Fragen und Antworten zu Kita-Reformen

Stand: 30. Januar 2026

Was ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)?
Das KiBiz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen. Es ist sozusagen der gesetzliche Rahmen, in dem Kinder vor der Schule betreut werden.

Was ändert sich mit der KiBiz-Reform?
Das Landeskabinett hat im Januar einen Gesetzentwurf für eine Reform des KiBiz in den Landtag eingebracht. Mit der Reform wird das System der frühkindlichen Bildung entlastet. Sie schafft mehr Verlässlichkeit und Stabilität durch zusätzliche finanzielle Mittel, gut ausgebildetes Personal und mehr Flexibilität. Zuvor konnten Verbände ihre Vorschläge in einem Dialog mit der Landesregierung einbringen. Die Landesregierung hat die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung sorgfältig ausgewertet, viele Anregungen und auch Kritik aufgenommen und den Gesetzentwurf an zentralen Stellen entsprechend angepasst. Das neue KiBiz soll zum Kitajahr 2027 in Kraft treten.

Was bedeuten die Änderungen konkret?
Das Land gibt im aktuellen Haushaltsjahr mehr als sechs Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung aus – so viel wie nie zuvor. Mit der KiBiz-Reform wird die Erhöhung der landesweiten Grundfinanzierung zudem entfristet. Das heißt, die Finanzierung der Kitas steigt jedes Jahr um 200 Millionen Euro, bis die Finanzierung der Kitas in Nordrhein-Westfalen auf ein neues, kindbezogenes System umgestellt wird. Die Sonderförderung für eingruppige Einrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, wird bestehen bleiben. Kitas werden entlastet, indem auf zusätzliche Bürokratie verzichtet wird. Die Landesregierung will mit dem Gesetzentwurf außerdem 50 Millionen Euro für eine Personaloffensive ausgeben, um das System dauerhaft zu stabilisieren.

Warum gibt es zu wenig Personal in Kitas?
Der Fachkräftemangel ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen Realität und seine Auswirkungen deutlich spürbar. Die demographische Entwicklung verschärft diese Situation auch in der frühkindlichen Bildung. Viele erfahrene Erzieher*innen gehen in Rente, zu wenige Junge kommen nach. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die frühkindliche Bildung in den letzten Jahren verändert: Einerseits sind Kinder immer jünger und verbringen immer mehr Zeit in den Einrichtungen. Gleichzeitig sind bürokratische Pflichten im Berichtswesen, aber auch Dokumentation gestiegen. So fehlt oftmals wichtige Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Die angespannte Personalsituation führt dazu, dass kurzfristige Ausfälle kaum kompensiert werden können und es zu Ausfällen in der Betreuung kommt. Gleichzeitig stehen Einrichtungen vor der Herausforderung, ausreichend Personal zu finden. Das sorgt für Frust bei Eltern und Kindern, aber auch bei den Fachkräften.

Wie kann die Personalsituation in den Kitas verbessert werden?
Die Situation ist nicht über Nacht entstanden. Zwar arbeiten heute so viele Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung wie noch nie. Trotzdem hält diese Entwicklung nicht mit den Bedarfen und Anforderungen stand. Niemand kann Fachkräfte herbeizaubern, aber Politik muss alles tun, damit die Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kita-Kinder gesichert ist. Unsere soziale Infrastruktur ist eine entscheidende Säule, wenn es um Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt geht. Dabei kommt es entscheidend auf die Menschen an, die diese Einrichtungen tragen. Wir wollen daher die Ausbildung weiter stärken, Fachkräfte entlasten und eine Flexibilisierung beim Einsatz des pädagogischen Personals in unseren Kitas ermöglichen.
Entwicklungsbereiche und Dokumentationen sind wichtig für die pädagogische Arbeit. Sie müssen aber zielgerichtet und ohne übermäßige Bürokratie ausgestaltet sein. Daher sollen Berichts- und Dokumentationspflichten vereinfacht und vereinheitlicht werden. Als Reaktion auf den akuten Fachkräftemangel erhalten die Träger in NRW außerdem die Möglichkeit, ihr Personal flexibler einzusetzen. Grundlage dafür ist das Modell sogenannter Kern- und Randzeiten mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen an die Qualifikation des Personals. Klar ist dabei: Alle Personen, die mit Kindern in einer Kita arbeiten, haben eine pädagogische Qualifikation. Gleichzeitig tragen wir aber dafür Sorge, dass innerhalb des Tagesablaufs, Personal unterschiedlich eingesetzt werden kann. Es bleibt dabei, dass es eine Differenzierung zwischen Fach- und Ergänzungskräften gibt. Die unterschiedlichen Professionen, die auch heute schon in unsere Kitas tätig sind, wollen wir noch gezielter einsetzen.

Wer gilt in NRW als Fachkraft in der Kinderbetreuung?
Als Fachkraft werden Personen mit akademischer oder vergleichbarer Ausbildung (Fachschule) bezeichnet – klassischerweise sind das Sozialpädagog*innen oder Erzieher*innen. Dazu kommen sogenannte Ergänzungskräfte, die eine mehrjährige Ausbildung vorweisen können und hochprofessionell arbeiten, etwa Sozialassistent*innen und Kinderpfleger*innen mit zweijähriger staatlich anerkannter Ausbildung. In Kitas, die ein einschlägiges Profil vorweisen, beispielsweise Musik, können sogenannte „profilergänzende Kräfte“ eingesetzt werden, die dann im Hauptberuf beispielsweise Musiker*innen sind und die den Kita-Alltag mit ihrem beruflichen Profil optimal ergänzen können, oder Gärtner*innen, die in Waldkitas wertvolle Zusatzqualifikationen einbringen können.

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