Wahlordnung
Diese Wahlordnung gilt für alle Gremien des Landesverbandes, die auf Landesdelegiertenkonferenzen oder Landesparteiräten gewählt werden.
Das Präsidium ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zuständig. Es leitet und überwacht die Stimmauszählung.. Zur Unterstützung werden Wahlhelfer*innen für das Einsammeln und Auszählen der Stimmen benannt.
Gremien- und Listenwahlen sind geheim und werden mit Hilfe von Stimmzetteln oder mittels eines elektronischen Abstimmungssystems durchgeführt. Rechtliche Vorgaben – z. B. für Listenwahlen – sind zu berücksichtigen.
Kandidaturen und Bewerbungsschluss
Bei jeder Wahl sind die Bestimmungen zur Mindestparität laut Frauenstatut einzuhalten.
Zu einer Wahl bzw. einem Wahlgang sind jene Kandidat*innen zugelassen, die nach den rechtlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben wählbar sind und deren Kandidatur schriftlich oder mündlich bis zum Bewerbungsschluss eingegangen ist. Der Bewerbungsschluss wird vom Präsidium bekanntgegeben.
Die Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge.
Kandidat*innen, die sich schon einmal vorgestellt haben, können sich im Falle der erneuten Kandidatur für das gleiche Amt am folgenden Tag durch einen einminütigen Vortrag in Erinnerung bringen.
Befragung der Bewerber*innen
Bei allen Wahlen können von jedem Mitglied der Versammlung bis zum Ende der Bewerbungsrede Fragen gestellt werden.
Die Fragen müssen schriftlich beim Präsidium eingereicht werden; bis zu drei Fragen werden vom Präsidium ausgelost und verlesen. Bei der Frage, ob einE Kandidat*in weiter antritt, gibt es nur die Möglichkeit einer Ja- oder Nein-Antwort.
Wahlempfehlungen zugunsten anderer Bewerber*innen sind nicht zulässig und von der Sitzungsleitung zu unterbinden.
Quoren bei den Wahlgängen
Gewählt ist, wer mehr als 50 % der Stimmen erhält. In einem zweiten Wahlgang darf kandidieren, wer im 1. Wahlgang mehr als 15 % der Stimmen erhalten hat. In einem dritten Wahlgang dürfen so viele Bewerber*innen kandidieren, wie noch Plätze zu vergeben sind, plus eine weitere Person bei weniger als vier noch zu vergebenden Plätzen, plus zwei weitere Personen bei mindestens vier noch zu vergebenden Plätzen.
Bei Stimmengleichheit im 3. Wahlgang entscheidet das Los, sofern die Kandidat*innen mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten haben.
Einzelwahlen
Es gelten die o.g Quoren.
Sollte im 2. Wahlgang eine Stimmengleichheit zwischen zwei Bewerber*innen bestehen, können beide weiter kandidieren. Dementsprechend können in diesem Fall im dritten Wahlgang drei Bewerber*innen antreten.
Verbundene Einzelwahl
Es gelten die o.g. Quoren.
Die Delegierten haben in jedem Wahlgang so viele Stimmen, wie in diesem Wahlgang Personen zu wählen sind. Erreichen weniger Bewerber*innen das Quorum, erfolgt ein zweiter und ggf. ein dritter Wahlgang.
Die Platzierung auf einer Liste erfolgt hierbei nach der Anzahl der erreichten Stimmen.
Delegiertenwahlen
Bei Delegiertenwahlen werden maximal so viele Ersatzdelegierte gewählt wie Delegierte.
Für den Fall, dass sich die Delegiertenzahl nach der Wahl verringert, so werden entsprechend Delegierte zu Ersatzdelegierten. Diese stehen dann vor den gewählten Ersatzdelegierten. Erhöht sich die Zahl der Delegierten nach der Wahl, so werden die Ersatzdelegierten mit den höchsten Stimmenzahlen Delegierte. Scheiden Delegierte aus, ist in gleicher Weise zu verfahren.
Die Reihenfolge des Einsatzes der gewählten Ersatzdelegierten richtet sich nach dem Stimmergebnis. Das heißt, es wird – unter Berücksichtigung der Quotierung – immer zuerst die Person mit dem höchsten Stimmanteil als Ersatzdelegierte/r eingesetzt.
Gültigkeit von Stimmzetteln
Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der/des Delegierten erkennen lassen. Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ steht, oder auf denen ein Querstrich vermerkt ist, werden bei der Berechnung des Quorums als Enthaltungen und damit gültige Stimmen mitgezählt.
Wahlverfahren
Ergänzende Regularien können von der jeweiligen Versammlung beschlossen werden.
*********************************************************************************************************
Anlagen zu einzelnen Wahlen
In Ergänzung zur obigen allgemeinen Wahlordnung gilt für folgende Wahlen:
Landesvorstand
1. Zunächst werden die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes (GLV) einzeln gewählt. Die Plätze werden in der Reihenfolge: Vorsitzende, VorsitzendeR, PolitischeR Geschäftsführer*in, Landesschatzmeister*in gewählt. Maximal ein Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes darf AbgeordneteR im Landtag, Bundestag oder EU-Parlament sein.
Die Vorstellungszeit beträgt 7 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit.
2. Dann werden weitere X (Anzahl entsprechend Beschluss der LDK vom 15.6.18) Mitglieder des Landesvorstands gewählt. Die Vorstellungszeit beträgt 5 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit.
