LDK-Beschluss

Menschenrechte sind unverhandelbar – Auch an der europäischen Außengrenze!

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 25. Mai 2025.

Nach Berichten von Nichtregierungsorganisationen wie ProAsyl, Matteo Kirchen und Asyl e.V. und dem Kölner Spendenkonvoi e.V., gibt es in den Ländern, in die abgeschoben wird, teilweise eine dramatische humanitäre Lage von Geflüchteten, zum Beispiel in Bulgarien. Besonders besorgniserregend ist die Situation im Abschiebegefängnis Busmantsi, in dem aus Deutschland abgeschobene Geflüchtete unter menschenunwürdigen Bedingungen über Wochen bis Monate interniert werden. Die jüngsten Berichte zeigen, dass Geflüchtete in Bulgarien systematisch Misshandlungen, unzureichender Versorgung und menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt sind. Zudem werden aus Deutschland abgeschobene Geflüchtete in Bulgarien vor die Wahl gestellt, 18 Monate in einem Abschiebegefängnis inhaftiert zu werden oder die freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland anzutreten.

Diese Lage ist nicht hinnehmbar. Menschenrechte sind universell, unteilbar und unverhandelbar und gelten auch an den Außengrenzen der Europäischen Union. Gerade bei der Aufnahme von Schutzsuchenden müssen die Strukturen auf ein menschenwürdiges Niveau angehoben werden, um Menschen nicht durch Armut, Obdachlosigkeit oder Diskriminierung zur Sekundärmigration zu zwingen, so wie es im erst kürzlich beschlossenen Bundestagswahlprogramm steht.

Daher ist eine Neubeurteilung der Situation durch die Bundesregierung dringend erforderlich, um eine menschenrechtskonforme Asylpolitik sicherzustellen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW fordern die Bundesregierung auf, diese konkrete Situation aufzuklären, neu zu bewerten, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Land die Abschiebungen zu beenden und – wenn nötig – die Abschiebeanordnungen in die jeweiligen Länder durch das BAMF auszusetzen.

Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert ein Menschenrechtsmonitoring für die Situation von Menschen, die abgeschoben werden, einzuführen, damit die Menschenrechtslage für Schutzsuchende strukturell realistisch überprüft werden kann. Menschenrechte müssen überall in der EU eingehalten werden – auch an den Außengrenzen. Für dieses beschriebene Vorgehen bitten wir die NRW-Landesgruppe der GRÜNEN Bundestagsabgeordneten sich weiterhin einzusetzen.

Die Landesregierung soll auch ihre Möglichkeiten nutzen, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in den Ländern selbst und die Neubeurteilung der Menschenrechtslage durch die Bundesregierung einzusetzen, bspw. über die Gremien und etwaigen Initiativen im Bundesrat. Zusätzlich fordern wir die Landesregierung auf, den individuellen Ermessensspielraum zu nutzen und eine Aussetzung von Abschiebungen in Länder, wo die Sicherheit, Unversehrtheit und Menschenwürde nicht ausreichend geschützt werden, wie beim Abschiebestopp von Jesid*innen, zu prüfen.

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