LDK-Beschluss

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestalten – Kommunen entlasten

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, so steht es seit 1994 in der Verfassung. Darüber hinaus hat sich die Bundesrepublik 2009 mit Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen (BRK) verpflichtet, sicher zu stellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte in Deutschland in vollem Umfang wahrnehmen können. Demnach ist die Gesellschaft gefordert, Gemeinwesen und Zusammenleben so zu gestalten, dass die gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben für alle möglich sind. Obwohl die Situation der Menschen mit Behinderung bei weitem noch nicht den Forderungen der UN-BRK entspricht, klagen die Sozialhilfeträger bereits seit geraumer Zeit über die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe. Insbesondere durch steigende Zahl der betroffenen Menschen verursacht, sehen sich die Kommunen kaum noch in der Lage die Finanzierung zu leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Große Koalition (GroKO) auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter zu entwickeln. Damit einhergehend sollten die Kommunen über eine finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Kosten der Eingliederungshilfe um jährlich 5 Milliarden entlastet werden.

Ziel ist, die Soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus dem System der Fürsorge heraus zu lösen. So könnten die Leistungen zur sozialen Teilhabe aus dem SGB XII herausgenommen und in einem eigenständigen Leistungsbereich im SGB IX verankert werden.

Die GroKo hat im Koalitionsvertrag den Eindruck erweckt, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich erfolge ab 2015. Dieses Versprechen hat sich als Täuschungsmanöver entpuppt. Nun droht ein weiterer Versuch, sich der politischen Zusage zu entledigen, wenigstens ab 2018 den zugesagten Entlastungsbetrag zu erbringen. Zwar erhalten die Kommunen, ebenfalls dringend benötigt, mehr Geld für Investitionen in deren Infrastruktur, wie z.B. für Straßensanierung und Breitbandausbau – von einer Entlastung bei der Eingliederungshilfe ist kaum mehr die Rede. Angesichts steigender Fallzahlen, Tarifsteigerungen in den nächsten Jahren und damit einhergehend steigenden Kosten der Eingliederungshilfe ist es zwingend notwendig, dass die Bundesregierung eine Beteiligung an der Finanzierung der Eingliederungshilfe im ursprünglich vereinbarten Umfang so früh wie möglich garantiert.

Die nachhaltige Entlastung der kommunalen Haushalte und die Verbesserung der Lebensumstände der Menschen mit Behinderung stehen in engem Zusammenhang. Es ist wichtig, dass diese beiden Prozesse nicht entkoppelt werden.

So konnte in NRW der Kostenaufwuchs beim Wohnen dadurch gebremst werden, dass den Menschen verstärkt unterstützte, ambulante Wohnangebote gemacht wurden. Gleichzeitig bedeutet das auch einen Gewinn an Lebensqualität für die Betroffenen.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Erarbeitung des neuen Bundesteilhabegesetzes einen Balanceakt zwischen den finanzpolitischen Anforderungen auf der einen Seite und den sozial- und menschenrechtspolitischen Erfordernissen auf der anderen Seite darstellt. Neben der kommunalen Entlastung sehen wir jedoch die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Schaffung einer verbesserten gesellschaftlichen Teilhabe und einer selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen zu ergreifen. Hier ist die Bundesregierung gefordert, sich an den Kosten der Eingliederungshilfe im Rahmen eines Bundesteilhabegesetzes beteiligen. Und zwar in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich, wie ursprünglich versprochen.

Denn sechs Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist Deutschland immer noch weit von der Umsetzung von Inklusion als Menschenrecht entfernt. Nach wie vor müssen die Betroffenen tagtäglich um ihre Rechte kämpfen. Obwohl der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile eine Grundvoraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe ist, landen bereits Normalverdienende in der Sozialhilfe, sobald sie einen hohen Assistenzbedarf haben. Denn nach geltendem Recht werden sie zur Finanzierung des eigenen Nachteilsausgleichs herangezogen.

