Wir richten uns hier nach den Vorgaben, die auch auf Bundesebene zur Anwendung kommen. Die Vorkehrungen dienen Eurer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Veranstaltung. Hier zur Vollständigkeit die ausführliche Liste der verbotenen Gegenstände:
- Glasbehälter und Glasflaschen
- Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können
- Gassprühflaschen, ätzende und färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Hygieneartikel)
- pyrotechnische Erzeugnisse und feuergefährliche Gegenstände
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfare)
- Laserpointer, Taschenlampen, Leuchtstäbe, Knicklichter
- sperrige Gegenstände z.B. Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle
- Fahnen- und Transparentstangen
- Stoffe und Zubereitungen entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes
- Stockschirme („Knirpse“ sind gestattet)
- Helme, Skateboards und sonstiges Sportequipment
- Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen beinhalten
- großflächige Spruchbänder (max. 0,6m2), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, etc.
Änderungen am jeweiligen Veranstaltungstag vorbehalten.