Sie unterstützen Gründerinnen und Gründer bei ihren ersten Schritten im Wirtschaftsleben. Sie bestellen und vereidigen Sachverständige und unterstützen somit Gerichte und Öffentlichkeit. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft, beraten sie in Standortpolitik, Umweltfragen und vielen Bereichen des internationalen Geschäfts.
Die Industrie- und Handelskammern sind aufgrund der Wahrnehmung dieser öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts durch gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder ermächtigt. Diese Rechtsgrundlage bedarf allerdings immer wieder einer Legitimation.
Gerade die durch den Rechtstatus einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ verliehene starke Stellung der IHKen erfordert auch, dass die IHKen die Interessen ihrer Mitgliedschaft in ihrer Unterschiedlichkeit und Heterogenität abbilden.
Die Realität ist jedoch: Kleine und mittlere Unternehme (KMU) sind mit ihren Interessen innerhalb der Industrie- und Handelskammern unterrepräsentiert, während die Großunter-nehmen die Gremien dominieren.
Wir GRÜNE sind überzeugt, dass die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft für die IHKen nur zu vertreten ist, wenn die Industrie- und Handelskammern bereit sind, sich zu reformieren.
Dazu sind aus unserer Sicht folgende Punkte notwendig:
- Die IHKen müssen durch ihre Selbstorganisation in ihren Satzungen sicherstellen, dass die Interessen aller Mitgliedsunternehmen in der Führungsebene der IHKen vertreten werden.
- Die IHKen müssen die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in ihrem Geltungsbereich gewährleisten. Dies gilt sowohl für die Ebene der Hauptamtlichkeit wie auch für das Ehrenamt.
- Die IHKen müssen größtmögliche Transparenz über die Verwendung ihrer Mittel her-stellen und ihre Mittelverwendung entlang der Vorgaben des Transparenzgesetzes NRW veröffentlichen. Auch das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW muss ange-wendet werden.
- Die IHKen müssen alle Wirtschaftlichkeitspotentiale im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Beiträge in ihrer inneren Organisationsstruktur heben. Dazu sollten die IHKen auch ihre innere Gliederung in bislang 16 örtliche IHKen überprüfen.
- Pflicht-Doppelmitgliedschaften in mehreren Kammern, insbesondere für KMU, sollten möglichst bald abgeschafft werden Beiträge für kleine Unternehmen müssen angesichts großer allgemeiner Rücklagen deutlich reduziert werden.
- Die IHKen müssen bei der Vertretung der Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen ge-genüber Politik und Gesellschaft höchstmögliche Objektivität wahren. Die Einrichtung eines Beschwerdemanagements z.B. bei der Dachorganisation der IHKen für Fälle, in denen gegen die Verpflichtung zur Neutralität seitens einer IHK verstoßen wurde, ist wünschenswert.
- Im Rahmen von Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung treten IHKen als Anbieter auf und stehen dadurch in Konkurrenz zu ihren Mitgliedsunternehmen. Wir fordern, dass keine Leistungen von IHKen erbracht werden, bei denen sie in Konkurrenz zu Mitgliedsunternehmen stehen. Als weitere Aufgabe gemäß § 1 Absatz 4 des IHK-Gesetzes des Bundes schlagen wir vor, die Einführung eines Nachhaltigkeitsausschusses durch jede Industrie- und Handelskammer in NRW zu prüfen. Der Ausschuss wird unter Beteiligung von Gewerkschaften und Umweltverbänden sowie der IHK-Mitglieder in Analogie zum IHK-Berufsbildungsausschuss paritätisch besetzt. Vor je-der öffentlichen Stellungnahme einer IHK ist der Nachhaltigkeitsausschuss zu hören. Die Stellungnahme des Nachhaltigkeitsausschusses ist mit der Stellungnahme der IHK gemeinsam zu veröffentlichen.
- Zudem regen wir die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Ausschuss der Industrie- und Handelskammern auf Landesebene an.
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