf das
biologische und soziale Geschlecht, kommt unterm Strich eine
Gesundheitsversorgung heraus, die niemandem gerecht wird. Schon 2000 gab es im
Landtag NRW auf Initiative der Grünen Landtagsfraktion eine Enquetekommission
zum Thema “Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW”. Seitdem
liegen zahlreiche Erkenntnisse auf dem Tisch, bei der Implementierung im
Gesundheitssystem geht es aber nach wie vor zu langsam voran. Noch immer haben
Frauen bei einem Herzinfarkt je nach Klinik eine schlechtere Überlebenschance,
weil dort Diagnostik und Therapie immer noch auf den männlichen “Normkörper”
ausgerichtet sind. Deshalb setzen wir uns weiterhin für eine Stärkung der
Geschlechterperspektive im Gesundheitswesen und der Ausbildung ein, etwa bei der
Entwicklung von Medikamenten, Ermittlung geschlechtsspezifischer
Gesundheitsrisiken oder bei Präventionsangeboten. Förderungen des Landes im
Gesundheitsbereich sollen grundsätzlich die Geschlechterperspektive
berücksichtigen müssen, Daten geschlechterdifferenziert erfasst und ausgewertet
werden und Projekte und Initiativen des Landes dies durchgängig berücksichtigen.
Wir fördern geschlechterspezifische Medizin und sorgen so dafür, dass auch
trans*, inter* und genderqueere Personen sich darauf verlassen können, in der
Medizin die Hilfe zu bekommen, die ihnen zusteht.
Gerade die Zukunftsbereiche der Telemedizin und Digitalisierung dürfen die
Fehler der analogen Vergangenheit nicht in die Gegenwart übertragen. Denn mit
der Digitalisierung des Gesundheitssystems besteht nicht nur die Gefahr, die
Erkenntnisse geschlechterdifferenzierter Bedarfe bei Prävention, Diagnose,
Kurration, Rehabilitation und Pharmakologie auf dem Weg der Entwicklung und
Programmierung von Anwendungen wie Apps oder Algorithmen/KI wieder aus dem Blick
zu verlieren. Der „Gender Bias“ könnte sogar noch größer werden. Denn KI-Systeme
bilden die Vergangenheit und Gegenwart auf rückblickenden Datenbasen ab, um in
die Gegenwart und Zukunft Diagnosen und Prognosen zu erstellen. Das bedeutet,
sie bilden alle bestehenden Ungleichheiten der Vergangenheit ab und
reproduzieren sie. Deswegen braucht es auch eine entsprechende Sensibilisierung
der Unternehmen, die im Gesundheitsbereich Anwendungen entwickeln.
Diskriminierung und Benachteiligung abbauen
Inklusive Gesundheitsversorgung
Einer Benachteiligung einzelner gesellschaftlicher Gruppen in unserem
Gesundheitssystem werden wir weiterhin entschlossen entgegenwirken. Zum Beispiel
erhalten Menschen mit Behinderungen häufig nicht alle benötigten
Gesundheitsleistungen, Hilfsmittel oder häuslichen Pflegedienste und werden so
in ihrer Lebensqualität und Teilhabe beschränkt. Gerade in Krisenzeiten hat sich
gezeigt, dass Hilfsstrukturen resilienter werden müssen. Der zeitweise
Zusammenbruch der ambulanten Versorgung während der Pandemie hat viele Menschen
mit Behinderung und ihre Angehörigen in akute Not gebracht und für
Vereinsamungseffekte gesorgt. Die strukturellen Defizite in der Verhinderungs-,
Tages- und Kurzzeitpflege wollen wir abbauen, um die Vereinbarkeit von Beruf und
häuslicher Care-Arbeit zu verbessern.
Wir wollen einen ressortübergreifenden Inklusionsplan entwickeln, der Hürden im
Gesundheitswesen abbaut. Gesundheitsleistungen und Therapieziele sind stärker
auf die jeweiligen Bedarfe von Menschen mit Behinderung auszurichten, mit dem
vorrangigen Ziel, eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen. Hierzu
müssen Krankenkassen und Rentenversicherung enger zusammenarbeiten. Wir brauchen
zudem verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und mehr
Flexibilität und Patient*innenorientierung bei Therapie- und
Heilmittelversorgung. Hilfe muss umgehend auf veränderte Gegebenheiten
reagieren, um Einschränkungen von Mobilität und Eigenständigkeit zu vermeiden.
Nicht nur Krankenhäuser und Arztpraxen sind inklusiv auszugestalten, auch die
Aus- und Fortbildung des Personals im Gesundheitswesen. Die konsequente
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unsere Leitlinie sein.
Behandlung unabhängig von sexueller Orientierung
Die systematische Diskriminierung queerer Menschen im Gesundheitssystem müssen
wir abbauen. So müssen Ärzt*innen und anderes medizinischer Personal
sensibilisiert werden für die Belange von LGBTIQ*, hier muss es sowohl in der
Ausbildung als auch in Fortbildungen ein verpflichtendes Angebot geben. Der
Zugang zur Gesundheitsversorgung muss für queere Menschen verbessert werden.
