Flüchtlinge

Verantwortung für Flüchtlinge

Wir Grüne regieren derzeit in 9 der 16 Landesregierungen mit. Gemeinsam haben nun die acht stellvertretenden Ministerpräsident*innen und der einzige Grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann  eine gemeinsame Erklärung zur aktuellen Lage in der Flüchtlingspolitik verfasst. Aus Nordrhein-Westfalen hat die Erklärung unsere stellvertretende Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann unterzeichnet.

In Zeiten, in denen Politikerinnen und Politiker der Union  Fremdenhass schüren und sich gegenseitig überbieten, wie sie Asylsuchenden den Aufenthalt in Deutschland so unangenehm wie möglich machen können, wollen sie ein klares Zeichen für die Rechte von Flüchtlingen setzen.  So heißt es auch in der Erklärung:

Für politisch Verfolgte gilt: das Boot ist nie voll. Das Recht eines Menschen, bei uns in Deutschland Asyl zu suchen und ein faires Verfahren zu bekommen, ist für uns kostbar.

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Erklärung im Volltext.


Gemeinsame Erklärung zur aktuellen Lage in der Flüchtlingspolitik

Erklärung zur Flüchtlingspolitik als PDF-Datei

Politisch Verfolgte haben ein Grundrecht auf Asyl. Und zwar uneingeschränkt. Und das bedeutet: Für diese Menschen sind wir da. Sie brauchen unsere Hilfe und deshalb bekommen sie unsere volle, bestmögliche Unterstützung. Für politisch Verfolgte gilt: das Boot ist nie voll. Das Recht eines Menschen, bei uns in Deutschland Asyl zu suchen und ein faires Verfahren zu bekommen, ist für uns kostbar. Wie jedes Grundrecht bewährt sich auch das Grundrecht auf Asyl gerade dann, wenn es in Anspruch genommen wird. Wir fühlen uns dem Schutz von Flüchtlingen besonders verpflichtet.

Zugleich stehen wir in besonderer Verantwortung, unseren Beitrag zur Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen zu leisten. Wir tragen in neun von 16 Bundesländern und vielen Kommunen Regierungsverantwortung und die steigende Zahl von Geflüchteten stellt uns vor große Herausforderungen. Bis Ende Juli dieses Jahres kamen so viele Schutzsuchende zu uns wie im gesamten letzten Jahr. Länder und Kommunen unternehmen erhebliche Anstrengungen, um Asylsuchende so gut wie möglich unterzubringen. Der Ausbau von regulären und angemessenen Unterkünften kann mit der steigenden Zahl von Asylsuchenden aber nicht überall Schritt halten. Wir müssen immer mehr Flüchtlinge auch in Notunterkünften wie Turnhallen oder Zelten unterbringen. Bei der Standortwahl für Unterkünfte bemühen wir uns um Bürgerbeteiligung und setzen auf ehrenamtliches Engagement und Unterstützung in der Nachbarschaft. Dank des unermüdlichen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, vieler ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger sowie von Wohlfahrtsverbänden, können wir vor Ort die Herausforderungen bewältigen. Wir schließen Tag für Tag Kompromisse mit der Realität und muten damit allen – besonders den Flüchtlingen – viel zu.

Unter diesen Bedingungen muss sich die Politik in mehrfacher Hinsicht bewähren. Sie muss pragmatisch die logistischen Herausforderungen der Unterbringung bewältigen. Sie muss den Menschen, die zu uns kommen und bleiben, eine Perspektive geben. Sie muss der Gesellschaft insgesamt eine Perspektive geben, wie die Einwanderung zum Gewinn für alle wird. Und sie muss die zur Verfügung stehenden Ressourcen so aufteilen, dass sie die Menschen erreichen, die sie am Allernötigsten brauchen. All dies gehört für uns als Grüne zusammen. Es kommen in diesen Wochen Menschen zu uns, die vor Armut und Perspektivlosigkeit fliehen und dennoch nicht bleiben können, und es kommen Menschen, die vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung fliehen und daher Schutz und damit eine sichere Bleibeperspektive erhalten. Politische Verantwortung bedeutet auch, diese harte Wahrheit auszusprechen und sie in unser Handeln einzubeziehen.

