Schutz vor sexueller Belästigung – analog und digital

Deutschlands Gesetze schützen im EU-Vergleich am schlechtesten vor sexueller Belästigung! Zu diesem Ergebnis kommt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem im Februar veröffentlichten Gutachten. Trotzdem tut die aktuelle Bundesregierung viel zu wenig, um Frauen besser zu schützen.

Unsere Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hingegen liefert:

  • Ende 2025 hat der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf beschlossen, um häusliche Gewalt schneller und konsequenter zu bestrafen. Täter*innen sollen bei Wiederholungsgefahr früher in Haft kommen, um Betroffene besser zu schützen.
  • Sogenannte Spanneraufnahmen sollen in Zukunft strafbar werden. Dafür hat NRW gemeinsam mit dem Land Niedersachsen eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Mehr im Video auf Instagram.
  • Ein Femizid, also die Tötung einer Frau, nur weil sie eine Frau ist, soll als neuer Mord-Tatbestand eingeführt werden. Aus solchen Taten spricht eine Niedertracht, die gleichwertig mit Mordmerkmalen wie Heimtücke oder Habgier ist, und entsprechend bestraft gehört.
  • Das Landeskabinett hat im März 2025 beschlossen, einen Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat einzubringen, der eine Gesetzesänderung für die heimliche Verabreichung von sogenannten K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten anstößt. Mehr im Video auf Instagram und in der Pressemitteilung des Landes NRW.

Vor allem in den sozialen Medien sind Frauen immer häufiger sexueller Gewalt ausgeliefert. Das hat der Fall von Collien Fernandes noch einmal deutlich gezeigt. Wir wollen deshalb Frauen auch im Digitalen besser schützen.

Unsere Forderungen:

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig muss digitale Gewalt im Sexualstrafrecht physischer Gewalt gleichstellen.
  • Die Erstellung sexualisierter Deepfakes gegen den Willen einer Person muss strafbar sein. Mehr im Video auf Instagram.
  • Plattformbetreiber müssen verpflichtet werden, die Verbreitung von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten technisch zu blockieren.
  • Wir brauchen spezialisierte Gerichte, wie sie in anderen EU-Ländern bereits gängige Praxis sind, die nur für analoge und digitale sexuelle Gewalt zuständig sind.

Unterstütze unsere Forderungen mit einem Appell an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig!

Mehr Infos

Im Februar 2026 haben wir einige dieser Punkte bereits in einem Beschluss des Landesvorstands GRÜNE NRW aufgegriffen.
Die GRÜNEN im Bund haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Neuste Artikel

LaVo-Beschluss

Für eine Bahn, die einfach funktioniert

LPR-Beschluss

NRW – Heartbeat of Europe. 5-Punkte-Strategie für ein starkes Europa

LPR-Beschluss

Care-Arbeit sichtbar machen – Unterstützung für pflegende Eltern und Alleinerziehende in NRW

Ähnliche Artikel