Informationen zum Umgang mit Corona

(Stand: 26. November 2021)

Umgang mit Präsenzveranstaltungen

Das “Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie” wurde bis zum 31. August 22 verlängert. Darin ist geregelt, dass Mitgliederversammlungen digital oder hybrid stattfinden dürfen. Satzungsänderung und Gremienwahlen (also Wahlen zu Vorständen, Delegierten etc.) müsst ihr im Nachhinein durch eine schriftliche Abstimmung (Brief- und/oder Urnenwahl) bestätigen lassen. Das gilt auch für BDK-Delegierten und seit Freitag, den 26.November auch für LDK-Delegierte. Durch die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab sofort 3G auch bei Gremiensitzungen von Parteien (s.u.).

Das Gesetz regelt auch, dass Vorstandsmitglieder, deren Amtszeit nach dem 27. März 2020 ausgelaufen ist, auch nach Ablauf der Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt bleiben können, längstens aber bis 31. August 2022. Dies gilt grundsätzlich auch für Delegierte zu Parteitagen (Ausnahme sind die LDK-Delegierten für die Listenaufstellung). Örtliche Satzungsbestimmungen, wie z. B. dass Delegierte nur für eine LDK gewählt werden, sind derzeit ebenso nachrangig, wie weitere konkret benannte Amtszeiten in Satzungen. Die aktuellen Vorgaben sind dabei natürlich nur temporär angelegt. Es ist keine Änderung einer Satzung notwendig.

Aufstellung von Direktwahlkreiskandidat*innen zur Landtagswahl

Wir haben einen Leitfaden mit allen wichtigen Regeln für die Aufstellungsversammlungen zur Landtagswahl. Die dort beschrieben Regeln haben sich in einem wesentlichen Punkt verändert (Achtung: Der Leitfaden ist hier noch nicht aktualisiert). Durch die am 26. November vom Landtag verabschiedete Verordnung sind nun sowohl die Aufstellung von Direktkandidat*innen, wie auch die Wahlen der Delegierten zur Listenaufstellungs-LDK auch digital mit nachgelagerter schriftlichen Bestätigungswahl möglich. Ihr könnt bei diesen Wahlen also nun analog zum im Folgenden beschriebenen digitalen Wahlverfahren für Vorstands- und Delegiertenwahlen verfahren. Die weiteren im Leitfaden beschriebenen Formalia und Regeln sind selbstverständlich weiter einzuhalten.

Hinweis: Aufgrund der zeitlichen Nähe zur LDK ist vermutlich eine digitale Wahl mit bestätigender Briefwahl nicht mehr möglich. Sollten eure Delegiertenwahlen noch anstehen und ihr von der digitalen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, prüft vor allem die Option der Bestätigung per Urnenwahl.

Durchführung einer digitalen Vorstandswahl oder Delegiertenwahl mit nachgelagerter Brief- bzw. Urnenwahl

Ihr könnt Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen auch digital durchführen. Nutzt dafür idealerweise Videokonferenztools, die auch eine Teilnahme per Telefon ermöglichen. Bei einer digitalen Mitliederversammlung können neuerdings auch Vorstands- oder Delegiertenwahlen stattfinden. Ebenso sind grundsätzlich Satzungsänderungen so möglich. Diese Satzungsänderungen und alle Wahlen zu Parteiorganen müssen dann allerdings durch eine schriftliche Briefwahl und/oder eine (dezentrale) Urnenwahl (wie in einem Wahllokal) bestätigt werden. Was Parteiorgane sind und was nicht definiert die Satzung. In jedem Fall betrifft dies aber Vorstände und die Delegierten für LDK, LPR und LFR (Übrigens: Rechnungsprüfer*innen sind keine Parteiorgane und können folglich digital gewählt werden und bedürften keiner Briefwahlbestätigung).

Der Ablauf könnte wie folgt aussehen:

  • Bei Vorstands- oder Delegiertenwahlen stellen sich die Bewerber*innen in einer digitalen Versammlung vor
  • Die Versammlung wählt offen eine Auszählkommission
  • Die Wahl der Kandidat*innen erfolgt mit dem Abstimmungstool (idealerweise als „verdeckte Abstimmung“)
  • Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder, die an der Versammlung teilnehmen 
  • Nach der Versammlung wird allen Mitgliedern des OV bzw. KV (also nicht nur denen, die an der Versammlung teilgenommen haben) ein Stimmzettel zugeschickt, dies ist auch per Mail möglich. Auf diesem Stimmzettel haben die Mitglieder die Möglichkeit, für jeden einzelnen Kandidat*in mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen
  • Ebenfalls wird allen Mitgliedern, ähnlich wie zur Briefwahl bei allgemeinen Wahlen, eine Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zugeschickt, die diese ausfüllen und unterschreiben müssen
  • Idealerweise schickt ihr euren Mitglieder natürlich auch die beiden benötigten Umschläge mit zu
  • Für die Rücksendung per Post wird eine Frist festgelegt
  • Für die Rücksendung der Stimmzettel gilt: der ausgefüllte Stimmzettel wird in einen Briefumschlag gegeben. Dieser wird verschlossen. Dieser Briefumschlag wird zusammen mit der Eidesstattlichen Versicherung in einen zweiten Briefumschlag gegeben. Dieser wird mit Absender versehen und an die Geschäftsstelle geschickt wird (oder alternativ: an vorgesehener Stelle in die Wahlurne gegeben)
  • Nach Ablauf der Frist werden alle Briefe geöffnet und zunächst die Eidesstattlichen Versicherungen von den Stimmumschlägen getrennt. Anschließend werden die Stimmumschläge geöffnet und von der Auszählkommission gezählt
  • Das Ergebnis wird dann umgehend allen Mitgliedern mitgeteilt

