Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer erklären Sven Lehmann, Landesvorsitzender der Grünen NRW, und Mehrdad Mostofizadeh MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen Landtagsfraktion:
„Wir Grüne begrüßen das Urteil zur Erbschaftsteuer. Die weitreichenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen verstoßen gegen den Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung.“
„Die Erbschaftsteuer ist eine Gerechtigkeitssteuer. Eine angemessene Besteuerung großer Erbschaften sichert die Finanzierung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben. Die Länder wurden in den letzten Jahren um einen Großteil ihrer Steuereinnahmen gebracht. Durch die Privilegierung von Betriebsvermögen hat die Große Koalition 2008 eine ungerechte Schieflage hergestellt und den Ländern Geld entzogen, das ihnen für wichtige Investitionen und zur Haushaltskonsolidierung fehlt. Union und SPD tragen die politische Verantwortung für dieses Desaster. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug. Sie muss eine Reform vorlegen, die das Aufkommen durch die Erbschaftsteuer erhöht. Das verfassungswidrige und unsoziale Wirrwarr muss beendet werden.“
SVEN LEHMANN, LANDESVORSITZENDER
„Wir setzen uns für eine zielgenaue und verfassungsfeste Vermögensbesteuerung ein. Dazu gehört auch eine wirtschaftspolitisch vernünftige Erbschaftsteuer. Die wirtschaftliche Lage vererbter Unternehmen, insbesondere die Sicherheit von Arbeitsplätzen sowie die erforderliche Liquidität muss berücksichtigt werden, z.B. durch angemessene Freibeträge und Stundungsregelungen. Die Erbschaftsteuer darf den Fortbestand von kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht gefährden, soll Arbeitsplätze schützen, darf aber große Betriebsvermögen nicht überprivilegieren. Große Vermögen und Erbschaften müssen stärker zur Finanzierung von Bildung und Investitionen beitragen. Damit gehen wir auch die wachsende Vermögenskonzentration an und sichern eine relevante Besteuerung von Vermögen.“
MEHRDAD MOSTOFIZADEH MDL
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