Immer noch ist die freie Wahl von Schule, Wohnung und Arbeit nicht selbstverständlich. Nach wie vor gibt es in der Gesellschaft Barrieren, die die Umsetzung der Gleichberechtigung für Alle behindern.

So sollten Menschen mit Behinderungen die Wahl zwischen verschiedenen Wohnformen haben. Sie dürfen nicht länger darauf verwiesen werden, dass aufgrund des Kostenvorbehalts nur eine Unterbringung im Wohnheim möglich ist. Deshalb muss im Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen der Kostenvorbehalt gestrichen werden.

Außerdem erhalten pflegebedürftige Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe deutlich weniger Leistungen aus der Pflegeversicherung als BewohnerInnen von Altenpflegeeinrichtungen. Diese Benachteiligung muss beseitigt werden.

Deshalb setzen wir Grüne in NRW, die wir uns die Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf die Fahnen geschrieben haben, uns jetzt weiterhin und verstärkt dafür ein, dass ein entsprechendes Bundesteilhabegesetz umgehend erarbeitet und beschlossen wird.

Grundsätzlich ist unser Ziel bei der Umsetzung der UN-BRK, einheitliche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen und Deutschland insgesamt herzustellen. Dazu gehört neben einer bundeseinheitlichen Bedarfsermittlung, ein vielfältiges und umfangreiches Leistungsangebot in den Regionen sicher zu stellen. Dabei kommt der Entwicklung inklusiver Sozialräume und Quartiere eine besondere Bedeutung zu, können diese doch wesentlich dazu beitragen, die Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken und ggf. auch den Versorgungsumfang wie etwa bei einer stationären „Vollversorgung“ durch individuelle, auf die Wünsche der Betroffenen ausgerichtete Unterstützungsarrangements zu reduzieren. So konnte beispielsweise in NRW mit dem Ausbau des ambulanten unterstützten Wohnens die selbstbestimmte Lebensweise im größeren Umfang befördert und damit auch bei vielen Menschen einer Hospitalisierung entgegen gewirkt werden.

Schließlich wollen wir die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern und dazu beitragen, dass das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben verwirklicht wird.

Unsere GRÜNE Bund-Länder-AG zur Eingliederungshilfe hat dazu im letzten Jahr ein gutes und klares Eckpunktepapier als Diskussionsgrundlage erarbeitet.

Die LDK schließt sich diesen Forderungen an und sieht insbesondere folgende Maßnahmen als dringend notwendig an:

  • Verzicht auf Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe,
  • Schaffung eines Einheitlichen Behinderungsbegriffs analog der internationalen Definition von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), bei der sich der individuelle Unterstützungsbedarf auch an den Lebensumständen der Menschen bemisst,
  • bundeseinheitliche Standards bei der Bedarfsermittlung, bei der die Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen,
  • Herauslösung der Leistungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe und Überführung in ein Teilhabeleistungsgesetz, dem der Behinderungsbegriff aus der UN-Behindertenrechtskonvention zu Grunde liegt,
  • Ausrichtung von Unterstützungsleistungen nicht mehr an Institutionen und Einrichtungen, sondern an den Bedürfnissen derjenigen, die sie benötigen,
  • Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt befördern und Gewährung entsprechender individueller Unterstützungsleistungen (Inklusiver Arbeitsmarkt),
  • Schnittstelle Pflege – Aufhebung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Gewährung von Leistungen der Pflegekasse,
  • Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Rechtsverfahren,
  • Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts,
  • Sozialhilfeträger als federführende Leistungsträger für die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen festlegen, da wir sie hierfür am besten geeignet halten, sofern sie sich als Handelnder im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention verstehen,
  • Einführung eines Bundesteilhabegeldes, als pauschale Geldleistung zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Sie soll nach Grad der Teilhabeeinschränkung gestaffelt werden und muss unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden.

Die LDK beschließt:

Landesverband und Landesvorstand werden die oben genannten Forderungen unterstützen und aktiv verfolgen.

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