Die LDK hebt den 2007 beschlossenen Spenden-Codex NRW auf. An seiner Stelle wird der Spenden- Kodex des Bundesfinanzrates in Kraft gesetzt.
Zukünftig verfahren die Gliederungen des Landesverbandes NRW nach der jeweils aktuellsten Version des Spenden-Kodex des Bundesfinanzrates. Änderungen, die der Bundesfinanzrat erlässt gelten für den Landesverband NRW.
Ergänzungen zum Spenden-Kodex des Bundesfinanzrates sind möglich. Sie dürfen dem Spenden-Kodex des Bundesfinanzrat nicht widersprechen. Die Änderungen werden durch den Landesfinanzrat in Kraft gesetzt und sind als Anlagen zum Spenden-Kodex des Bundesfinanzrates zu führen.
Beschlossen auf der LDK Neuss am 24. April 2016.