Ein bereits totgesagtes Instrument der sicherheitspolitischen Hardliner kehrt zurück, die Vorratsdatenspeicherung. Vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof als grundrechtswidrig beerdigt, wird die Vorratsdatenspeicherung nun von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD wiederbelebt.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor: Vier Wochen volle Kontrolle über jeden Schritt, der mit dem Smartphone in der Tasche gegangen wird. Zehn Wochen lang kann nachvollzogen werden wann man was im Internet getan hat oder mit wem man von unterwegs telefoniert hat. Vertrauliche Telefonate mit Ärzt*innen, Seelsorger*innen oder Anwält*innen werden umfänglich nachvollziehbar.
Eine freiheitliche Demokratie ist mit diesem Vorschlag zur anlasslosen und massenhaften Vorratsdatenspeicherung nicht vereinbar. Wichtige rechtsstaatliche Errungenschaften sollen mit einem Federstreich durch die schwarz-rote Koalition abgeschafft werden: Die Unschuldsvermutung wird umgekehrt, die informationelle Selbstbestimmung wird massiv eingeschränkt, Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen wird ad absurdum geführt, die Pressefreiheit wird beschnitten und Tausende Unternehmen werden unnötig belastet. Der Gesetzentwurf ist eine Kampfansage an unsere Grundrechte.
Seit über zehn Jahren streiten wir Grüne auf allen Ebenen mit allen politischen und rechtlichen Mitteln in einem breiten Bündnis mit Aktivist*innen und NGOs gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dem Etikettenschwindel von Justizminister Heiko Maas, der die Vorratsdatenspeicherung kurzerhand in Speicherpflicht umtaufte, sitzen wir nicht auf. Der umfassende Grundrechtseingriff ist die generelle Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung aller Kommunikationsverkehrsdaten. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und allen voran des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, werden völlig unzureichend in dem Gesetzentwurf berücksichtigt, denn die Anlasslosigkeit der Speicherung bleibt bestehen und der effektive Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen findet nicht statt. Zudem wird mit der Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Datensicherheitsrisiko geschaffen, da sich unbefugte Stellen oder auch Kriminelle Zugang zu den gespeicherten Verkehrsdaten von Dutzenden Millionen Bürger*innen verschaffen können. Die derzeitigen Geheimdienst-Enthüllungen machen deutlich, wie allumfassend der Datenhunger von Geheimdiensten ist und wie weit der Kontrollverlust über die deutschen Nachrichtendienste bereits fortgeschritten ist. Die Bundesregierung stellt mit ihrem Gesetzentwurf erneut unter Beweis, dass sie nicht willens ist, die überfälligen bürgerrechtlichen Konsequenzen aus diesen Skandalen zu ziehen. Statt Bürgerrechte zu stärken, werden sie immer weiter abgebaut.
Wir GRÜNE sagen klar und deutlich Nein zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Damit halten wir auch in NRW in der Koalition nicht hinter dem Berg. Für uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW und Teil der Regierungskoalition ist klar, es darf in dieser Hinsicht keine Ausweitung bestehender Landesgesetze geben, um nicht im Nachhinein diese Grundrechtseingriffe durch die Vorratsdatenspeicherung zu unterstützen.
Wir GRÜNE streiten stattdessen für rechtsstaatskonforme, effektive und grundrechtsschonende Instrumente der Strafverfolgung und Prävention. Statt einer allumfassenden Vorratsdatenspeicherung, die alle Menschen in unserem Land unter Generalverdacht stellt, streiten wir für eine anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten, z.B. nach dem „Quick-Freeze“-Ansatz. Dies muss einhergehen mit einer personell und technisch gut ausgestatteten Polizei, damit eine effektive Polizeiarbeit gewährleistet werden kann. Dazu gehört auch die Spezialisierung von Polizeibeamtinnen und -beamten in den unterschiedlichen Bereichen, wie etwa der Bekämpfung rechtsextremistischer oder salafistischer Straftaten oder die Verfolgung der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Darstellungen durch das Cybercrime-Kompetenzzentrum des nordrhein-westfälischen LKA.
Für uns GRÜNE ist klar: Vorratsdatenspeicherung, nein danke!
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