Der Landesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen. Insbesondere ist er zuständig für Grundsätze der Finanzorganisation und der Mitgliederverwaltung des LV. Er koordiniert die Finanzverwaltung und -politik der Gliederungen, berät den Haushaltes des Landesverbandes und führt die Budgetkontrolle.