Stellungnahme des Landesvorstands zur Satzungsreform

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Bundesversammlung

Grundmandat

Beim Grundmandat sehen wir aufgrund des Urteils des Bundesschiedsgerichts klaren Handlungsbedarf. Die vorgeschlagene Lösung erscheint uns grundsätzlich tragfähig. Wir regen jedoch eine Klarstellung dazu an, ob sich die vorgesehenen Öffnungsmöglichkeiten auf eine einzelne Bundesversammlung oder auf einen gesamten Wahlzeitraum beziehen. Eine Beschränkung auf einzelne Bundesversammlungen würde den in vielen Kreisverbänden üblichen zweijährigen Wahlrhythmus durcheinanderbringen.

Antragskommission

Die vorgeschlagenen Änderungen zur Bundesversammlung und dem Antragswesen greifen aus unserer Sicht einen realen und dringenden Reformbedarf auf. Das starke Wachstum und die Digitalisierung unserer Partei stellt bestehende Verfahren vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Funktions- und Handlungsfähigkeit von Bundesversammlungen ist bei der Vielzahl an Anträgen und Änderungsanträgen zunehmend eingeschränkt. Eine politische Vorbereitung der Bundesversammlungen durch die Kreisverbände und Delegierten ist inzwischen kaum noch möglich, was die Basisdemokratie aktuell belastet.

In dieser Situation sind strukturierende Anpassungen notwendig. Die vorgelegten Lösungen bewerten wir insgesamt als durchdacht, ausgewogen und zielführend. Sie tragen durch die Kombination der Maßnahmen dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Bundesversammlungen zu sichern und Raum für die relevanten politischen Debatten zu schaffen. Die prozentuale Ausgestaltung des Mindestquorums für Antragssteller*innen hat sich in NRW bereits bewährt. Sie wurde 2021 bei unserer LDK und unserem LPR eingeführt und seitdem haben wir positive Erfahrungen damit gemacht.

 

Gremienreform

Mitgliederrat

Die Einführung eines Mitgliederrates begrüßen wir ausdrücklich. Dieses Instrument eröffnet eine neue, innovative Form die Perspektiven von Mitgliedern in die Gremien und den politischen Prozess einzubringen. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Breite der Partei besser abzubilden.

Länderrat/Parteirat

Wir unterstützen ausdrücklich die Absicht die wichtigsten unterschiedlichen Perspektiven der Partei (Europa, Bund, Ländern und Kommunen) in einem Gremium, einem strategischen Zentrum, zusammenzubringen. Zur Erreichung dieses Ziels hätten wir eine Reform des jetzigen Parteirates favorisiert, insbesondere um eine Anbindung an die BDK und eine Beschlussfähigkeit dieses Gremiums zu ermöglichen.

Der nun vorgeschlagene Weg ein strategisches Zentrum über eine Umstrukturierung des Länderrates und die dortige Wahl des neuen Parteirates zu erreichen, ist demnach nicht der bevorzugte, aber aus unserer Sicht dennoch gangbar und eine Verbesserung gegenüber des Status Quo. In der Folge befürworten wir diese Reform.

 

Bundesvorstand

Generalsekretär*in

Die geplante Umbenennung der Politischen Geschäftsführung in Generalsekretär*in sehen wir kritisch. Sie wird mit dem Ziel der Vergleichbarkeit zu anderen Parteien begründet. Daraus wird jedoch die Erwartung entstehen, dass diese Position auch entsprechend ausgestaltet ist. Dies setzt jedoch den erforderlichen Handlungsspielraum voraus, insbesondere für ein eigenständiges öffentliches Wirken.

In anderen Parteien entsteht dieser Raum durch die Doppelrolle der Parteivorsitzenden (z. B. als Regierungsmitglied oder Fraktionsvorsitzende), die eine zusätzliche öffentliche Sprecherrolle ermöglicht. Ein vergleichbarer Raum entsteht bei uns – sowohl durch die Trennung von Partei- und Regierungs- bzw. Fraktionsämtern als auch durch die in der Doppelspitze begründete Gesamtzahl an in der Öffentlichkeit stehenden Personen – meist nicht. Die durch eine Umbenennung entstehenden Erwartungen könnten daher kaum erfüllt werden.

Zugleich würde eine Umbenennung die bereits bestehende Rollenunklarheit eher verschärfen. Für zentrale Bereiche wie interne Prozesse und Gremienkoordination, die Bundesgeschäftsstelle sowie die Wahlkampfvorbereitung fehlen weiterhin eindeutig zugeordnete politische Verantwortlichkeiten. Um diese Lücke zu schließen und eine klare Aufgabenverteilung im Bundesvorstand zu sichern, sollte daher die Rolle der Politischen Geschäftsführung mit entsprechenden Verantwortlichkeiten weiterentwickelt werden.

Einordnung: Bundesvorstands-Wahl

Wir halten es für richtig, dass nur solche Mitglieder für den Bundesvorsitz kandidieren können, die bereits im Vorfeld erkennbare Unterstützung innerhalb der Partei erfahren haben.

Einordnung: Trennung von Amt und Mandat I

Die Öffnung bei der Trennung von Amt und Mandat begrüßen wir. Aus unserer Sicht haben sich die ursprünglichen Befürchtungen, auf deren Grundlage diese Regelung eingeführt wurde, nicht bestätigt. Im Gegenteil machen wir die Erfahrung, dass ein Mandat die Inhaber*innen von Parteiämtern häufig stärkt, gerade auch im Zusammenspiel mit der Fraktion. Zudem ermöglicht eine Öffnung von zwei auf drei Mandatsträger*innen mehr Flexibilität bei Wahl und Zusammensetzung des Bundesvorstands.

Einordnung: Trennung von Amt und Mandat II

Die positiven Effekte der Satzungsänderung „Trennung von Amt und Mandat I“ werden aus unserer Sicht durch die Begrenzung auf zwei Bundestagsmandate unnötig stark eingeschränkt. Gerade im Vergleich zeigt sich, dass sich die Arbeit im Europäischen Parlament oder in einem Landtag aus logistischen Gründen deutlich schwerer mit einer Tätigkeit im Bundesvorstand vereinbaren lässt. Vor diesem Hintergrund bewerten wir die vorgeschlagene Beschränkung kritisch.

 

Vielfaltsstatut

Einordnung: Vielfaltsstatut

Wir begrüßen die vorgeschlagenen Reformen zur Stärkung des Vielfaltstatutes. Sie schaffen Verbindlichkeit und senden das Signal, dass unsere Partei durch einen langanhaltenden Prozess, aber auch durch mehr Messbarkeit vielfältiger werden kann. So muss künftig der Bundesvorstand gemeinsam mit dem Diversitätsrat konkrete, messbare Zwischenziele festlegen und jährlich über die Fortschritte berichten. Die Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und zum Abbau struktureller Hürden werden daran ausgerichtet. Damit verstärken wir unsere Perspektive, dass Vielfalt nicht nur ein Versprechen bleiben soll, sondern durch konkrete und überprüfbare Ziele umgesetzt wird.