Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24. Mai 2025.
Die AfD ist eine rechtsextreme Partei. Diese geäußerte Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz kann in der Sache nicht überraschen. Wer die AfD in Parlamenten oder im Netz beobachtet, sieht immer wieder, wie sie Menschen mit internationaler Familienbiografie ihre Würde ganz oder teilweise abspricht, gegen queere Menschen hetzt und staatliche Institutionen verächtlich macht.
Die AfD hat sich in den vergangenen Jahren von einer europakritisch- populistischen über eine völkisch-nationalistische hin zu einer klar rechtsextremen Partei entwickelt. Ihr ethnisch definierter Volksbegriff ist unvereinbar mit der Menschenwürde – und damit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aus unserer Sicht sind damit die Voraussetzungen und damit die Verpflichtung unsererseits für ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gegeben.
Dieser Artikel schafft nicht nur die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens – über das in der Sache das Bundesverfassungsgericht entscheidet –, sondern formuliert auch einen klaren Auftrag: Die Demokratie ist wehrhaft und sie muss wehrhaft bleiben. Es braucht einen Verbotsantrag gegen diese völkische, rechtsextreme Partei, damit das Bundesverfassungsgericht über ihre Verfassungswidrigkeit entscheiden kann. Bündnis 90/Die Grünen NRW setzen sich deshalb politisch und gesellschaftlich auf allen Ebenen für ein solches Verfahren ein.
Niemand behauptet, ein Verbot allein könne rechtsextreme Einstellungen, strukturelle Beschleuniger für rechtsextremes Gedankengut, Propaganda- Algorithmen oder das schwindende Vertrauen in demokratische Institutionen beheben. Wir brauchen weiterhin eine lebendige demokratische Zivilgesellschaft, die Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen, einen Staat, der einfach funktioniert, und vieles mehr, um den Rechtsextremismus zurückzudrängen. Ein Verbot der AfD hat den entscheidenden Vorteil, dass staatliche Parteienfinanzierung nicht mehr für rechtsextremen Hass und menschenverachtende Hetze eingesetzt werden kann, dass Parteistrukturen zerschlagen werden, die aktuell tief in die rechtsextreme, gewaltbereite Szene hineinreichen, und Nachfolgeorganisationen verboten sind. Ein Verbot der AfD bedeutet eine Schwächung des organisierten Rechtsextremismus in Deutschland.
Ein Verbotsverfahren beantwortet zudem die entscheidende Frage: Sind Demokrat*innen bereit, wehrhaft zu sein? Sind sie bereit, nicht nur inhaltlich gegen Rechtsextremismus zu kämpfen, sondern auch die rechtlichen Grenzen zu ziehen, die unsere Verfassung gegenüber antidemokratischen Parteien vorsieht, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen oder beeinträchtigen wollen?
Einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, heißt nicht nur, von einem Instrument des Grundgesetzes Gebrauch zu machen. Es heißt, dem Auftrag nachzukommen, den uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 76 Jahren auf den Weg gegeben haben.
Lasst uns zusammen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung streiten! Für unsere Freiheit, für unsere Demokratie, für die Würde der Menschen!
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