LPR-Beschluss

Hochschulautonomie weiterentwickeln – demokratische Steuerung und gesellschaftliche Verantwortung unserer Hochschulen stärken

Autonomie und Verantwortung gehören eng zusammen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN NRW stehen für autonome und demokratische Hochschulen als Keimzellen einer innovativen Wissenschaftspolitik. Bereits mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Hochschulgesetz hat die damalige Landesregierung mit GRÜNER Beteiligung die Freiheit der Hochschulen in bundesweit einmaligen Umfang ausgebaut. Mit dem Konzept der Globalhaushalte wurden den Hochschulen neue Gestaltungsspielräume eröffnet und Forschung und Lehre nachhaltig gestärkt.

Mit dem „Hochschulreformweiterentwicklungsgesetz“ hat Rot-Grün 2004 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nicht mehr das Ministerium, sondern die einzelnen Hochschulen die Professorinnen und Professoren berufen. Zudem hat die Landesregierung seitdem weitgehend auf die Genehmigung von Studiengängen und Prüfungsordnungen verzichtet. Damit wurde bereits weit vor dem sogenannten „Hochschulfreiheitsgesetz“ die Verantwortung für die Gestaltung von Lehre und Studium im beginnenden Bologna-Reformprozess auf die Hochschulen übertragen.

Im Jahr 2007 hat Schwarz-Gelb mit dem „Hochschulfreiheitsgesetz“ die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt. Versäumt wurde aber, diese Verselbstständigung konsequent zu Ende zu denken. So beschließt der Landtag zwar jährlich die Globalhaushalte der Hochschulen, kann diese aber anschließend nicht mehr angemessen bei der selbstständigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben begleiten. Dass Schwarz-Gelb die demokratische und parlamentarische Steuerung der Universitäten und Fachhochschulen in NRW drastisch zurückfuhr, hat zu Fehlentwicklungen geführt. Das Erreichen gesamtgesellschaftlicher und hochschulpolitischer Ziele, für die wir GRÜNE seit jeher arbeiten, wie vielfältige Studienangebote, soziale Öffnung, Diversität und Willkommenskultur, Geschlechtergerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Partizipation und Transparenz sowie Internationalisierung wurden damit erschwert.

Das NRW-Hochschulgesetz ist somit auf halber Strecke stehen geblieben: Es hat den Autonomiegedanken einseitig gestärkt, ohne dem Verantwortungsgedanken angemessen Rechnung zu tragen.

Verantwortung des Parlamentes in zentralen Steuerungsfragen wahrnehmen

Im November 2012 hat die rot-grüne Landesregierung Eckpunkte zum Entwurf eines „Hochschulzukunftsgesetzes“ beschlossen. Diese basieren auf einem sorgfältigen und offenen Dialog mit allen Beteiligten und interessierten Gruppen über die Agenda der künftigen Hochschulgesetzgebung. Rot-Grün setzt mit diesen Eckpunkten den begonnenen Reformprozess zur Neujustierung von Hochschulautonomie, demokratischer Steuerung und gesellschaftlicher Verantwortung fort. Auch innerparteilich haben wir in den letzten beiden Jahren einen Dialogprozess sowohl mit Hochschulgruppen als auch mit Hochschulbeschäftigten und Rektor*innen geführt.

NRW hat bundes- und europaweit die dichteste Hochschullandschaft. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass sich auch das Land seiner Verantwortung als Partner der Hochschulen stellt und eine strategische Planung und Steuerung umsetzt – beispielsweise in Bezug auf eine ausgewogene Fächervielfalt und die Einrichtung von neuen Studienplätzen. Unser Ziel ist, dass die Landesregierung künftig einen für die gesamte NRW-Hochschullandschaft verbindlichen Landeshochschulentwicklungsplan vorlegt, dessen Eckpunkte in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und vom Landtag beschlossen werden.