Besonders queere Kinder und Jugendliche sind in der Gesellschaft noch immer
Druck und Ausgrenzung ausgesetzt. Durch die Förderung von queerfreundlichen
Aufklärungsprogrammen zu sexueller Gesundheit und auch therapeutischen Angeboten
zu sexualisierter Gewalt, kann präventiv gegen Ausgrenzung und für Akzeptanz
gesorgt werden. Ob somatische, psychosomatische, psychotherapeutische und
psychiatrische Versorgung: sie muss niedrigschwellig erreichbar sein und den
individuellen Bedarfen gerecht werden. Denn besonders AIDS, aber auch andere
STIs (sexually transmitted infections) sind in der Gesellschaft noch immer mit
einer Stigmatisierung und queerfeindlichen Narrativen verknüpft. Gerade für
vulnerable Gruppen wie Sexarbeiter*innen ist der Staat hier in der Pflicht.
Aktuell gibt es qualifizierte und anonyme Angebote zu “sexuell übertragbaren
Erkrankungen” nur vereinzelt in Gesundheitsämtern. Wir setzen uns dafür ein,
dass dieses Angebot zu einem flächendeckenden Netz von Beratungs- und
Untersuchungsangeboten ausgebaut wird.
Das Verbot der Blutspende für bisexuelle und schwule Männer und trans*Menschen
muss endlich abgeschafft werden.
Psychische Gesundheit verbessern
Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder in einer psychischen Krise
brauchen schnelle und leicht zugängliche Hilfen, damit ihr Leid sich nicht
verschlimmert. Doch unser Gesundheitssystem wird dem individuellen Bedarf von
Menschen in einer psychischen Krise sehr häufig nicht gerecht. Das wollen wir
ändern! Dafür braucht es ausreichend niedrigschwellige Krisenangebote und mehr
ambulante Psychotherapieplätze ohne lange Wartezeiten durch mehr
Kassenzulassungen von Psychotherapeut*innen. Ambulante Angebote der, auch von
Selbsthilfestrukturen und gemeindenaher Psychiatrie, können eine zusätzliche
Säule sein. Dabei kommt Hausärzt*innen eine wichtige Lenkungsfunktion zu, um
kompetent durch den Dschungel an Angeboten und Therapiemöglichkeiten zu lotsen
Wir wollen das Angebot der Suchtberatung und -hilfe vor Ort ausbauen und
auskömmlich finanzieren, um Prävention, Beratung und Therapie besser
auszustatten.
Wir setzen uns für eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung und eine
verbesserte sektorübergreifende Zusammenarbeit ein. Dabei müssen auch die
Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt
werden. Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer und
stationsäquivalenter Behandlung müssen flexibler werden und die verschiedenen
Berufsgruppen im Team eine miteinander abgestimmte Behandlung übernehmen können.
Ergänzt werden müssen die bestehenden Angebote durch digitale Bausteine sowie
Videosprechstunden als Einzel- und Gruppenangebote. Digitale
Gesundheitsanwendungen (DiGAs) für Menschen mit psychischen Erkrankungen
brauchen einen hohen Qualitätsstandard und sollten in bestehende Therapien
integriert werden. Darüber hinaus muss es genügend barrierefreie Hilfsangebote
geben, die sowohl die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung mitdenken
als auch ihre häufige behinderungsbedingte Multi-, bzw. Komorbidität.
Wir treten für Behandlungsformen ein, die auf Freiwilligkeit statt auf Zwang
setzen. Psychiatrische Einrichtungen sollen deshalb flächendeckend Patient*innen
mit wiederkehrenden Krisen Behandlungsvereinbarungen anbieten.
Wir setzen uns gegen eine Stigmatisierung von Menschen mit
Abhängigkeitserkrankungen und Süchten ein, zu denen auch die nicht-stofflichen
(z.B. Mediensucht) gehören. Hierzu braucht es mehr Thematisierung, Prävention
und Hilfsangebote.
Therapieerfolge hängen oftmals von der Zeit und der Beziehung ab, die das
Personal zu den Patient*innen aufgebaut hat. Wir setzen uns deshalb dafür ein,
dass ausreichend Personal und ein Personalmix in der stationären Versorgung
durch verbindliche und qualitätsorientierte Standards ermöglicht werden.
Patient*innen wollen wir die Übersicht über vorhandene Therapie- und
Hilfsangebote durch eine Informationsplattform in Kooperation mit Kommunen und
Kassenärztlichen Vereinigungen erleichtern.
Die Corona-Pandemie hat viele Familien an ihre Belastungsgrenzen gebracht. In
Ausnahmezeiten wie diesen darf die Prävention für Familien nicht vergessen
werden, damit aufkommende Erschöpfungserscheinungen sich nicht in physischen und
psychischen Krankheitsbildern manifestieren. Hier müssen so schnell wie möglich
Entlastungsangebote geschaffen werden.
Eine frühe Familienpflege ist wichtig, um ernsthafte Krankheiten als Folge von
Überlastung zu verhindern. Bei der Prävention für Familien müssen Eltern und
Kinder gleichermaßen bedacht werden. Mütter, die immer noch die Hauptlast der
Care-Arbeit tragen, gehören stärker in den Mittelpunkt. Für diese
gesundheitspräventiven Angebote für Familien ist uns eine auskömmliche
Finanzierung wichtig.