Hinweis zu den Briefwahlen: Das Gesetz regelt für diese nachgelagerten Briefwahlen keine Mindestbeteiligungsquoren. Solltet ihr in der Satzung jedoch Regeln für die Beschlussfähigkeit eurer Mitgliederversammlung geregelt haben, dann solltet ihr diese auch bei der Briefwahl erreichen, damit diese gültig ist. Habt ihr keine derartigen Quoren in der Satzung, dann gelten auch keine für Eure nachgelagerte Briefwahl. Auch der Bundesverband hat hierzu eine Handreichung erarbeitet. Dort wird auch detailliert der Ablauf einer Urnenwahl beschrieben.

Die Briefwahlunterlagen könnt ihr per Post, aber auch auch per Mail versenden. Bei letzterer solltet ihr aber unbedingt die Möglichkeit zur postalischen Zusendung mit anbieten!

Abstimmung bei digitalen Versammlungen

Für Abstimmungen und das Führen von Redelisten bei digitalen Mitgliederversammlungen könnt ihr Abstimmungsgrün nutzen. Alle Infos findet ihr im dazugehörigen Handbuch.

Hygieneempfehlung bei Präsenzveranstaltungen

Änderung durch neue Corona-Schutzverordnung, die seit dem 24.11.2021 gilt: In § 4 (1) 6. ist geregelt, dass 3G Maßnahmen jetzt auch für rechtlich erforderliche Sitzungen von Parteien gelten. Das bedeutet, dass Parteimitgliedern nur an Gremiensitzungen teilnehmen dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ihr müsst nach der neuen Verordnung Mitgliedern, die 3G nicht erfüllen von den Sitzungen ausschließen. Der Infektionsschutz wird jetzt stärker gewichtet, als die Rechte der Mitglieder.

Für eure Versammlungen könnt ihr auch nach wie vor höhere Standards wie 2G oder 2G+ empfehlen und Teilnehmende, die das nicht erfüllen in einen separaten Bereich setzen. Für Veranstaltungen, die keine beschlussfassenden Gremiensitzungen sind und damit keine Rechte von Mitgliedern einschränken, kann mit 2G oder 2G+ gearbeitet werden.

Wenn bei euch Präsenzveranstaltungen stattfinden, empfehlen wir euch einige Hygienemaßnahmen zu beachten.

  • alle grünen Veranstaltungen und Sitzungen unter den nach Abwägung bestmöglichen Schutzmaßnahmen und Auflagen durchzuführen und von den Teilnehmenden einen 2G bzw. 2G+ (also 2G und negativ getestet)-Nachweis zu erbitten
  • Mitglieder, die 2G bzw. 2G+ nicht erfüllen dürfen dabei, wie beschrieben, von Gremiensitzungen nicht abgewiesen werden. Ihr dürft jedoch definierte Sitzbereiche für diese ausweisen und auch besondere Regeln (z.B. dauerhafte Maskenpflicht) für sie festlegen
  • keine Büfetts, sondern nur Lebensmittel verwenden, die angereicht oder einzeln verpackt sind
  • Kaffee und Tee ebenfalls anreichen
  • Getränkeflaschen dürfen nur von jeweils einer teilnehmenden Person benutzt werden
  • Gemeinsam genutzte Flächen müssen nach einem Wechsel der Benutzer*innen umgehend desinfiziert werden (Mikros, Redepult, Tischflächen, Bedienungsgerät von Beamer, etc.)

Hinweise zum Landesverband 

Die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftstelle werden weiterhin zu einem größeren Teil von Zuhause aus arbeiten. Ihr erreicht uns dort per Mail oder Telefon (Alle Mailadressen findet ihr hier). Auch in unserem Info-Büro können wir die sonst üblichen Öffnungszeiten nicht garantieren. In jedem Fall ist aber auch dort ein Anrufbeantworter geschaltet, der auch zeitnah abgehört wird. Ihr erreicht uns dort unter +49 (211) 38 666 – 0

Insgesamt gilt: Wir müssen auf Sicht fahren. Wir werden euch laufend weiter informieren.