Einsatz einer Antragskommission zur Landesdelegiertenkonferenz 2020

Beschluss des Landesparteirats am 15.02.2020 in Dorsten

PDF-Download des Beschlusses

Der Landesvorstand wird aufgefordert eine Antragskommission für die folgende Landesdelegiertenkonferenz (LDK) einzusetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens.

Die Antragskommission soll aus sechs Personen bestehen. Das Frauenstatut findet entsprechend Anwendung. Bei der Besetzung soll der Landesvorstand neben der Arbeitsfähigkeit auch auf die Ausgewogenheit von Ebenen, Rollen und Perspektiven beachten.

Die so eingesetzte Kommission soll ihre Arbeit bis zur LDK bereits aufnehmen und soll zu Beginn der LDK durch diese bestätigt werden.

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