Sie bedeutet allerdings ebenfalls: Populismus und Symbolpolitik helfen dort wirklich nicht weiter. Wir messen jegliche Maßnahmen an ihrem konkreten, nachweisbaren und praktischen Nutzen. Wir wägen diesen Nutzen im Verhältnis zur Angemessenheit. Mit uns gibt es in der Flüchtlingspolitik keinen Populismus – weder in Worten, noch in Taten. Wir wollen uns auf das konzentrieren, was jetzt zu tun ist, weil es wirklich hilft. Wir sehen Bund, Länder und Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Die Vereinbarungen, die dazu beim Flüchtlingsgipfel des Bundes vom 18. Juni 2015 getroffen wurden, reichen aus unserer Sicht nicht aus.

Beschleunigung von Anerkennungsverfahren

Der Dreh- und Angelpunkt zur Bewältigung der jetzigen Situation ist die schnelle Durchführung rechtsstaatlicher Anerkennungsverfahren. Dies ist auch im Sinne der Asylsuchenden, die Klarheit über ihre Situation bekommen wollen. Die zugesagten zusätzlichen 2000 Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in diesem und nächsten Jahr werden nicht ausreichen, um das Ziel einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von drei Monaten zu erreichen. Wir fordern den Bund auf, das BAMF über die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin vom Juni 2015 hinaus personell und organisatorisch zu verstärken. Dies gilt insbesondere für den zügigen Abbau der Vielzahl von Bestandsverfahren. Neben neuen Stellen muss auch aus anderen Ressorts schnelle und unbürokratische Unterstützung für die Behörde, beispielsweise über Abordnungen oder Rückholung von Personal aus der Pensionierung, geleistet werden. Wir messen die Große Koalition an ihrer Zusage, die Verfahrensdauer bis zur Erstentscheidung auf durchschnittlich drei Monate zu senken. Zügige Verfahren sind der Kern. Sie sind die Voraussetzung für eine schnelle Integration der anerkannten Asylsuchenden und schaffen Klarheit für die Rückkehr derjenigen, die nicht bleiben können. So werden die Kosten der Länder und Kommunen gesenkt und die Aufnahmekapazitäten wirksam entlastet.

Kostenbeteiligung des Bundes

Die Länder und Kommunen sind mit den Kosten der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen finanziell überfordert. Wir brauchen eine dauerhafte strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten. Die eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Neustrukturierung der Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme muss jetzt zügig zu Entscheidungen kommen, die eine dauerhafte Entlastung von Ländern und Kommunen sicherstellt und den Bund strukturell in die Finanzierungsverantwortung nimmt. Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Verfahrensdauer bis zur Erstentscheidung auf durchschnittlich drei Monate zu senken. Ab dem 4. Monat sollte der Bund dann auch die finanziellen Leistungen für die Asylbewerber und die übrigen Geduldeten übernehmen. Idealerweise geschieht die Übernahme in die Regelkreise des SGB II und XII. Wir halten darüber hinaus unserer Forderung aufrecht, dass Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und alle Flüchtlinge nach der Erstaufnahme in die sozialen Sicherungssysteme aufzunehmen. Zudem bedarf es einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kosten für sozialen Wohnungsbau, Sprachförderung und Berufsausbildung.

Die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen sollte mit einer Gesundheitskarte, die die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, verbessert werden. Hierzu gibt es bereits eine Vereinbarung der Bundesregierung mit den Ländern vom Herbst 2014, dass „der Bund gemeinsam mit den Ländern prüft, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.“ Diese gemeinsame Prüfung sollte zeitnah erfolgen.

Menschenwürdige Flüchtlingsunterkünfte

Die große Zahl von Asylanträgen macht derzeit Erstaufnahmen und Folgeunterkünfte nötig, die zum Teil mehrere Tausend Menschen beherbergen. Vielerorts ist das vordringliche Ziel, Flüchtlinge vor dem Kälteeinbruch überhaupt in befestigte Unterkünfte zu bringen. Flüchtlinge mit sehr hoher Schutzquote und damit sehr guten Bleibeperspektiven sollen so schnell wie möglich aus den Unterkünften hinaus und in die Gesellschaft integriert werden. Die Länder sollten selbst entscheiden können, ob sie Flüchtlinge mit sehr geringer Schutzquote und damit geringer Bleibeperspektive in die Einrichtungen von Kreisen und Kommunen verweisen oder sie bis zum Ende des Verfahrens in den Erstaufnahmen des jeweiligen Landes beherbergen. Die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für den Verbleib in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen müssen geschaffen werden. Eine direkte Beteiligung des Bundes an der Unterbringung könnte ermöglicht werden, eine strukturelle Kostenbeteiligung des Bundes ist zwingend.

