Flüchtlinge

NRW-Grüne lehnen Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten ab

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat über das „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ abgestimmt. Das Gesetz, mit dem die Staaten Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsländer“ klassifiziert werden, wurde bereits im Juli mit den Stimmen der Großen Koalition im Bundestag beschlossen, bedurfte jedoch auch der Zustimmung des Bundesrates. Die Bundesregierung hatte im Vorfeld die Erweiterung der Liste der „sicheren Herkunftsländer“ mit einer Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in Deutschland verknüpft und damit ausreichend Bundesländer von einer Zustimmung überzeugt.

Dazu erklären die Landesvorsitzenden der NRW-Grünen:

“Als Grüne lehnen wir die Regelung der sogenannten „sicheren Herkunftsländer“ ab. Kein Mensch verlässt seine Heimat ohne Grund. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht. Nordrhein-Westfalen hat dem Gesetz der Großen Koalition nicht zugestimmt. Unabhängig von der heutigen Abstimmung werden wir uns auch weiterhin für eine Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in Deutschland einsetzen.”

SVEN LEHMANN, LANDESVORSITZENDER

“Wir haben die Möglichkeit und die Verpflichtung, über den Bundesrat konstruktiv mit zu gestalten. Vor diesem Hintergrund haben wir Grünen mit der Bundesregierung über die Chancen einer Einigung gesprochen. Zwar wurden konkrete Verbesserungen für die Flüchtlinge in Deutschland in Aussicht gestellt, unter anderem bei der Residenzpflicht wie auch beim Sachleistungszwang und der Vorrangregelung beim Arbeitsmarktzugang. In wesentlichen Punkten war die Bundesregierung aber nicht bereit, Zugeständnisse zu machen. Das betrifft vor allem das Asylbewerberleistungsgesetz. Das Angebot war für uns NRW-Grüne daher nicht akzeptabel.”

MONA NEUBAUR, LANDESVORSITZENDE

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