Wieder war es u.a. die international agierende Textilfirma KiK mit ihrer Europa-Unternehmenszentrale in Bönen/NRW, die an diesem Ort hat produzieren lassen. Lange hat die Unternehmensführung ihre Beteiligung geleugnet, musste dann aber aufgrund der erdrückenden Faktenlage scheibchenweise eingestehen, dass in Savar Kleidung für KiK gefertigt wurde. KiK und Co bauen ihr ”Hauptsache billig”-Geschäftsmodell auf ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen in armen Ländern wie Bangladesch, Kambodscha oder Thailand auf. 70-Stunden-Wochen, fehlender Urlaubsanspruch, katastrophale Arbeitsbedingungen prägen den Alltag von vielen tausend FabrikarbeiterInnen in diesen Ländern.
Spricht man Textilunternehmen wie KiK auf ihre Verantwortung für die Arbeitsbedingungen an, wird darauf verwiesen, dass man die Ware von Subunternehmen bezogen habe und auf die Arbeitsverhältnisse dort keinerlei Einfluss habe. Gleichzeitig versucht sich KiK als sozial vorbildliches Unternehmen zu profilieren, indem es in einem „Code of Conduct“ seine Unternehmensverantwortung auch in den Erzeugerländern betont. Das ist eine heuchlerische Unternehmenspolitik, die sich in Wirklichkeit ihrer Verantwortung gerade nicht stellt.
Wir stellen fest: KiK und Co (Primark, H&M, Bennetton) tragen Verantwortung für die Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette. Diese Verantwortung klagen wir ein.
Wir fordern:
- Eine mögliche finanzielle Förderung des Landes darf nur Unternehmen gewährt werden, die nachweisen können, dass entlang ihrer gesamten Produktions- und Lieferkette verbindliche Mindeststandards (z.B. OECD-Leitlinien) bei Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und Gebäudesicherheit eingehalten werden,
- die Einrichtung eines Nothilfefonds der Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar Textilien aus Bangladesch bezogen haben gemäß der von bangladeschischen Gewerkschaften und der internationalen Gewerkschaftsvereinigung IndustriALL entwickeltenStandards
- die Kopplung von staatlichen Anreizsystemen (Exportkreditgarantien, Handels- und Investitionsabkommen) mit einer menschenrechtlichen Risikoanalyse und Folgenabschätzung
- die Verpflichtung von Unternehmen zu einer jährlichen Berichterstattung über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschen und Umwelt in der gesamten Zulieferkette
- eine gesetzliche Grundlage für eine transparente Kennzeichnung der Herstellungsländer von Kleidung.
- die Einführung einer Unternehmensstrafbarkeit, die ein Unternehmen haftbar macht, wenn es seine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht verletzt.
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