Bund und Länder haben im Juni auf dem Flüchtlingsgipfel vereinbart, die begrenzten Ressourcen weiter zu bündeln und die Verfahren unter anderem durch sogenannte Clusterbildung auf Landesebene effizienter zu gestalten. Dies halten wir für eine pragmatische Lösung.

Menschen vom Westbalkan eine Alternative bieten

Fast die Hälfte aller Flüchtlinge kommt derzeit aus den Westbalkanländern und eine Anerkennung im Asylverfahren ist für sie nahezu aussichtslos. Um die Aufnahmekapazitäten ebenso wie die Gerichte zu entlasten, müssen wir diesen Menschen eine Alternative zum Asylverfahren bieten. Wir brauchen legale Zugänge zum Arbeitsmarkt. Unser Aufenthalts- und Asylrecht muss mit einem Einwanderungsrecht verknüpft werden. Für die Wirtschaft ist irrelevant, welche Nationalität eine dringend gesuchte Fachkraft hat und auf welchem Weg sie nach Deutschland gekommen ist. Im Vorgriff auf ein Einwanderungsgesetz sollte Arbeitskräften aus diesen Staaten eine zeitlich befristete Aufenthaltsmöglichkeit zum Zweck der Arbeitsplatzsuche eingeräumt werden. Es geht nicht um die Beförderung eines „Brain Drains“. Wer keine Perspektive für sich sieht, versucht ohnehin, das Land zu verlassen. Eine schnelle Integration in Deutschland von Zuwandererinnen und Zuwandern aus diesen Ländern verbessert auch die ökonomische Basis in den Herkunftsländern, beispielsweise durch finanzielle Transferleistungen von Migrantinnen und Migranten in die alte Heimat. Zirkuläre Migration spielt darüber hinaus auch eine immer größere Rolle und ihre Prävention muss auch ein Teil dieser Debatte sein.

Darüber hinaus brauchen wir Informationsbüros vor Ort und in den Erstaufnahmen, die gezielt auf Möglichkeiten zur Arbeitssuche hinweisen und die sehr geringen Chancen eines Asylverfahrens verdeutlichen. Von dieser Strategie erwarten wir uns eine deutliche Wirkung auf die Zahl der Asylanträge aus diesen Ländern.
Von der Idee, weitere Länder als sichere Herkunftsländer auszuweisen, sind wir nicht überzeugt. Es gibt aktuell keine Erkenntnisse, dass diese Maßnahme im Falle von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien eine signifikante Wirkung auf die Zahl der Anträge oder die Verfahrensdauer hatte.

Es wäre Symbolpolitik, weitere Länder zu sicheren Herkunftsländern erklären zu wollen, erst recht solange die von der Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig beschlossene und von der Bundesregierung zugesagte Evaluation die Wirksamkeit dieses Instrumentes nicht aufzeigt.

Eine Beschleunigung der Verfahren konnte hingegen für die Anträge aus dem Kosovo erreicht werden, da sie angesichts der stark steigenden Zugangszahlen Anfang des Jahres prioritär behandelt wurden. Begleitet von einer Informationskampagne der Bundesregierung im Kosovo ging die Zahl der Anträge in den letzten Monaten deutlich zurück. Dies zeigt: es gibt andere, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Asylanträgen und zur Beschleunigung von Verfahren.

Für diejenigen, die keinen Schutz und damit keine Bleibeperspektive bei uns erhalten können, sollte die Rückkehrberatung und Rückkehrförderung ausgebaut werden. Dies beinhaltet die Kostenübernahme für die Rückkehr bzw. Starthilfen in den Herkunftsländern.

Verbesserung der Lage in den Herkunftsländern

Die Ursachen, warum Menschen ihre Heimat verlassen und bei uns eine neue Lebensperspektive suchen, sind vielfältig. Die Diskriminierung und Gewalt gegen Roma, denen diese nicht nur im Westbalkan, sondern auch in Mitgliedsstaaten der EU wie Ungarn und Rumänien häufig ausgesetzt sind, muss beendet werden. Die Europäische Union ist hier stärker als bisher gefordert, Minderheitenrechte durchzusetzen, sowohl in den EU-Mitgliedsstaaten als auch in den Staaten des Westbalkans, die einen Beitritt zur EU anstreben. Deutsche Auslandsvertretungen sollten explizit angewiesen werden, den Schutz der Roma in diesen Staaten zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen. Wir brauchen eine Initiative zur wirtschaftlichen Entwicklung in Südosteuropa. Langfristig brauchen die Staaten des westliche Balkans eine EU-Beitrittsperspektive – nur so können dauerhaft rechtstaatliche Strukturen auf- und Fluchtursachen wie Diskriminierung und Armut abgebaut werden.

