Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 25. Mai 2025.
Nach Berichten von Nichtregierungsorganisationen wie ProAsyl, Matteo Kirchen und Asyl e.V. und dem Kölner Spendenkonvoi e.V., gibt es in den Ländern, in die abgeschoben wird, teilweise eine dramatische humanitäre Lage von Geflüchteten, zum Beispiel in Bulgarien. Besonders besorgniserregend ist die Situation im Abschiebegefängnis Busmantsi, in dem aus Deutschland abgeschobene Geflüchtete unter menschenunwürdigen Bedingungen über Wochen bis Monate interniert werden. Die jüngsten Berichte zeigen, dass Geflüchtete in Bulgarien systematisch Misshandlungen, unzureichender Versorgung und menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt sind. Zudem werden aus Deutschland abgeschobene Geflüchtete in Bulgarien vor die Wahl gestellt, 18 Monate in einem Abschiebegefängnis inhaftiert zu werden oder die freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland anzutreten.
Diese Lage ist nicht hinnehmbar. Menschenrechte sind universell, unteilbar und unverhandelbar und gelten auch an den Außengrenzen der Europäischen Union. Gerade bei der Aufnahme von Schutzsuchenden müssen die Strukturen auf ein menschenwürdiges Niveau angehoben werden, um Menschen nicht durch Armut, Obdachlosigkeit oder Diskriminierung zur Sekundärmigration zu zwingen, so wie es im erst kürzlich beschlossenen Bundestagswahlprogramm steht.
Daher ist eine Neubeurteilung der Situation durch die Bundesregierung dringend erforderlich, um eine menschenrechtskonforme Asylpolitik sicherzustellen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW fordern die Bundesregierung auf, diese konkrete Situation aufzuklären, neu zu bewerten, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Land die Abschiebungen zu beenden und – wenn nötig – die Abschiebeanordnungen in die jeweiligen Länder durch das BAMF auszusetzen.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert ein Menschenrechtsmonitoring für die Situation von Menschen, die abgeschoben werden, einzuführen, damit die Menschenrechtslage für Schutzsuchende strukturell realistisch überprüft werden kann. Menschenrechte müssen überall in der EU eingehalten werden – auch an den Außengrenzen. Für dieses beschriebene Vorgehen bitten wir die NRW-Landesgruppe der GRÜNEN Bundestagsabgeordneten sich weiterhin einzusetzen.
Die Landesregierung soll auch ihre Möglichkeiten nutzen, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in den Ländern selbst und die Neubeurteilung der Menschenrechtslage durch die Bundesregierung einzusetzen, bspw. über die Gremien und etwaigen Initiativen im Bundesrat. Zusätzlich fordern wir die Landesregierung auf, den individuellen Ermessensspielraum zu nutzen und eine Aussetzung von Abschiebungen in Länder, wo die Sicherheit, Unversehrtheit und Menschenwürde nicht ausreichend geschützt werden, wie beim Abschiebestopp von Jesid*innen, zu prüfen.
Neuste Artikel
Grüne in Verantwortung
NRW senkt Treibhausgas-Emissionen um die Hälfte
Nordrhein-Westfalen hat den Ausstoß von Treibhausgasen seit 1990 mehr als halbiert. Allein im vergangenen Jahr gingen die Emissionen des klimaschädlichen Gases um vier Prozent zurück. Damit liegt NRW deutlich vor dem Bundesschnitt. Bundesweit gingen die Treibhausgase nur um 48 Prozent zurück. Den stärksten Rückgang in NRW verzeichnet die Energiewirtschaft. Dafür sorgten insbesondere eine geringere Strom-…
Braunkohle Kohle Kohleausstieg rheinisches Revier
Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in NRW
Wie kam es zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 in NRW? Kohlestrom ist teuer, ineffizient und extrem klimaschädlich. Nach der Landtagswahl im Mai 2022 haben sich GRÜNE und CDU deshalb im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Kohleausstieg um acht Jahre – auf das Jahr 2030 – vorzuziehen. Bund, Land und der Energieversorger RWE haben daraufhin eine entsprechende Vereinbarung…
LaVo-Beschluss
Klimaschutz und Klimaanpassung bedeuten Menschenschutz
Beschluss des Landesvorstandes vom 3 . September 2026 Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht, mitten in Nordrhein-Westfalen. Hitzewellen, Dürren und Brände haben uns in den vergangenen Wochen eindringlich vor Augen geführt, wie gefährlich die Folgen der Klimakrise für unser Land bereits heute sind. Diese Folgen sind nicht mehr abstrakt, sondern brutal konkret. Mehr als…
Ähnliche Artikel
LDK-Beschluss
Menschenwürde und Freiheitsrechte in der Neufassung des PsychKG erhalten
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 21. Juni 2026. Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen: Die GRÜNE Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Entwurf zur Neufassung des PsychKG NRW (Vorlage 18/4917 – Gesetz zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)) kritisch zu prüfen und den weiteren Prozess so zu gestalten, dass Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung aller…
LDK-Beschluss
Inklusion in Schule weiterdenken: von der individuellen Lösung zur strukturellen Antwort für alle
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 20. Juni 2026. Wir GRÜNE stehen wie keine andere Partei zur vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der daraus folgenden staatlichen Ziele und individuellen Rechte. Alle aktuellen rechtlichen Umsetzungsschritte sind aus dieser Perspektive Erfolge. Gleichzeitig wissen wir, dass noch viel Wegstrecke vor uns liegt und wir dabei auch strukturelle Fragen stellen müssen….
LDK-Beschluss
Digitale Bildung in öffentlicher Hand für Bildungsgerechtigkeit und Souveränität
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 20. Juni 2026. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich auf Landesebene für eine öffentlich getragene, gerechte und souveräne digitale Bildung in Nordrhein-Westfalen ein. Dazu zählen insbesondere folgende Punkte: Alle Schüler*innen und Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen haben Zugang zu sicheren, datenschutzgerechten und kostenfreien digitalen Bildungswerkzeugen — unabhängig von Schulform, Schulträger oder Wohnort. Die digitale…