3. Zunächst werden bis zu X (Anzahl entsprechend Beschluss der LDK vom 15.6.18) Frauenplätze gewählt, anschließend bis zu X offene Plätze, jeweils in gebundener Einzelwahl in einem Abstimmverfahren. Im Anschluss wird aus den Reihen des gewählten Landesvorstandes die frauenpolitische Sprecherin gewählt.
Länderrat
Gewählt werden X Delegierte*. Hiervon soll laut Bundessatzung eineR Mitglied des Landesvorstandes sein.
Es werden zunächst die Frauenplätze, danach die offenen Plätze gewählt. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit..
* Die Anzahl der jeweils zu wählenden Delegierten richtet sich nach der Mitgliederzahl im Landesverband.
Frauenrat
Gewählt werden 4 Delegierte. Es werden zunächst die Delegierten, danach die Ersatzdelegierten gewählt. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit..
BuFiRat
Gewählt wird die Basisdelegierte für den Bundesfinanzrat. Es wird vorgeschlagen, mehrere Stellvertreter*innen zu wählen. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Anwortzeit..
Landeschiedsgericht
Gewählt werden der/die Vorsitzende und max. 5 weitere Mitglieder. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Antwortzeit.
Rechnungsprüfer*innen
Die Anzahl der zu wählenden Rechnungsprüfer*innen wird von der jeweiligen LDK festgelegt. Die Vorstellungszeit beträgt 3 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Antwortzeit.
Liste BTW
Alle Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich max. 5 Minuten vorzustellen, plus 5 Minuten Frage-/Antwortzeit.
Liste LTW
Alle Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich max. 5 Minuten vorzustellen, plus 5 Minuten Frage-/Antwortzeit.
Delegierte EGP
Gewählt werden X Delegierte und bis zu X Ersatzdelegierte. Es werden zunächst die ordentlichen Frauenplätze, danach die X ordentlichen offenen Plätze gewählt.
Alle Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich max. 3 Minuten vorzustellen, plus 2 Minuten Frage-/Antwortzeit.
Neuste Artikel
LPR-Beschluss
“Gemeinsam machen, was zählt: In NRW und in ganz Europa”
Leitantrag des Landesvorstandes “Gemeinsam machen, was zählt: In NRW und in ganz Europa”. Der Leitantrag wurde einstimmig beim LPR in Aachen verabschiedet. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 geht es nicht um eine abstrakte Institution, sondern um die Zukunft der Europäischen Union (EU) und das Leben von über 450 Millionen…
Yazgülü Zeybek: „Herber Schlag für die Region und für die Beschäftigten“
Zu den angekündigten Produktionskürzungen des Stahlherstellers Thyssenkrupp Steel in Duisburg, sagt Yazgülü Zeybek, Landesvorsitzende der GRÜNEN NRW: „Die Ankündigung ist ein herber Schlag für die Region und für die Beschäftigten bei Thyssenkrupp. Die weltweite Überproduktion und sinkende Preise, vor allem durch billigen Stahl aus Asien, machen unserer Industrie enorm zu schaffen. Der Stahl gehört seit jeher zu…
Bauen Soundingboard Wohnen
Soundingboard zum Thema Bauen und Wohnen am 19. März 2024
Wie lässt sich Wohnen zukünftig nachhaltiger gestalten, um uns auf den 1,5-Grad Pfad zu bringen? – Diese Frage diskutierten Expert*innen aus Politik, Verbänden und Praxis beim dritten 1,5-Grad Soundingboard der Grünen NRW am 19.3.2024. Nach einer Begrüßung der Landesvorsitzenden der Grünen NRW, Yazgülü Zeybek, umriss ein Wissenschaftler des Wuppertal Instituts wichtige Stellschrauben, durch die…
Ähnliche Artikel
Corona
Vorsorge, Verlässlichkeit und gute Arbeit: Das Gesundheitssystem von morgen gestalten
Beschluss der LDK in Dortmund am 21./22.08.2021 Beschluss als PDF Deutschland und NRW haben nach wie vor eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Doch schon vor der Corona-Krise war deutlich, dass wir vieles ändern müssen, damit alle Menschen in unserem Land gut versorgt sind und gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen haben – in allen Wohnorten und…
Forschung
Weckruf aus der Wissenschaft: Wir sind Hanna!
Beschluss der LDK in Dortmund in 21./22.08.2021 Beschluss als PDF 1. Wissenschaft & Forschung brauchen gute Rahmenbedingungen Ob bei der Erforschung des Klimawandels, der Entwicklung von Impfstoffen oder der Aufklärung von Verschwörungsmythen – Wissenschaft und Forschung sind von elementarer gesellschaftlicher Bedeutung! Mit der höchsten Dichte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Europa, sollte der Forschungs- und…
Land
Zukunft ländlicher Raum 4.0
Beschluss der LDK in Dortmund am 21./22.08.2021 Beschluss als PDF Ökologisch nachhaltig, sozial gerecht und zukunftsfähig! Ein ländlicher Raum, in dem die Menschen gut und gerne leben – dafür arbeiten wir Grüne. Uns geht es darum, das Versprechen gleichwertiger Lebensverhältnisse überall in unserem Land Realtität werden zu lassen. Aber dafür braucht es aktive Politik anstelle…