Hürden der Arbeitsmarktintegration beseitigen

Es ist eine Schicksalsfrage für unsere Einwanderungsgesellschaft, ob es uns gelingt, die Potentiale und Kompetenzen der Menschen, die zu uns kommen, für unseren Arbeitsmarkt zu nutzen. Jeder Euro, der in die Qualifizierung von Flüchtlingen investiert wird, ist ein Euro gegen den Fachkräftemangel und verhindert später viele Euros Transferzahlungen. Noch immer wird verhindert, dass Flüchtlinge mit ihren formalen und nicht-formalen Kompetenzen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Diese Hürden müssen beseitigt werden. Die beim Flüchtlingsgipfel des Bundes vom 18. Juni 2015 getroffene Vereinbarung, die Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive mit 300 Stunden Unterricht pro Person zu öffnen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er reicht aber nicht aus: Integrationskurse sollen schon nach einem drei-monatigen Aufenthalt für alle Asylsuchenden und Geduldeten im Umfang von 600 Stunden angeboten werden. Das Instrument der Mängelberufslisten sollte vertieft geprüft werden.
Darüber hinaus muss die Vorrangprüfung für Asylsuchende von derzeit 15 Monaten auf drei Monate reduziert werden, um die Arbeitssuche zu erleichtern und bürokratische Verfahren zu vereinfachen.

Die frühe und systematische Feststellung von Qualifikationen und Kompetenzen sind unerlässlich. Wir erneuern unsere Forderung nach zusätzlichen 1.000 Jobvermittlern, die gemeinsam mit den Kammern und Arbeitgeberverbänden Instrumente und Verfahren entwickeln, um Flüchtlinge qualifikationsadäquat in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu braucht es vereinfachte und zügige Verfahren zur Anerkennung von Schul-, Studiums- und Berufsabschlüssen, angepasste Weiterqualifizierungs- maßnahmen und berufsbezogene Deutschkurse. Die Mittel für ESF-BAMF-Kurse für die berufsbezogene Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten müssen weiter aufgestockt werden. Programme zur Unterstützung von Existenzgründungen müssen in die Fläche gebracht werden. Auch Arbeitgeberverbände und Kammern fordern vielerorts Lösungen, durch die das Fachkräftepotenzial von Flüchtlingen aktiviert werden kann.

Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz

Die Bundesrepublik Deutschland braucht ein Einwanderungsgesetz, das Einwanderung in ihrem wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interesse ermöglicht und zugleich ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht wird.

Dem Bundesrat liegt ein Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vor (Einwanderung gestalten – Einwanderungsgesetz schaffen, Bundesratsdrucksache 70/15), in dem Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz beschrieben sind. Dazu gehört auch ein Aufenthaltsrecht für jugendliche und heranwachsende Geduldete, die sich in einer betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung befinden oder hierfür eine Ausbildungszusage haben. Es ist im Interesse aller, dass Jugendliche und Heranwachsende, die sich bereits in Deutschland aufhalten, auch eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und beenden können. Wir erwarten, dass die Entschließung im Bundesrat mit großer Mehrheit angenommen wird und die Bundesregierung zeitnah den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorlegt. Dabei darf Einwanderungspolitik nicht gegen das Gebot des Flüchtlingsschutzes ausgespielt werden. Die bestehenden Vorschriften zur Arbeitsmigration müssen liberalisiert und durch ein System der Kriterien gesteuerten Arbeitsmigration nach dem Vorbild anderer Staaten ergänzt werden. Auf dieser Grundlage kann dann eine jährliche Aufnahmezahl festgelegt werden, um den unterschiedlichen Bedarfen des Arbeitsmarkts Rechnung zu tragen.

  • Katharina Fegebank, Hamburg
  • Robert Habeck, Schleswig-Holstein
  • Winfried Kretschmann, Baden-Württemberg
  • Eveline Lemke, Rheinland-Pfalz
  • Karoline Linnert, Bremen
  • Sylvia Löhrmann, Nordrhein-Westfalen
  • Anja Siegesmund, Thüringen
  • Tarek Al-Wazir, Hessen
  • Stefan Wenzel, Niedersachsen

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