Beschluss der LDK am 14.-15.06.2019 in Neuss
Die Kommune ist eine zentrale politische Ebene für unsere Grüne Ziele. Egal ob ökologische Transformation oder Sozialpolitik: Ohne die Kommune geht nichts. Im Gegensatz zu Bund, Land und Europa wird diese Ebene auch von den Mandatsträger*innen ehrenamtlich bearbeitet. Tausende Mitglieder arbeiten ehrenamtlich in Räten, Ausschüssen und Beiräten für uns GRÜNE.
Die Kommunalwahlen 2020 werden für uns GRÜNE eine Kraftanstrengung, für die es sich aber zu kämpfen lohnt. Wir werben um Akteure aus der Zivilgesellschaft, sich bei uns GRÜNEN zu engagieren und rufen alle (Neu-)Mitglieder auf, ihren Sachverstand in kommunalen Parlamenten und Ausschüssen einzubringen. Dabei wollen wir junge Menschen in Ausbildungsverhältnissen, Familieneltern und Migrant*innen, bei allen Gruppen besonders Frauen*, besonders ansprechen, weil sie in kommunalen Mandaten nicht nur bei uns GRÜNEN deutlich unterrepräsentiert sind.
Die Aufwandsentschädigungen von einem kommunalen Ehrenamt sind auf der einen Seite wichtig und oft auch notwendig, um das Engagement von kommunalpolitisch Engagierten zu finanzieren und zu ermöglichen. Gleichzeitig sind die Mandatsträger*innenbeiträge für uns GRÜNE eine wichtige Finanzierungssäule der Kreis- und Ortsverbände. Das Verhältnis und die Höhe der Abgabe sind daher ein Balance-Akt und individuell vom Kreis- oder Ortsverband und teilweise sogar zwischen dem Vorstand und einzelnen Mandatsträger*innen auszuhandeln. Wir sind davon überzeugt, dass die Kreis- oder Ortsverbände diese Entscheidung am besten treffen können.
Wir sprechen uns für diese Autonomie der Kreis- oder Ortsverbände auch deshalb aus, weil die Situationen in NRW extrem unterschiedlich sind. In kleinen Kommunen im ländlichen Raum unterscheidet sich die Höhe der Aufwandsentschädigungen um ein Vielfaches von denen in Großstädten wie Dortmund, Essen, Köln oder Münster. Wir raten den Kreis- und Ortsverbänden, hier eine progessive Abgabenordnung einzuführen. Ebenso wie im Steuersystem ist es aus unserer Sicht sinnvoll, wenn auf höhere Aufwandsentschädigung auch prozentual höhere Abgaben anfallen. Zusätzlich möchten wir Kreis- und Ortsverbände ermutigen eine soziale Komponente in die Aufwandsentschädigungen einfließen zu lassen um beispielsweise junge Familien, Menschen in einer Ausbildung und Alleinerziehende nicht übermäßig zu belasten.
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