Zahlst du vielleicht auch noch einen Mitgliedsbeitrag, der im Verhältnis zu Deinem momentanen Einkommen zu niedrig ist? Viele unserer Mitglieder sind noch während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums beigetreten und haben bis heute an ihrem Mitgliedsbeitrag nichts geändert. Im Gegensatz zu anderen Parteien verfügen wir GRÜNE aber kaum über Großspenden aus der Wirtschaft.
Wir sind deshalb darauf angewiesen, die Parteiarbeit über die Mitgliedsbeiträge, Kleinspenden und staatliche Zuschüsse zu finanzieren. Deshalb bitten wir Dich, doch einmal zu überprüfen, ob Dein Mitgliedsbeitrag noch der Höhe Deines aktuellen Einkommens entspricht. Als Regel gilt, dass die Höhe des Mitgliedsbeitrags mindestens 1% des Nettoeinkommens (nach eigener Einschätzung) betragen sollte. Falls du Deinen Betrag ändern möchtest, wende Dich einfach an die Geschäftsführung Deines KVs.
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Wenn das Gegenteil eingetreten ist und sich Deine finanzielle Lage zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder andere Gründe so sehr verschlechtert hat, dass du Dich nicht mehr in der Lage siehst, den von Dir bisher gezahlten Mitgliedsbeitrag zu zahlen, dann wende Dich bitte auch an Deinen KV. Im Rahmen der Sozialklausel können Ausnahmen vereinbart werden und es kann für (fast) jedes Problem eine Lösung gefunden werden.
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Wer angestellt ist und ein Kind bekommt, hat Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz. Für Selbstständige gilt das bislang nicht. „Selbstständige Mütter halten jeden Tag Betriebe am Laufen, sichern Arbeitsplätze und tragen Verantwortung. Und dann werden sie schwanger und fallen durchs Netz. Das ist nicht gerecht und es ist vor allem ökonomischer Unsinn,“ sagt NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur….
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