Wir wollen eine gute Prävention, Versorgung und Nachsorge von Kindern und
Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und von Kindern, deren Eltern
psychisch erkrankt sind, gewährleisten. Erhebungen zufolge werden ein Großteil
aller psychischen Störungen bei Kindern bis zum Zeitpunkt des Schuleintritts
durch die bestehenden Vorsorgeuntersuchungen nicht erkannt bzw. die Betroffenen
nicht einer notwendigen Behandlung zugeführt. Wir setzen uns dafür ein, dass das
gesetzliche Kinderfrüherkennungsprogramm (U-Untersuchungen) um die Aspekte der
psychischen Gesundheit erweitert wird und die Beratung der Eltern stärker
miteinschließt. Damit die notwendige Zusammenarbeit der beteiligten Hilfesysteme
gelingt, wollen wir berufsübergreifende Kooperations- und Vernetzungsstrukturen
etablieren und Möglichkeiten der Mischfinanzierung von komplexen Hilfebedarfen
in psychisch belasteten Familien fördern. Schule, Jugendhilfe, Sozialamt und das
Gesundheitssystem müssen wie Zahnräder ineinandergreifen und jeweils dort
Finanzierung und Hilfen anbieten, wo die Systeme der anderen Sozialgesetzbücher
nicht greifen.
Wir setzen uns für eine psychiatrische Behandlung und psychosoziale
Unterstützung auf Augenhöhe und unter Einbeziehung der Betroffenen und ihrer
Angehörigen ein. Dafür soll der Trialog zwischen Psychiatrieerfahrenen,
Angehörigen und professionell in der Psychiatrie Tätigen ausgebaut werden. Ein
vielversprechender Weg zur Begleitung und Stärkung von Patient*innen sind zudem
Peer-to-Peer-Ansätze, die wir stärken wollen.
Psychotherapeut*innen stellen eine der wichtigsten Gruppen der Versorger*innen
für Menschen mit erheblichem Einsamkeitsempfinden dar. An ihnen liegt es somit
primär, das oftmals indirekt vorliegende Einsamkeitsproblem zu lokalisieren und
in der Therapie zu berücksichtigen. Hier wird das mit dem Erleben von Einsamkeit
assoziierte psychische Leid jedoch noch zu wenig von der (Fach-)Öffentlichkeit
wahrgenommen.
Neben Psychotherapeut*innen sollten auch andere mit Risikogruppen für Einsamkeit
arbeitende Berufsgruppen, beispielsweise pädagogische Fachkräfte und
Pflegekräfte in Aus- und Weiterbildung, stärker für das Thema Einsamkeit
sensibilisiert werden. Auch hier wollen wir ergänzende präventiv orientierte
Angebote einführen, um psychische Störungen frühzeitig zu diagnostizieren und zu
erfassen.
Hausärzt*innen stellen immer häufiger aufgrund der Auflösung anderer Strukturen
die einzige verbliebene Ansprechperson für vereinsamte Menschen dar. Wir setzen
uns deshalb dafür ein, die Aspekte der Einsamkeit tiefergehender in die
Ausbildung von medizinischem Fachpersonal, insbesondere in der Pflege, aber auch
bei Ärzt*innen, einzubauen.
Gesundheitsversorgung Geflüchteter verbessern
Eine gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung für Menschen, die
Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, ist ein Menschenrecht.
Deshalb wollen wir in NRW einen niedrigschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem
für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten, für Menschen
ohne Papiere oder Menschen ohne geklärten Versicherungsschutz. Die
Clearingstellen in NRW müssen ausgebaut und dauerhaft finanziert werden. Für
Menschen ohne Papiere und Menschen mit ungeklärtem Versicherungsschutz wollen
wir niedrigschwellige Verfahren und Instrumente wie etwa den „Anonymen
Krankenschein“ in Anlehnung an das Thüringer Modell, welcher in Zusammenarbeit
mit Vertrauensärzt*innen ausgegeben wird, etablieren. Clearingstellen müssen die
Menschen perspektivisch nicht nur bei der Frage des Versicherungsschutzes
sondern auch beim Zugang zu medizinischen und psychotherapeutischen Angeboten
mit Sprach- und Kulturmittler*innen unterstützen. Gerade die Pandemie zeigt, wie
langsam Aufklärung und Informationen Menschen erreichen, die nicht mit unserem
Gesundheitssystem aufgewachsen sind. Deshalb wollen wir für NRW gemeinsam mit
den Kommunen, Leistungserbringern und Kostenträgern eine App “Gesundheitssystem
für Einsteiger*innen” entwickeln, die die zentralen in den Fragen in den am
häufigsten in NRW gesprochenen Fremdsprachen beantwortet, etwa: “Wohin gehe ich
mit welchen Symptomen?”, “Wer zahlt was?”, “Wie kann ich im Gesundheitssystem
arbeiten?”.
Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir abschaffen und das
allgemeine Sozialleistungssystem öffnen. Die psychosoziale Unterstützung von
Geflüchteten muss zudem verbessert und ausgebaut werden. Damit alle
Patient*innen angemessen aufgeklärt und behandelt werden können, wollen wir,
dass professionelle Sprach- und Kulturmittler*innen künftig mitfinanziert
werden.
