LDK-Beschluss

Zusammensetzung des Landesvorstands nach der Bundestagswahl

Laut Satzung des Landesverbandes ist es möglich, dass ein Drittel der Mitglieder des Landesvorstandes gleichzeitig Abgeordnete in einem Parlament sind. Diese Möglichkeit ist zurzeit nicht ausgeschöpft, dem Landesvorstand gehören fünf Mitglieder mit Mandat an.

Da mehrere Mitglieder des Vorstandes auf aussichtsreiche Plätze der Landesliste zur Bundestagswahl 2013 gewählt wurden, werden wahrscheinlich nach der Wahl am 22. September mehr Vorstandsmitglieder als in der Satzung vorgesehen über ein Mandat verfügen. Der Umgang mit diesem Fall ist in der Satzung nicht geregelt. Sollte dieser Fall eintreten, akzeptiert die LDK, dass der Landesvorstand, bis zu den regulären Neuwahlen auf der LDK im Juni 2014 im Amt bleibt und damit seine zweijährige Amtszeit ausführen kann.

Auf unserer LDK in Emsdetten im Jahr 2011 haben wir durch eine Satzungsreform den Landesvorstand erweitert. Ziel dieses Vorhabens war auch eine bessere Vernetzung der verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Europa) und ein produktives Miteinander von ehrenamtlich-aktiven, mandatierten und hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. Diese Zusammensetzung hat sich bisher bewährt. Allerdings birgt eine entsprechende Zusammensetzung des Landesvorstandes auch das Risiko, dass sich durch Wahlen das Verhältnis von mandatierten und nicht-mandatierten Mitgliedern im Vorstand während einer Amtszeit verändern kann.

Bei einem sehr guten Ergebnis am 22. September ist es möglich, dass insgesamt acht statt der maximal vorgesehen sechs Vorstandsmitglieder in einem Parlament vertreten sind. Wir legen großen Wert auf die Einhaltung unserer Satzung, diese regelt den Fall einer nachträglichen Überschreitung der vorgesehen Anzahl von Mandatsträger*innen während der laufenden Amtszeit im Vorstand jedoch nicht. Eine zusätzliche Sonder-LDK zur Nachwahl des Landesvorstands würde zu einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand für den Landesverband, aber auch für die Kreisverbände führen. Dies halten wir, gerade angesichts der unmittelbar nach der Bundestagswahl anstehenden Vorbereitungen für Europa- und Kommunalwahl, für unverhältnismäßig und daher nicht zu rechtfertigen. Auch ist nicht geregelt, welche der betroffenen Vorstandsmitglieder auf ihr Amt verzichten müssten, um eine Nachwahl zu ermöglichen. Grundsätzlich sind alle Vorstandsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Die transparenteste und fairste Lösung für dieses Dilemma ist aus unserer Sicht daher, den bisherigen Vorstand bis zu den für die nächste LDK im Juni 2014 vorgesehen regulären Neuwahlen im Amt zu belassen. Wir bitten die LDK, diesen Vorschlag, der satzungsrechtlich unproblematisch ist, auch politisch zu unterstützen.

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