Fragen & Antworten zu Datteln IV


Was genau steht zu Datteln IV im Kohlekompromiss?

Auf Seite 62 des Kommissionsberichtes steht: „Für bereits gebaute, aber noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke empfiehlt die Kommission, eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen.“ Die Kommission war sich also einig, dass Datteln IV nicht in Betrieb genommen werden soll. Entsprechend wird die Kapazität von Datteln IV auch nicht bei den Daten zum Ausstiegsfahrplan berücksichtigt.

 

Was ist die Position der NRW-Grünen zur geplanten Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Datteln IV?

Datteln IV ist ein Mahnmal für eine verfehlte Energiepolitik. Die Inbetriebnahme von Datteln IV widerspricht den Empfehlungen der Kohlekompromisses und ist ein fatales Signal in Sachen Klimaschutz. Die Kommissionsmitglieder haben sich klar gegen die Inbetriebnahme ausgesprochen, die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Kommission umsetzen zu wollen und auch Ministerpräsident Laschet hat wiederholt öffentlich eine 1:1-Umsetzung angemahnt und unterstützt. Der Kohlestrom aus Datteln IV belegt Netzkapazitäten und macht so die Abregelung Erneuerbaren Stroms wahrscheinlicher.


Ministerpräsident Armin Laschet behauptet, dass Datteln IV zum Klimaschutz

beiträgt, der BUND NRW widerspricht, wer hat Recht?

Es ist kaum vorstellbar, dass die Inbetriebnahme von Datteln IV gegenüber dem von der Kohlekommission vorgeschlagenen Ausstiegspfad eine Verbesserung für den Klimaschutz bedeuten könnte. Zwar räumt auch Laschet ein, dass für die Inbetriebnahme von Datteln IV in gleichem Umfang zusätzliche alte Kapazitäten früher vom Netz genommen werden müssten. Doch für eine positive Klimabilanz kommt es nicht nur darauf an, in gleichem Maße Kraftwerkskapazitäten zusätzlich abzuschalten, sondern es müssen die über den gesamten Betriebszeitraum durch Datteln IV ausgestoßenen CO2-Emissionen an anderer Stelle eingespart werden. Der Verweis von Laschet auf die höhere Effizienz von Datteln sagt darüber zunächst rein gar nichts aus. Dass Datteln tatsächlich dreckigere Kohlekraftwerke vom Markt verdrängt ist keineswegs ausgemacht. Laut Angaben vom BUND NRW könnte Datteln IV im Vollastbetrieb bis zu 8,4 Millionen Tonnen CO2pro Jahrausstoßen. Da Datteln IV wohl das letzte Steinkohlekraftwerk im Markt wäre, könnten sich die Gesamtemissionen im schlechtesten Fall bis zum Jahr 2038 auf über 150 Millionen Tonnen summieren. Für diese Summe müsste Herr Laschet eine sichere Kompensation liefern, wenn er die Inbetriebnahme von Datteln IV mit Vorteilen für das Klima begründen möchte. Genau dieser Ausgleich ist jedoch nicht möglich, weil den einzelnen Kraftwerken bis dato keine Emissionsbudgets zugeordnet sind.


Uniper hat 1,5 Milliarden Euro Entschädigung für Datteln IV gefordert, kann mit dem

Geld nicht an anderer Stelle wirksamer CO2 eingespart werden?

Diese Zahl entspricht etwa den bisherigen Investitionen in das Kraftwerk, ist als
Entschädigungszahlung aber bloßes Wunschdenken von Uniper. Es ist ein Skandal, dass
Ministerpräsident Laschet und Minister Pinkwart diese Zahl wiederholt und damit die
Verhandlungsposition der Bundesregierung in den Gesprächen mit Uniper bewusst
verschlechtert haben. Selbst Uniper bewertet in seinen Büchern das Kraftwerk schon mit
weit weniger als einer Milliarde. Da weitere Klagen anhängig sind, könnte der Wert weiter
sinken, z.B. wenn der Betrieb nur unter Auflagen gestattet würde. Wir haben uns immer
dafür eingesetzt, Kohlekraftwerke da wo es rechtlich möglich ist entschädigungsfrei
stillzulegen.

Wer hat das Kraftwerk wann genehmigt?

Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2017 die (neue) Genehmigung für das Kraftwerk erteilt. Wie es beispielsweise auch bei Windenergieanlagen ist, musste die Genehmigungsbehörde bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen diese erteilen. Wir GRÜNE haben immer betont: Ob das bereits weitgehend fertig gestellte Kraftwerk in Datteln in Betrieb gehen kann, ist keine politische, sondern eine rechtliche Frage. Rechtskräftig ist die Genehmigung bis heute nicht, da weiterhin Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern und dem BUND NRW anhängig sind. Ob das Kraftwerk jemals in Betrieb gehen kann, ist also auch mit der „Erlaubnis“ im Kohleausstiegsgesetz keineswegs sicher.

 

Gab es keinen Spielraum für eine andere Entscheidung? Das Kraftwerk wurde doch 2009 vom Oberverwaltungsgericht Münster gestoppt?
Nachdem die unter schwarz-gelb erteilte Genehmigung vom Oberverwaltungsgericht Münster 2009 mit sehr deutlichen Hinweisen auf Verfahrensfehler kassiert wurde, hat das Unternehmen eine neue Genehmigung beantragt und nach Prüfung durch die Stadt Datteln, den RVR um Zielabweichung vom Landesentwicklungsplan gebeten. Der Regionalverband Ruhr hat nach rechtlicher und gutachterlicher Prüfung einen Antrag auf Zielabweichung vom Landesentwicklungsplan gestellt, womit die Planungsfehler aus dem ersten Planungsverfahren geheilt werden sollten. Diesem Antrag hat die SPD-geführte Staatskanzlei, das für Landesplanung zuständige Ressort, 2014 zugestimmt. Dies war die Grundlage dafür, dass 2017 die Genehmigung erfolgen musste.

 

Warum ist die immissionsrechtliche Genehmigung erfolgt?

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sind keine Abwägungsentscheidungen sondern gebundene Entscheidungen. Das heißt: Wenn die technischen, rechtlichen und umweltschutzbezogenen Anforderungen geleistet werden können, hat der Antragsteller Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Klimaschutzaspekte spielen leider bei der Genehmigungsentscheidung bislang keine Rolle. Anders als die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat das Umweltministerium unter Johannes Remmel jedoch als Fachaufsicht dafür gesorgt, dass beim zweiten Genehmigungsverfahren alle rechtlichen Anforderungen, wie vom Oberverwaltungsgericht Münster angezeigt, eingehalten wurden. Außerdem hat das Ministerium für das Kraftwerk Datteln IV einen deutlich niedrigeren Grenzwert für Quecksilber in Luft und Wasser vorgegeben. Dieser maximale Grenzwert in der Genehmigung von Datteln IV wurde jedoch von schwarz-gelb Anfang 2018 ohne Not aufgehoben und verdoppelt.