Gesundheit fördern: Wohnungslosigkeit bekämpfen
Das Leben auf der Straße stellt ein enormes Gesundheitsrisiko dar. Deshalb
wollen wir alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, aus der Obdachlosigkeit
holen. Hierfür gilt es zuallererst, Zwangsräumungen zu vermeiden und niemanden
aus dem Krankenhaus oder Strafvollzug zu entlassen, ohne dass angemessener
Wohnraum bereitsteht. Die Pandemie hat gezeigt, dass Obdachlose oft nicht
mitgedacht werden. Als besonders vulnerable Gruppe von häufig vorerkrankten
Menschen benötigen sie besondere Ansprache, besonderen Schutz und die
Möglichkeit zur physischen Distanzierung bei der Unterbringung. Ebenfalls ist
eine dauerhafte Unterbringung Voraussetzung für eine nachhaltige
Gesundheitsversorgung.
Notfallversorgung reformieren
Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, im Notfall bestmöglich versorgt zu
sein – unabhängig vom Wohnort. Doch dafür muss sich einiges ändern. Wir müssen
ran an schlecht funktionierende Strukturen, die Menschen auf der Suche nach
medizinischer Hilfe rat- und orientierungslos lassen. Die Devise muss sein: Wer
Hilfe braucht, wird schnell und qualifiziert versorgt und nicht in einen
Zuständigkeitsdschungel des Gesundheitswesens geschickt, in dem Durchschnitt und
nicht Exzellenz das Maß der Dinge darstellt.
Darum wollen wir eine konsequente Verzahnung der ambulanten und der stationären
Notfallversorgung. In einem strukturell vielfältigen Land wie NRW mit
städtischen Ballungsgebieten und ländlichem Raum kann es nicht ein Modell für
alle geben. Aber durch einheitliche Stufen, konkrete Strukturvorgaben zur
Notfallversorgung, wollen wir erreichen, dass Menschen in Not stets die
erwartbare Hilfe auch verlässlich vorfinden.
Das heißt konkret: Wenn sich Menschen mit einem medizinischen Hilfeersuchen an
eine Notaufnahme wenden, müssen sie dort kompetente und zuverlässige Hilfe
bekommen. An zentralen Klinikstandorten soll in weiterentwickelten
Notfallzentren unter anderem durch gemeinsame Tresen eine nahtlose Verzahnung
der bislang getrennten ambulanten und stationären Versorgungsmöglichkeiten der
Notfallversorgung erfolgen. Auch wollen wir, dass diese Notfallzentren gerade
nachts und am Wochenende beispielsweise durch kompetente Hausärzt*innen so
unterstützt werden, dass geeignete Fälle gut ambulant versorgt werden können. In
kleineren Krankenhäusern, die die Versorgung vor Ort sicherstellen und in denen
nicht für jede Notsituation Spezialist*innen vorgehalten werden können, muss die
Beurteilung von Notfällen mit Hilfe einer telemedizinischen Anbindung aus dem
virtuellen Krankenhaus sichergestellt werden. Eine gute digitale Infrastruktur
zeigt hier ganz konkreten Nutzen für Menschen in gesundheitlichen Notlagen,
gerade auch im ländlichen Raum.
Für die meisten Menschen sind gesundheitliche Notfälle nichts Alltägliches. Sie
brauchen Klarheit, wohin sie sich unkompliziert und schnell wenden können und wo
ihnen verlässlich geholfen wird. Darum sollten die Notrufleitstellen der Nummern
112 und 116117 organisatorisch zusammengeführt werden. Wir wollen in allen
Leitstellen eine Software zur standardisierten Notrufabfrage einführen und uns
dafür einsetzen, dass Vernetzung, Kooperation und Harmonisierung der
Einsatzleitsysteme zwischen den Leitstellen vorangetrieben werden. Es darf keine
Rolle spielen, wo die Menschen anrufen. Wichtig ist, dass sie immer die passende
Hilfe bekommen. Und zwar rund um die Uhr. Einem medizinischen Notfall sind
Öffnungs- und Dienstzeiten egal. Darum muss auch sichergestellt sein, dass der
ärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr verfügbar ist.
Auch der Rettungsdienst kann Menschen in Not umfassend medizinisch behandeln.
Doch dafür müssen die rechtlichen Grundlagen stimmen. Wir wollen das
Rettungsdienstgesetz weiterentwickeln und flächendeckend die Vollzeit-Funktion
der „Ärztlichen Leitung Rettungsdienst“ einführen, welche die medizinische und
organisatorische Gesamtverantwortung sowie die Aufgabe der Qualitätssicherung in
ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet trägt. Sie sollen zuständig sein für die
Festlegung medizinischer Behandlungsstandards und die Delegation heilkundlicher
Maßnahmen die auch von Notfallsanitäter*innen im Einklang mit ihrer Befähigung
im Einsatz durchgeführt werden sollen. Zudem soll die „Ärztliche Leitung
Rettungsdienst“ Anforderungen an Aus und Fortbildung des in der Notfallrettung
eingesetzten Personals festlegen und überwachen. Der Telenotarzt in NRW – also
die flächendeckende telemedizinische Unterstützung durch die Leitstellen des
Rettungsdienstes und der Feuerwehr – ist für die flächendeckende Versorgung ein
wichtiger Baustein, den wir ausbauen wollen.
