Hinweise für die Bewerber*innen zur LDK in Köln

Allgemeine Anforderungen zur Kommunalwahl:

Am 14. September diesen Jahres findet die Kommunalwahl in NRW statt. In diesem Zuge werden auch die Versammlungen der Landschaftsverbände (LVR, LWL) und der Regionalräte (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) neu gebildet.
Für diese stellen wir auf unserer LDK am Wochenende in Köln die Reservelisten auf. Dafür teilen wir die LDK erst in zwei, dann in fünf eigenständige Versammlungen (Teil-LDKen) auf. Dazu möchten wir Euch gerne noch einen Überblick geben, welche Voraussetzungen Ihr für eine Kandidatur erfüllen müsst:

Wer kann sich bewerben? 

Wählbar ist:
•  jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag (14.09.2025) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat
• mindestens seit drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
• Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Zusätzlich muss für die Kandidatur für die Reservelisten der Landschaftsversammlungen eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

Über die Reservelisten sind für das jeweilige Gebiet eines Landschaftsverbandes wählbar (vgl. § 7 b Absatz 1 LVerbO):
a) Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften (kreisfreie Städte, Kreise und StädteRegion Aachen – LVR) und der kreis- bzw. regionsangehörigen Gemeinden
(natürlich wissen wir bei der LDK noch nicht, ob diese Bedingungen zutrifft, weil ja erst durch die Kommunalwahl klar wird, wer in entsprechende Vertretungen gewählt wurde).
b) Bedienstete der Mitgliedskörperschaften (kreisfreie Städte, Kreise und StädteRegion Aachen (LVR) und der kreis- bzw. regionsangehörigen Gemeinden, die die Voraussetzungen des passiven Wahlrechts erfüllen)
c) auf Reservelisten für die allgemeinen Wahlen zu den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften (kreisfreie Städte, Kreise und StädteRegion Aachen(LVR)) benannte Bewerber*innen; die Benennung auf einer Reserveliste in einer kreis- bzw. regionsangehörigen Gemeinde reicht nicht aus