Liebe Kreisverbände,
am 14. September diesen Jahres findet die Kommunalwahl in NRW statt. Neben der Wahl der Räte in den Kommunen und der Oberbürgermeister*innen sowie Landrät*innen, wird auch das Ruhrparlament direkt gewählt. Zudem werden im Zuge der Kommunalwahl auch die Versammlungen der Landschaftsverbänden (LVR, LWL) und der Regionalräte (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) neu gebildet. Für diese stellen wir auf unserer LDK im Mai in Köln die Listen auf. Dafür teilen wir die LDK erst in zwei, dann in fünf eigenständige Versammlungen (Teil-LDKen) auf. Für das Ruhrparlament findet zudem am 15. März ein eigener Parteitag (Teil-LDK) mit Aufstellungsversammlung in Oberhausen statt.
Wahl der Listen für die Landschaftsverbände, Regionalräte und Ruhrparlament
Formal stellt uns die LDK Ende Mai und insbesondere der Ruhrparteitag am 15. März in Oberhausen vor einige Herausforderungen. Nach mehrfacher Rücksprache mit dem Landschaftsverbänden und Regionalräten ist klar, dass die Listenaufstellungen nach Kommunalwahlgesetz zu erfolgen haben. Auch der RVR verweist in seiner Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen, vom 17. Dezember 2024, auf das Kommunalwahlgesetz.
Das bedeutet, dass die eingespielte Praxis, unsere üblichen gewählten LDK-Delegierten für Abstimmungen zu nehmen, nicht zulässig ist. Stattdessen dürfen bei der Wahl der LDK/Ruhrparlaments-Delegierten (nur) jene Mitglieder mit abstimmen, die im KV-Gebiet wohnen und dort kommunalwahlberechtigt sind (also dieselben, wie bei den kommunalen Listenaufstellungen etc.).
Für die Aufstellung der Delegierten für die LDK und den Ruhrparteitag müssen demnach folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Stimmberechtigt ist, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d.h.:
• Mindestens 16 Jahre alt ist
• Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist
• Seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) wohnt
• Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
• nicht von dem Wahlrecht infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
Auch muss beachtet werden, dass die Wahl der Delegierten erst seit dem 01. August 2024 möglich ist. Siehe: Kommunalwahlgesetz §17 (4) „Die Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber sind ab dem 46. Monat nach Beginn der Wahlperiode…zu wählen“
Ähnlich wie bei der Wahl der Delegierten für die Bundeslistenaufstellungs-LDK können die Wahlen auch hier leider nicht digital durchgeführt werden.
Zum Hintergrund: Die Delegierten, die für die LDK im Dezember gewählt wurden und dort unsere Liste für die Bundestagswahl aufgestellt haben, wurden nach Bundeswahlgesetz gewählt. Dieses unterscheidet sich vom Kommunalwahlgesetz in zwei Punkten: Alter und Staatsbürgerschaft. Bei der Kommunalwahl dürfen Personen wählen, die am Tag der Delegiertenaufstellung 16 Jahre alt sind (BTW: 18 Jahre) und einen europäischen Pass besitzen (BTW: deutscher Pass). Gerade in kleineren Kreisverbänden kann es vorkommen, dass die Versammlungen nach Bundeswahlgesetz auch die Voraussetzungen des Kommunalwahlgesetz erfüllen (wenn also durch die strengeren Regeln des Bundestagswahlgesetzes niemand der „nur“ Kommunalwahlrecht besitzt ausgeschlossen wurde). Dann sind sie gültig und ihr könnt sie für den Ruhrparteitag melden.
Die meisten Kreisverbände haben auch noch aktuelle Delegierte, die nach unseren Parteigrundsätzen (alle KV Mitglieder haben aktives und passives Wahlrecht, das Alter und der Wohnort etc. sind egal) gewählt wurden. Häufig werden diese Delegierte für 2 Jahre gewählt. Auch diese Delegierten erfüllen leider nicht die Voraussetzungen nach Kommunalwahlgesetz. Es sieht eben vor, dass die Delegierten nur vor Personen gewählt werden dürfen, die auch zur Kommunalwahl vor Ort wahlberechtigt sind. Das bedeutet, sie müssen auf KV-Gebiet wohnen. Es dürfen also KV Mitglieder nicht mitstimmen, die nicht vor Ort wohnen und es müssen jene mit abstimmen dürfen, die auf KV-Gebiet wohnen, auch, wenn diese in einem anderen KV Mitglied sind.
Wir gehen deshalb davon aus, dass vielerorts die Delegierten neu gewählt werden müssen. Dies ist besonders herausfordernd für die Kreisverbände, die bereits für den Ruhrparteitag am 15. März Delegierte stellen. Nach erster Rückmeldung wissen wir, dass viele von Euch ohnehin Mitgliederversammlungen nach der Bundestagswahl planen und hier ggf. eine Neuwahl der Delegierten vornehmen könnten. Damit die Wahl nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt, könnte man hier natürlich auch mit beschleunigten Verfahren arbeiten, also beispielsweise anregen, dass bekannte erneut kandidierende Delegierte auf eine umfangreiche Vorstellung verzichten bzw. man die Redezeiten begrenzt.
Wichtig ist, dass ihr ein den Wahlgrundsätzen entsprechendes Verfahren wählt. So müsst ihr stets schriftlich und geheim wählen und zu allen Kandidat*innen muss einzeln mit Ja, Nein, Enthaltung votiert werden können. Dies kann aber, bei entsprechender Kandidat*innenlage, auf einem Stimmzettel umgesetzt werden.
Zudem der Hinweis: Die nächste LDK danach ist dann erst für 2026 geplant.
Bei Rückfragen könnt ihr euch gern bei uns melden: polgf@gruene-nrw.de