Ebenfalls Nachholbedarf hat die Sensibilisierung und Schulung des Personals in
der Notfallversorgung beim Umgang mit Menschen mit Behinderung bezüglich Ihrer
besonderen Bedarfe und häufigen behinderungsbedingteren Mehrbedarfe.
Um den Rettungsdienst im Sinne der Betroffenen auch strukturell zu stärken soll
NRW sich im Bund dafür einsetzen, die medizinische Notfallversorgung der
Rettungsdienste als eigenständigen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V
auszugestalten.
In manchen Notsituationen reicht es für die betroffenen Menschen nicht aus,
allein die medizinische Erstversorgung abzusichern. Dann wird auch eine
psychosoziale Notfallversorgung benötigt, um belastende und traumatisierende
Erfahrungen zu verarbeiten. Wir wollen die psychosoziale Notfallversorgung auch
in NRW gesetzlich absichern.
Bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen schaffen
Menschen, die krank sind und wieder gesund werden sollen, brauchen andere
Menschen, die sich gut und qualifiziert um sie kümmern. Voraussetzung dafür ist,
dass Pflegekräfte, Ärzt*innen, Hebammen, Sozialarbeiter*innen, Physio- und
Ergotherapeut*innen oder Logopäd*innen im Gesundheitssystem Arbeitsbedingungen
vorfinden, die sie auf Dauer nicht selbst als „Kümmerer“ krank werden lassen.
Das medizinische Fachpersonal leistet, egal ob im Krankenhaus, in der ambulanten
Versorgung, im Rettungsdienst oder in der Altenpflege einen enormen
gesellschaftlichen Beitrag. Andere Menschen gesund zu machen, ist gelebte
Daseinsvorsorge. Angesichts eines immer stärkeren ökonomischen Drucks und
weiterer Faktoren wie insbesondere dem Fachkräftemangel, haben sich einerseits
die Arbeitsbedingungen in fast allen Bereichen des Gesundheitswesens in den
letzten Jahren massiv verschlechtert. Gleichzeitig ist Geld im System
überproportional stark zugunsten teurerer Apparate oder teurer Medikamente und
weg von den Menschen verschoben worden. Was durch den immensen Einsatz der
Menschen im Gesundheitswesen während der Corona-SARS-CoV-2-Pandemie für die
breite Öffentlichkeit sichtbar geworden ist, hätte schon viel früher dazu führen
müssen, dass ihnen deutlich mehr gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung
zukommt.
Gute Gesundheitsversorgung mit ausreichend Personal gibt es nur, wenn die
Arbeitsbedingungen stimmen. Überstunden, Überlastung, starre Dienstpläne und das
große Maß an Fremdbestimmung machen das Berufsfeld unattraktiv, obwohl gerade
hier ein großer Fachkräftemangel besteht. Es reicht nicht aus, viel Geld in
innovative Forschung, Geräte oder Medikamente zu stecken, es muss auch gezielt
das medizinische Personal gefördert werden. Die Politik muss endlich die
richtigen Arbeits- und Rahmenbedingungen schaffen, um Gesundheitsberufe
aufzuwerten.
Dafür müssen die Personalschlüssel – nicht nur, aber insbesondere in der Pflege
– dem tatsächlichen Bedarf entsprechend weiter deutlich verbessert werden, damit
Menschen im Pflegeheim, im Krankenhaus oder in der ambulanten Versorgung mehr
Zeit für die Patient*innen haben. Die Personaluntergrenzen lösen wir so schnell
wie möglich durch Regelungen ab, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der
Patient*innen orientieren. Wir setzen uns dafür ein, dass ausreichende
finanzielle Ressourcen für die Erprobung von wissenschaftlich fundierten
Personalbedarfbemessungsinstrumenten zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse müssen
anschließend schnellstmöglich in das Leistungsrecht überführt werden.
Außerdem muss die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe gestärkt werden. Die
Pflege muss ihre Expertise im Gesundheitswesen einbringen und es mitgestalten
können. Um diese Mitbestimmung auch politisch zu erreichen und die
professionellen Perspektiven der Pflege nachhaltig zu verbessern, benötigt
unsere Gesellschaft eine starke Selbstverwaltung der Pflege in Form von
Pflegeberufekammern auf Landes- und Bundesebene. Diese benötigen gerade in ihrer
Startphase eine staatliche Anschubfinanzierung, um Handlungsfähigkeit und
Akzeptanz bei ihren Mitgliedern sicherzustellen.
Auch die Soziale Arbeit sollte ihre Expertise einbringen: Sozialarbeiter*innen
decken den größten Teil des Beratungssektors ab. Deshalb wollen wir neben
Pflegekräften und medizinischem Personal in den politischen Diskussionen die
soziale Komponente und damit die ganzheitliche Betrachtungsweise hervorheben.
Auch Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbildungsmöglichkeiten
und flexiblere Arbeitszeitmodelle spielen bei Arbeitnehmer*innen eine immer
wichtigere Rolle. Die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich
wollen wir beschränken. Mit anhaltender Dauer der Pandemie und einer großen
Auslastung des Gesundheitswesens hat der Druck auf alle Gesundheitsberufe
zuletzt noch einmal massiv zugenommen. Gerade die Menschen, die sich um andere
kümmern, müssen wir besser schützen, damit sie nicht selber krank werden.