Zudem muss der demokratische Anspruch auf Transparenz im Handeln der Hochschulen systematisch weiterentwickelt werden. Ein angemessenes Finanzcontrolling der eigenverantwortlichen Hochschulen ist die Voraussetzung dafür, dass parlamentarische Entscheidungen in Zeiten knapper Haushaltsmittel sachgerecht und entsprechend der für das Land zentralen Bedeutung des Hochschulwesens sowie der gesellschaftlichen und hochschulpolitischen Herausforderungen getroffen werden können.

Während CDU und FDP versuchen, die Verantwortung des Landes für das Hochschulwesen abzustreiten, wollen wir unsere Hochschulen nicht alleine lassen und die Gewährleistungsverantwortung als verlässlicher Partner wieder übernehmen.

Demokratie und ethische Verantwortung an unseren Hochschulen stärken

Wir GRÜNE wollen starke und autonome Hochschulen, deswegen wollen wir auch ihre demokratische Verantwortlichkeit stärken. Dies betrifft nicht nur das Verhältnis zwischen Land, Gesellschaft und Hochschulen. Auch innerhalb der Hochschulen selbst wollen wir Demokratie und Beteiligung weiterentwickeln und damit eine neue Kultur fördern. Der vom damaligen FDP-Wissenschaftsminister Pinkwart neu eingeführte Hochschulrat hat dazu geführt, dass viele Entscheidungen an den Hochschulen nicht mehr durch die Betroffenen, die Statusgruppen an der Hochschule, sondern durch ein mehrheitlich mit Externen besetztes Gremium getroffen werden. Die derzeitige Form der Hochschulräte hat sich als verfassungsrechtlich bedenklich erwiesen, ist aber vor allem mit unserem Ideal einer demokratisch selbstverwalteten Hochschule nicht vereinbar. Wir wollen die Befugnisse der Hochschulräte daher weitmöglich zurückfahren und insbesondere die Position der Senate in den Entscheidungsstrukturen der Hochschulen stärken. Auch muss die Arbeit der Hochschulräte transparenter werden. Die Governance-Strukturen müssen so umgebaut werden, dass sie unserem GRÜNEN Leitbild einer demokratischen und partizipativen Hochschule gerecht werden.

Gute Forschung und Wissenschaft heißt, bereits heute die Welt von morgen zu denken sowie inter- und transdisziplinäre Zusammenhänge zu begreifen. Mehr denn je ist es heute auch Aufgabe der Hochschulen, zentrale Beiträge zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln und dabei die ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen von technologischen und sozialen Innovationen umfassend zu berücksichtigen. Auch die Verankerung dieser gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung bedarf einer zukunftsgerechten Weiterentwicklung im Rahmen des Hochschulgesetzes.

Wissenschaft wird von Menschen gemacht, diese brauchen gute und faire Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen. Nachwuchswissenschaftler*innen benötigen verlässliche Karrierewege und klare Berufsperspektiven. Bei der Frage der Geschlechtergerechtigkeit zeigt sich ein erhebliches Modernisierungsdefizit an den NRW-Hochschulen, da Innovationspotenziale von Frauen systematisch vernachlässigt werden. Der Frauenanteil ist vor allem bei den gut dotierten W3/ C4-Stellen immer noch verschwindend gering. Deshalb wollen wir mit dem von der DFG vorgeschlagenen Kaskadenmodell eine flexible Frauenquote auf der Ebene der Fachbereiche im Gesetz festschreiben, um den weiblichen Anteil in der Wissenschaft endlich angemessen zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund fordern die NRW-GRÜNEN, folgende Eckpunkte bei der Erarbeitung eines Hochschulzukunftsgesetzes besonders zu berücksichtigen:

  • Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) soll künftig eine für die gesamte Hochschullandschaft verbindliche, strategische Planung des Landes (Landeshochschulentwicklungsplan) vorlegen, deren Eckpunkte vom Landtag unter Einbeziehung gesellschaftlicher Gruppen beraten und beschlossen sowie in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und werden.
  • Die Stellung des Senates wird gestärkt. Dies betrifft insbesondere seine Rolle bei der Wahl der Hochschulleitung, die Stärkung der Entscheidungskompetenz und Verantwortlichkeit des Senats in hochschulweit bedeutsamen Angelegenheiten und in seiner unterstützenden Funktion gegenüber dem Präsidium. So soll u.a. zukünftig das Präsidium dem Senat jährlich Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule ablegen. Der Senat soll viertelparitätisch zwischen den Statusgruppen an der Hochschule besetzt sein.
  • Die Aufgaben des Hochschulrates wollen wir weitmöglich zurückfahren. Sie sollen  sich künftig auf die Beratung der Universitätsgremien konzentrieren. Dienstvorgesetzte des Präsidiums wird wieder das Ministerium. Die Zusammensetzung der Hochschulräte ist zu demokratisieren, u.a. durch einen anzustrebenden Frauenanteil von mindestens 40%. Seine Arbeit muss deutlich transparenter gestaltet werden, dazu gehören auch der regelmäßige Kontakt und Austausch mit anderen Hochschulgremien und der Studierendenschaft. Die Hochschulräte sollen durch die Senate in öffentlicher Sitzung gewählt werden,  grundsätzlich hochschulöffentlich tagen und die Protokolle öffentlich zugänglich sein.
  • Bei der Studienorganisation sollen die Belange der Studierenden gestärkt werden. Organisatorische Regelungen in Prüfungsordnungen sollen gegen den Einspruch der studentischen Vertreter*innen im Fachbereichsrat grundsätzlich nicht beschlossen werden dürfen.
  • Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen und Seminaren, die studentische Arbeitsbelastung und Prüfungsdichte sollen reduziert sowie die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen im Bachelor-Master-Modell deutlich verbessert werden.
  • Der Zugang zum Masterstudium muss allen Bachelor-Absolvent*innen offen stehen. Auch muss der Übergang von BA zum MA reibungsloser werden, z.B. muss die BaFöG-Lücke beim Übergang vom Bachelor zum Master geschlossen werden.
  • Geschlechtergerechtigkeit herzustellen gehört zu einer partizipativen und vielfältigen Hochschule. Die Quotenregelung des Landesgleichstellungsgesetzes wird in das Hochschulgesetz übernommen und ihr Vollzug transparenter und tragfähiger gestaltet. Zudem wird auf der Ebene der Fachbereiche eine Frauenquote nach dem Kaskadenmodell eingeführt.  Auch die Gleichstellungsarbeit für weitere Beschäftigte und Student*innen soll gestärkt werden.
  • Prekäre Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen sollen künftig ausgeschlossen werden und die landesweiten Bedingungen des wissenschaftlichen, nicht-wissenschaftlichen und studentischen Personals dem Prinzip „Gute Arbeit“ entsprechen.
  • Angesichts ihrer gesellschaftlichen Verantwortung sind die Hochschulen aufgefordert, verstärkt zentrale Beiträge zu umfassenden technologischen und sozialen Innovationen zu entwickeln und dabei ökologische, ökonomische und soziale Folgen zu berücksichtigen.
  • Die Hochschulen müssen stärker auf die Vielfalt ihrer Mitglieder und am Leitbild Diversity ausgerichtet werden, um den zunehmend vielfältigen Bildungsbiografien der Hochschulzugangsberechtigten, Studierendenschaft und Hochschulangehörigen besser gerecht zu werden.
  • Transparenz und Partizipation sollen in der Forschung an den Hochschulen gestärkt werden. Dazu gehört vor allem, Transparenz über Inhalte, Ziele, Beteiligte und Höhe der Mittel von öffentlich geförderten Forschungsprojekten herzustellen und gesellschaftliche Gruppen an Agenda-Setting-Prozessen und Forschungsfragen stärker zu beteiligen, Bürger*innendialoge über Wissenschaft und Bottom-Up-Verfahren zu etablieren.
  • Um ihre ethische Verantwortung zu stärken und Forschung unter Wahrung der Forschungsfreiheit auf friedliche Zwecke auszurichten, sollen die Hochschulen Zivilklauseln in ihren Satzungen verankern.

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