Deine Stimme. Dein Ort. Deine Zukunft.
Am 14. September ist Kommunalwahl – und gemeinsam gestalten wir, wie es weitergeht: ökologisch, sozial und gerecht.
Ob klimafreundliche Mobilität, bezahlbares Wohnen oder starke Schulen vor Ort – wir GRÜNE NRW setzen uns für lebenswerte Städte und Gemeinden ein.
Du willst wissen, was die Grünen bei Dir vor Ort bewegen? Hier findest Du die Website von Deinem grünen Kreisverband!
Mach mit. Für ein grünes Morgen – direkt bei dir vor der Haustür.
Infos rund um die Wahl
📬 Briefwahl beantragen
Nicht jede*r kann oder möchte am Wahltag persönlich ins Wahllokal gehen – und das muss auch nicht sein. Dank der Briefwahl kannst du ganz bequem von zu Hause aus abstimmen und deine Stimme zählt genauso wie im Wahllokal. So stellst du sicher, dass du bei den Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf jeden Fall dabei bist.
So beantragst du deine Briefwahlunterlagen
Sobald dir deine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, kannst du die Briefwahl beantragen. Das geht in vielen Städten und Gemeinden unkompliziert über ein Online-Formular, per Brief oder direkt vor Ort im Rathaus. Auf deiner Wahlbenachrichtigung findest du alle notwendigen Infos, einschließlich der Adresse und der genauen Vorgehensweise.
Fristen für den Rückversand
Damit deine Stimme sicher gezählt wird, muss dein Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr bei der angegebenen Stelle deiner Stadt oder Gemeinde vorliegen. Am besten verschickst du ihn einige Tage vorher – eine gute Faustregel ist: spätestens drei Werktage vor dem Wahltermin zur Post geben. So vermeidest du, dass dein Umschlag zu spät ankommt.
🗳️ Was wird gewählt?
Am 14. September 2025 finden in NRW Kommunalwahlen statt. Gewählt werden:
Gemeinde‑ bzw. Stadträte, Kreistage, (Ober‑)Bürgermeister*innen,
Landrät*innen sowie in kreisfreien Städten die Bezirksvertretungen. Im Ruhrgebiet auch die Verbandsversammlung.
Soweit erforderlich, folgt eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025.
👥 Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
und ihren Wohnsitz seit mindestens 16 Tagen in der jeweiligen Kommune haben.
Dazu zählen deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger*innen.
📋 Wie läuft die Wahl ab?
Die Auszählung folgt dem System der personalisierten Verhältniswahl.
Für den kommunalen Rat gibst du eine Stimme für eine Person – mit dieser Stimme wählst du zugleich die Liste der Partei oder Wählergruppe.
Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten funktionieren als reine Listenwahl (eine Stimme).
Bürgermeister*innen und Landrät*innen werden per Mehrheitswahl direkt gewählt.
Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht, erfolgt eine Stichwahl.
🕒 Wann und wo wird gewählt?
Die Hauptwahl findet am Sonntag, 14. September 2025 statt.
In vielen Städten sind Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Falls nötig:
Stichwahlen am 28. September 2025.
📜 Gibt es eine Sperrklausel?
In NRW gilt keine gesetzliche Sperrklausel mehr – weder 5 % noch 2,5 %.
Kleinere Parteien oder Wählergruppen können also auch mit unter 1 % Stimmen einziehen.
Eine Ausnahme gilt nur bei Kommunalwahlen in manchen Bezirksvertretungen (Regionalversammlung Ruhr (Ruhrparlament) und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten).
🙋 Wie kann ich bei der Wahl helfen?
Du kannst dich als Wahlhelfer*in engagieren – z. B. am Wahltag oder bei der Briefwahl.
Das ist ehrenamtlich, aber mit einer kleinen Aufwandsentschädigung (z. B. 30–35 € pro Tag).
Termine
Termine
Keine Veranstaltungen gefunden.
Bleib auf dem Laufenden
Abboniere unseren Newsletter!
Wir versorgen Dich in unserem Newsletter mit interessanten Informationen zu aktuellen Themen, bereiten Hintergrundinfos für Dich auf und Du hast die Möglichkeit, an Kampagnen und Petitionen teilzunehmen und so den Unterschied zu machen.
Die Kampagne
MACHT FÜR DAS MORGEN – Die Kampagne