Eine große Baustelle, um die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe wirklich
steigern zu können, ist weiterhin die Ausbildung. Wir GRÜNE wollen die
Ausbildung aufwerten und das Schulgeld durch eine faire Ausbildungsvergütung für
alle Heilberufe ersetzen. Auch das Recht auf Weiterbildung werden wir stärken
und gleichwertige ausländische Fachabschlüsse schneller anerkennen, um auch
damit mehr Fachkräfte gewinnen zu können.
Wir setzen uns weiter für eine Akademisierung der Gesundheitsberufe ein. Es
braucht einen konkreten und verbindlichen Bund-Länder-Fahrplan, um aus den
bestehenden Modell-Studiengängen reguläre Studienangebote zu machen. Für die
Fachkräfte in Pflege- und Therapieberufen muss sich die akademisierte Ausbildung
in einer höheren Bezahlung und in ihrer Tätigkeitsbeschreibung niederschlagen.
Gute Forschung ist grundlegend, um die Qualität der Studiengänge und der
Versorgung mithilfe neuesten wissenschaftlicher Erkenntnisse kontinuierlich zu
verbessern. Auch die Pflegefinanzierung muss stärker als bisher die Bedürfnisse
der Patient*innen und den notwendigen Aufwand berücksichtigen. So sollte die
erbrachte Fachpflege deutlich als qualitative Leistung hervorgehen und honoriert
werden.
Den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben dem ambulanten und dem
stationären Sektor die dritte Säule des Gesundheitswesens in Deutschland. Seine
Aufgaben sind vor allem der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die
Gesundheitsförderung und das Gesundheitsmanagement. So übernimmt der ÖGD unter
anderem Schuleingangsuntersuchungen, macht Impfangebote und ist verantwortlich
für den Infektionsschutz inklusive Meldewesen, Kontaktnachverfolgung und
Anordnungen von Hygienemaßnahmen, aber auch für die Trinkwasserüberwachung und
die Beratung zu Lebensmittelhygiene. Wir wollen, dass der ÖGD viel stärker als
Impulsgeber für eine aktive Gesundheitspolitik auftritt und damit Einfluss auf
eine gesundheitsfördernde Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik nimmt, aber
auch auf alle anderen Bereiche, wie z.B. die Pflege, die Bildungs- und
Betreuungspolitik.
Während der Corona-Pandemie ist besonders deutlich geworden, wie wichtig diese
Aufgaben sind. Offensichtlich geworden sind aber auch der langjährige
Verwaltungsabbau, die chronische Unterfinanzierung und der große Personalmangel
im ÖGD. In der Vergangenheit sind immer mehr Aufgaben hinzugekommen, ohne dass
der ÖGD entsprechend mehr finanziellen Mittel und Personal bekam. Wir wollen das
ändern. Langfristig wollen wir, dass ein Prozent der gesamten
Gesundheitsausgaben in den Öffentlichen Gesundheitsdienst fließen, damit er
seinen Aufgaben angemessen nachkommen kann.
Der Personalmangel im ÖGD lässt sich nur durch einen Strauß an Maßnahmen
beheben. Wir wollen den ÖGD attraktiver machen und die Vergütung der Ärzt*innen
durch einen eigenständigen Tarifvertrag deutlich verbessern. Bisher liegt die
Vergütung oftmals deutlich niedriger als in kommunalen Krankenhäusern oder im
Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Um den Nachwuchsmangel zu bekämpfen, der
durch die Verrentung vieler Ärzt*innen entsteht, wollen wir Nachwuchsprogramme
in Kooperation mit Hochschulen und Ärztekammern fördern. Bisher lernen angehende
Ärzt*innen Public Health und den ÖGD als Einsatzgebiet während ihres Studiums
kaum kennen. Das muss sich ändern, zum Beispiel durch eine Änderung der
Approbationsordnung in NRW. Auch eine Erweiterung der “Landärzt*innenquote” im
Medizinstudium für Studierende, die sich für den ÖGD verpflichten sowie ein
Medizin-Bachelor/Master für den ÖGD muss diskutiert werden.
Wir wollen, dass vermehrt Absolvent*innen aus anderen Fachrichtungen rekrutiert
werden (Sozialpädagogik, Gesundheitswissenschaft, Stadt- und Raumplanung etc.)
und in multiprofessionellen Teams zusammenarbeiten. Dieser interdisziplinäre
Ansatz in multiprofessionellen Teams bietet die Chance, die
Gesundheitsprävention noch stärker in den Fokus zu nehmen und insbesondere
benachteiligten Gruppen dazu zu verhelfen, ihre Chance auf ein gesundes Leben zu
erhöhen.
Der ÖGD – wie die Verwaltung insgesamt – braucht eine Digitalisierungsoffensive,
um Arbeitsprozesse zu beschleunigen und die Kommunikation zwischen den
kommunalen Gesundheitsämtern in NRW einerseits und dem Landeszentrum für
Gesundheit andererseits, aber auch zu Instituten wie dem Robert Koch-Institut,
den Laboren und anderen Akteuren verbessern.
