Beschluss des Landesparteirats am 15.02.2020 in Dorsten
Wir GRÜNE NRW stehen seit 40 Jahren für den Schutz unserer natürlichen
Lebensgrundlagen. Keine andere Partei wird so stark mit konsequentem Umwelt- und
Naturschutz in Verbindung gebracht. Dabei entwickeln wir unsere Positionen immer
weiter, um starken Umwelt- und Naturschutz mit neuen Herausforderungen zu
vereinen. Das sind aktuell u.a.
- Vereinbarkeit von Naturschutz und Energiewende,
- eine Planungspolitik, die Flächen schont, statt sie zu betonieren,
- die Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus der Infrastruktur, der aber
nicht auf Kosten von Beteiligungsmöglichkeiten oder Natur und Umwelt geht
- eine Umfassende Einhaltung des EU-Umwelt- und Naturschutzrechts.
Ein Rechtsstaat funktioniert, wenn bestehende Gesetze und Verordnungen auch
durch- und umgesetzt werden. Im Umwelt- und Naturschutzrecht ist ein
bedenkliches Vollzugsdefizit zu beobachten, das insbesondere auf fehlende
Kapazitäten der Umweltverwaltungen zurückzuführen ist, sowohl auf Landesebene
als auch bei den Unteren Naturschutz-, Wasser- und Immissionsschutzbehörden auf
Ebene der Städte und Landkreise – aber auch in den Justizverfolgungsbehörden. So
werden allzu häufig Aufgaben und wichtige Kontrollfunktionen auf das Ehrenamt im
Naturschutz abgewälzt, die eigentlich durch die öffentliche Hand zu erfüllen
sind.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Glaubwürdigkeit und Lösungskompetenz
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bereich der gesamten Umweltpolitik wollen wir
Konzepte für eine moderne und wirkungsvolle Umweltverwaltung erarbeiten und
bestehende weiter entwickeln. Unser Anspruch ist es, die systematische
Schwächung der Umweltverwaltung zu beenden. Denn u.a. eine wirksame
Umweltverwaltung ist Grundlage für die Umsetzung umweltverträglicher
Politikkonzepte.
Daher beauftragt der Landesparteirat den Landesvorstand, gemeinsam mit der LAG
Ökologie, parteiinternen Expert*innen (u.a. weitere LAGen) und externen
Expert*innen, in einer Fachgruppe – unter Leitung eines/einer Landesvorsitzenden –
ein Konzept für eine moderne und wirkungsvolle Umweltverwaltung zu erarbeiten
und dieses bis Frühjahr 2021 in Form eines Berichtes vorzulegen. Dieser Bericht
soll Grundlage einer Beschlussfassung zu starker Umwelt- und Naturschutzpolitik
auf einer Landesdelegiertenkonferenz 2021 werden. Dabei sollen die Positionen
der GRÜNEN NRW in Richtung Landtagswahl 2022 weiterentwickelt und gestärkt
werden. Die konkrete Besetzung und Ausgestaltung der Fachgruppe nimmt der
Landesvorstand – in Rücksprache mit den Sprecher*innen der LAG Ökologie – vor.
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