Im Moment sind die kommunalen Gesundheitsämter digital sehr unterschiedlich
aufgestellt. Auch die Anforderungen an das einzelne Amt variieren. Klar ist
aber, dass der ÖGD eine gute Ausstattung und einheitliche Standards braucht. Die
Schnittstellenkompatibilität soll auch zur elektronischen Patientenakte
ausbaubar sein um Versicherten z.B. in epidemischen Lagen, zu ermöglichen auch
ihre Daten des ÖGDs sichern zu können. Die IT sollte aber auch die
Gesundheitsberichterstattung verbessern und Planungsprozesse unterstützen. Das
LGZ muss als kommunikative Schnittstelle, mit dem Ministerium im Rücken und im
Austausch mit der Wissenschaft, Treiber für konzeptionelle Entwicklungen sein.
In der Pandemie wurde deutlich, dass von Seiten des Landes klare und
koordinierende Kommunikationsstrukturen fehlen und auch die Informationen vom
ÖGD zum Land weder regelhaft noch strukturiert fließen. Der ÖGD wurde weder bei
der Entwicklung der Corona-Warn-App als Schnittstelle und zentraler Bestandteil
mitgedacht, noch wurde er frühzeitig in mögliche Konzepte zum Umgang mit einer
der Corona-Wellen einbezogen.
Die Landesregierung setzt vor allem auf ad-hoc-Entscheidungen, ohne klare Linie
und ohne ausreichende Rücksprache und Kommunikation mit der kommunalen Ebene.
Wir setzen im Gegensatz dazu auf einen strukturierten Prozess und wollen den ÖGD
in die Beratungen der Konzepte, die Zuständigkeiten von Land und Kommunen
beinhalten, regelhaft einbeziehen.
Das Landeszentrum für Gesundheit muss endlich – anders als bisher – dafür
sorgen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in alle Bereiche des
Gesundheitswesens kommuniziert werden und dass ein Austausch über deren
gelungene Umsetzung stattfindet. Gleichzeitig muss die Landesregierung auf der
Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und klarer politischer Abwägungen
politische Leitlinien entwickeln.
Gleichzeitig müssen alle kommunalen Einheiten mit durchdachten Konzepte des
Landes unterstützt werden. Das LZG muss in zentralen Fragen der
Pandemiebekämpfung die Sicherung notwendiger Standards und Verfahren
verantworten und gerade in einer pandemischen Lage die hochqualifizierte
Beratung der Gesundheitsämter übernehmen. Diese Linie ist dann Ausgangspunkt für
alle kommunalen Strategien. Hierdurch vermeiden wir auch eine dem
Gesundheitsschutz zuwiderlaufende interkommunale Konkurrenz. Zusätzliche
kommunale Gestaltungsoptionen bleiben innerhalb dieses Rahmens weiterhin
möglich.
Das LZG muss den Kommunen in Krisensituationen Informations- und
Aufklärungsmaterialien in den Hauptsprachen der hier lebenden Menschen zur
Verfügung stellen, um schnell die gesamte Bevölkerung informieren und aufklären
zu können.
Kommunen müssen gerade bezogen auf den Infektionsschutz auch die Möglichkeit
haben, interkommunale Personalpools zu schaffen. Infektionen kennen keine
Grenzen und eine konsequente Bekämpfung an Hot-Spots hilft am Ende allen
Menschen.
Auch außerhalb von Krisensituationen setzen wir auf eine klare Stärkung der
öffentlichen Strukturen im Sinne eines Gesundheitsschutzes und der Prävention.
Hierzu bedarf es der dauerhaften Kommunikation in der kommunalen Familie und mit
dem Land. Gerade innerhalb einer Kommune können andere Fachbereiche die Daten
des ÖGD gewinnbringend nutzen, so zum Beispiel zur Unterstützung von Familien in
benachteiligten Stadtteilen. Auch Gesundheitskooperationen im Sinne einer
Arbeitsteilung zwischen mehreren Kommunen oder zwischen dem LZG und
verschiedenen Kommunen können sinnvoll sein, beispielsweise in der
Apothekenaufsicht. Hierbei müssen inhaltliche Impulse immer wieder vom Land
aufgegriffen und durch weitere Konzepte hinterlegt werden. Wir wollen Daten der
Gesundheitsberichterstattung verbindlich in gesundheitspolitischen
Entscheidungen berücksichtigen. Gesundheitliche Folgeabschätzungen soll auch in
anderen Politikfeldern als „Gesundheitscheck“ ganz selbstverständlich verankert
werden – etwa bei verkehrs-, sozial- oder klimapolitischen Entscheidungen.
Neben Defiziten beim Infektionsschutz sehen wir als unmittelbare Auswirkung der
Corona Pandemie eine Zunahme psychischer Belastungen, Problemen und
Erkrankungen. Auch hier muss der ÖGD weiter gestärkt werden, um präventive
Konzepte und niedrigschwellige Angebote, den kommunalen Bedarfen entsprechend,
zu entwickeln und aufzubauen. Das Vernetzen von Trägern der unterschiedlichen
Sozialgesetzbüchern Psychosoziale Dienste, Gemeindenahe Psychiatrie,
Jugendhilfe, Sozialverwaltung, etc. ist ein wesentlicher Faktor für eine
wirksame Struktur. Neben diesen Feldern sollte der ÖGD auch im Bereich der
Beratung zu sexueller Gesundheit stärker tätig werden. Aktuell gibt es
qualifizierte und anonyme Angebote zu “sexuell übertragbaren Erkrankungen” nur
vereinzelt in Gesundheitsämtern. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Angebot
zu einem flächendeckenden Netz von Beratungs- und Untersuchungsangeboten
ausgebaut wird.”
Wir wissen schon jetzt: Kinder und Jugendliche haben durch die Corona-Krise eine
enorme gesundheitliche Belastung zu tragen. Bewegungsmangel und fehlende
Sozialkontakte können unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Deswegen wird die Kinder- und Jugendgesundheit eine der zentralen
Herausforderungen des ÖGDs nach der akuten Phase der Pandemie sein.
Mit Digitalisierung die Gesundheitsversorgung verbessern
Wir GRÜNE stehen für eine Digitalisierung, die dem Menschen dient – nicht
umgekehrt. Telemedizin, Telematik, Künstliche Intelligenz und Roboter sollen
helfen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern sowie Ärzt*innen, Pfleger*innen
und Hebammen zu entlasten. Sie ersetzen aber nicht menschliche Zuwendung und
fachliche Kompetenz. Nicht das technisch Machbare bestimmt, sondern das, was den
Menschen hilft, selbstbestimmt gesund zu sein und zu leben.
Eine hochwertige technische wie digitale Ausstattung kann gerade im häuslichen
Umfeld die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens deutlich erhöhen und die
Pflege systematisch unterstützen und entlasten. Dabei ist der Bereich der
digitalen Dokumentation wichtig und als mobiles System entlastend. Hier kann
Digitalisierung aber weit mehr, als bisher die elektronische Patientenakte (ePA)
oder die elektronische Gesundheitsakte (eGA) können. Die von den Patient*innen
selbst verwalteten Daten können ihre Versorgung verbessern und Lebensqualität
steigern – so fallen etwa unnötige Doppeluntersuchungen weg, Polymedikation
fällt schneller auf und Wechselwirkungen können sichtbar werden.
Die Risiken durch große Datenkraken, die Gesundheitsdaten als neue „Währung“ im
System entdeckt haben, sind durch klare Datenschutzregelungen weiterhin zu
minimieren. Patient*innen brauchen die entsprechende Information, Befähigung und
Unterstützungsangebote, um ihre Eigenverantwortung auch leben zu können.
Das gleiche gilt für behandlungsunterstützende wie begleitende Angebote. Mit den
digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und bald auch mit den digitalen
Pflegeanwendungen (DiPAs) haben die Versicherten einen Anspruch auf
Kostenübernahme für diese Apps oder digitalen Anwendungen. Hier brauchen wir in
NRW unabhängige Beratung und Schulung, die in bestehende Strukturen integriert
werden. Selbsthilfestrukturen könnten DiGAs testen und mit Fachärzt*innen oder
Fachgesellschaften gemeinsam Informationen dazu erstellen und beraten. Aber auch
die Verordnenden oder begleitenden Pflegekräfte brauchen Informationen über die
angebotenen DiGAs. Wir brauchen auch eine evidenzbasierte Qualitätskontrolle
bzw. Zertifizierung derartiger Anwendungen.
Auch die Heilberufe brauchen Grundlagen und spezifische Kenntnisse und müssen
entsprechend in digitalen und telemedizinischen Kompetenzen geschult werden.
Statt nur die heute Beschäftigten nachträglich zu qualifizieren, muss dies in
die Ausbildungsinhalte integriert werden. Auch in das Medizinstudium gehören
diese Inhalte. Algorithmen und KI-gestützte Systeme werden in wenigen Jahren
Regel und nicht mehr Seltenheit im System sein, um Ärzt*innen bei Diagnosen zu
unterstützen.
Die Art der sektorübergreifenden und innersektoralen Kommunikation verändert
sich durch die Digitalisierung. Das Virtuelle Krankenhaus NRW ist dafür ein
gutes Beispiel. Es hat mit einer Finanzierung durch den Europäischen
Regionalfonds (EFRE) begonnen, ist über den Innovationsfonds weiterentwickelt
worden und soll jetzt schrittweise in die Regelfinanzierung überführt werden.
Zentren mit großer Fachkompetenz, hohen Fallzahlen und Erfahrungen mit
ungewöhnlichen Verläufen, unterstützen kleinere Krankenhäuser bei der Versorgung
komplexer und komplikationsgefährdeter Patient*innen via telemedizinischer
Visite, Fallbesprechung und Begleitung. Mit fünf Fachbereichen zu Beginn soll
das System auf weitere Gebiete erweitert und perspektivisch auch der Bereich der
niedergelassenen Ärzt*innen hierüber Unterstützung erhalten können.
Wir brauchen für NRW auch weiterhin Geld und Mut, um in Innovationen zu
investieren, die den Menschen egal auf welcher Seite im Gesundheitssystem
nutzen. Neben den zahlreichen Projekten die aus Mitteln des Innovationsfonds bei
jeder neuen Ausschreibung nach NRW geholt werden, brauchen wir einen
strukturierten Prozess um NRW zu innovativen Gesundheitsstandort zu machen.
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